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Der Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit (BA) hat den Haushalt 2005 beschlossen.


"Verwaltungsrat stellt BA-Haushalt 2005 fest

• Zuschuss von 4 Milliarden Euro

• Aussteuerungsbetrag von 6,72 Milliarden Euro

• Konsequente Fortführung der wirkungsorientierten Steuerung

Am Freitag hat der Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit (BA) den Haushaltsplan 2005 mit einem Gesamtvolumen von 57,96 Milliarden Euro festgestellt.

Angesichts der zu erwartenden Wirtschaftsentwicklung geht er davon aus, dass die Ausgaben die Einnahmen übersteigen werden und einen Bundeszuschuss von 4 Milliarden Euro erforderlich machen. Damit folgte der Verwaltungsrat dem Vorschlag des Vorstandes. Der Haushaltsplan muss noch von der Bundesregierung genehmigt werden.

Der Haushaltsplan sieht Gesamteinnahmen in Höhe von 53,96 Milliarden Euro vor, davon 47,8 Milliarden Euro Beitragseinnahmen. Für 2004 waren dafür im Haushaltsplan 48,3 Milliarden Euro veranschlagt worden. Allerdings wird auf Grund des Beschäftigungsrückgangs das tatsächliche Beitragsaufkommen in diesem Jahr um etwa 1,2 Milliarden Euro geringer ausfallen als erwartet.

Der Etat für 2005 basiert auf den gesamtwirtschaftlichen Eckwerten der Bundesregierung, die davon ausgeht, dass das Bruttoinlandsprodukt im nächsten Jahr um 1,7 Prozent steigt. Erwartet werden ferner eine Zunahme der Zahl der abhängig Beschäftigten um 0,4 Prozent, Lohnzuwächse um 1,2 Prozent und eine jahresdurchschnittliche Arbeitslosenzahl von 4,352 Millionen. Im Haushaltsplan sind die mit der Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe ("Hartz IV") einhergehenden Neuerungen berücksichtigt.

Für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen sieht der Haushaltsplan ein Gesamtvolumen von 14,12 Milliarden Euro vor. Von diesem Gesamtbetrag entfallen 4,4 Milliarden Euro auf den Eingliederungstitel, in dem die meisten Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung zusammengefasst sind.

Die Ausgaben für arbeitsmarktpolitische Leistungen 2004 und 2005 können nur bedingt verglichen werden. Mit der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zur Grundsicherung für Arbeitsuchende entfallen im BA-Haushalt die Aufwendungen für die Integration von Empfängern von Arbeitslosenhilfe. Nach dem Entwurf des Bundeshaushalts sind für die Eingliederungsleistungen im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II 6,35 Milliarden Euro vorgesehen.

Für Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit sind 28,63 Milliarden Euro vorgesehen. Damit sollen im Jahresdurchschnitt 1 941 000 Leistungsempfänger finanziert werden. Neu veranschlagt ist eine Ausgabeposition für den Aussteuerungsbetrag in Höhe von 6,72 Milliarden Euro, den die BA nach dem SGB II (§ 46 Abs. 4 SGB II) an den Bund für die Fälle zu zahlen hat, die innerhalb von drei Monaten nach dem Bezug von Arbeitslosengeld einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II erworben haben.

Die BA ist ab 2005 für die Abrechnung der Verwaltungskosten im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistungen zur Grundsicherung nach dem SGB II durch die Arbeitsgemeinschaften im Auftrag des Bundes zuständig. Die Verwaltungsausgaben im Haushalt der Bundesagentur sind deshalb um 1,4 Milliarden Euro höher als 2004 mit insgesamt 6,78 Milliarden Euro veranschlagt. Davon entfallen auf Verwaltungsausgaben für Aufgaben nach dem SGB II 2,82 Milliarden Euro und für Verwaltungsausgaben der BA im eigenen Aufgabenbereich 3,96 Milliarden Euro.

Vorstand und Verwaltungsrat haben sich zum Ziel gesetzt, die Wirkungen der aktiven Arbeitsförderung weiter zu verbessern. Der Beitrag der BA zu den Integrationen in den Arbeits- und Ausbildungsmarkt soll gesteigert werden. Vorstand und Verwaltungsrat gehen davon aus, dass durch die Umsetzung der Reform die Dienstleistung für den Kunden effektiver und effizienter erbracht wird.

Für 2004 hatte die Bundesagentur für Arbeit einen Haushaltsplan vorgelegt, der mit einem Bundeszuschuss in Höhe von 5,21 Milliarden Euro ausgeglichen werden sollte. Grundlage hierfür war die von der Bundesregierung projektierte gesamtwirtschaftliche Entwicklung. Obwohl die BA aufgrund rückläufiger Entwicklung der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung und anderer Effekte einen Einnahmeverlust von voraussichtlich rund 1,6 Milliarden Euro verzeichnen muss, wird es durch aktive Steuerungsmaßnahmen gelingen, den genehmigten Bundeszuschuss einzuhalten."

Quelle: Presseinfo 100 vom 12/11/2004 der Bundesagentur für Arbeit





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Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 15.11.2004

Quelle: www.netzwerk-weiterbildung.info
Druckdatum: 29.03.2024