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Ausschreibungspraxis der Bundesagentur für Arbeit muss auf den Prüfstand

„Der billigste Anbieter ist nicht auch der Geeignetste“, kritisierte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Petra Gerstenkorn die Ausschreibungspraxis der Bundesagentur für Arbeit. Das wettbewerbliche Vergabeverfahren für Maßnahmen der Arbeitsförderung weise erhebliche Mängel auf und müsse auf den Prüfstand.

Gerstenkorn forderte eine rasche Veränderung des geltenden Vergaberechts, da es nicht auf arbeitsmarktpolitische Dienstleistungen anwendbar sei. Die qualifizierte Aus- und Weiterbildung sowie die dauerhafte Integration von arbeitslosen Menschen in das Arbeitsleben müssten Vorrang vor dem Wettbewerbsrecht erhalten.

Bereits bei den Ausschreibungen für Trainingsmaßnahmen, bei der Eignungsfeststellung und der Vermittlung von Arbeitslosen habe es etliche Rügen von beteiligten Unternehmen gegeben, bei den laufenden Ausschreibungen für berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen sei es ebenso. „Die bislang gemachten Erfahrungen bei der zentralen Ausschreibungspraxis der Bundesagentur machen deutlich, dass die besonderen Qualitäten von lokalen Bildungsträgern und die Kenntnisse der örtlichen Arbeitsagenturen über den regionalen Arbeitsmarkt unzureichend berücksichtigt werden“, so die Gewerkschafterin.

Quelle: Presseerklärung vom 18. Mai 2004


Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 21.05.2004