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Bundesagentur für Arbeit: Eine Reihe von Ausschreibungen werden wiederholt.

Wie die Bundesagentur für Arbeit heute gegenüber dem DVV mitteilte, werden aufgrund des OLG-Düsseldorf-Urteils eine Reihe von Ausschreibungen (Trainingsmaßnahmen/Eignungsfeststellung) wiederholt. Die BA sah sich hierzu durch ein Urteil und einen Beschluss des OLG Düsseldorf gezwungen. Danach ist zum einen die gemeinsame Beteiligung von gemeinnützigen und erwerbswirtschaftlichen Trägern im gleichen Ausschreibungen verboten. Zum anderen monierte das OLG Düsseldorf, dass die BA bei den Ausschreibverfahren die Belange von regionalen, ortsansässigen Trägern nur ungenügend berücksichtigt hätte. Die Informationen zu den neuen Ausschreibungen veröffentlicht die BA im Internet. Nach Aussagen der BA werden aufgrund der Dringlichkeit einige Maßnahmen freihändig vergeben. Auch bei neuen Ausschreibungen wolle man im Grundsatz bei dem getrennten Ausschreibungsverfahren für gemeinnützige Träger und erwerbswirtschaftliche Einrichtungen bleiben. Trotz zahlreicher Proteste gegen dieses Verfahren bleibe es dabei. Die BA habe sich für dieses Vorgehen in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit entschieden.

Quelle: vhs-dvv.server.de, Homepage des Deutschen Volkshochschulverbandes

Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 06.04.2004

Quelle: www.netzwerk-weiterbildung.info
Druckdatum: 28.03.2024