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Internationaler Bund will Weihnachtsgeld streichen und Gehalt kürzen - Tarifkommission lehnt Verhandlungen ab

Die ver.di-Tarifkommission für den Internationalen Bund (IB) hat auf ihrer Klau-surtagung am 08./09. März 2004 in Hannover einstimmig beschlossen, auf der Basis des Sondierungsstandes vom 16./17. Februar 2004 mit dem Arbeitgeber keine Verhandlungen über eine Absenkung der Tarifverträge zur Verbesserung seiner Wettbewerbsfähigkeit zu führen.

Der Arbeitgeber hatte in der Sondierung zunächst eine Personalkostensenkung von 12,5 Prozent gefordert, ohne begründen zu können, warum ausgerechnet dieser Prozentsatz ihm das Gewinnen von Maßnahmen im Rahmen der bevorstehenden Ausschreibungen der Berufsvorbereitung durch die Bundesagentur für Arbeit ermöglichen würde. Im weiteren Verlauf der Sondierung hat der IB diese Forderung auf 7 - 9 Prozent reduziert. Konkrete Vorschläge zur Umsetzung unterbreitete er nicht. Wir sollten also nicht nur das Geld mitbringen, sondern auch noch die Kürzungsvorschläge dazu.

Auf Nachfrage machte der IB deutlich, dass selbst die komplette Streichung der Weihnachtsgratifikation lediglich 4 Prozent (= 10,5 Mio Euro) Personalkostensenkung brächte. Um den geforderten Rest zu erbringen, müsse die Tabelle abgesenkt werden. Bei dem angestrebten Kürzungsvolumen bedeutet dies nach unseren Berechnungen eine zusätzliche Gehaltskürzung um durchschnittlich 5 Prozent der Tabellengehälter. Der Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen als Gegenleistung sei nicht vereinbar, da die geforderten Gehaltskürzungen keine Gewähr für das Gewinnen von Ausschreibungen seien und ggf. dennoch gekündigt werden müsse.

Unter diesen Umständen hat die ver.di-Tarifkommission einstimmig beschlossen, Verhandlungen hierüber nicht aufzunehmen. Dafür waren insbesondere drei Gründe ausschlaggebend.

Erstens handelt es sich bei der gegenwärtigen Situation nicht um eine befristete Notlage, sondern der IB beabsichtigt eine dauerhafte Absenkung des Tarifniveaus.

Zweitens gibt es überhaupt keine Garantie, dass nach erfolgter Absenkung der IB Ausschreibungen gewinnt und damit Arbeitsplätze erhalten bleiben, weil sich ggf. immer noch billigere Anbieter finden. Die politisch gewollte weitere Deregulierung der Weiterbildungsbranche lässt sich tarifpolitisch nicht stoppen.

Und drittens ist die Verweigerung des Ausschlusses betriebsbedingter Kündigungen völlig inakzeptabel. Hier soll uns nur in die Tasche gegriffen werden, ohne den Hauch einer Gegenleistung. Und das auch noch mit der möglichen Folge, dann mit einem abgesenkten Gehalt in die Arbeitslosigkeit zu gehen.


Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 10.03.2004

Quelle: www.netzwerk-weiterbildung.info
Druckdatum: 28.03.2024