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Für den Erhalt der lokalen Trägerstrukturen

BA muss Ausschreibungspraxis für Maßnahmen ändern: für den Erhalt der lokalen Trägerstrukturen

Zur landesweiten Ausschreibung von Maßnahmen durch die Bundesanstalt für Arbeit erklärt Dr. Thea Dückert, stellvertretende Fraktionsvorsitzende:

Die Bundesanstalt für Arbeit will mit großflächigen Ausschreibungsverfahren für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen die Qualität und den Zuschnitt der Leistungen verbessern. Die Ausschreibungspraxis ist jedoch problematisch. Die Losgrößen, also der Umfang der Ausschreibung, werden häufig so groß gewählt, dass kleine erfahrene Anbieter aus dem Rennen geworfen werden.

Durch die Großflächigkeit des Ausschreibungsgebiets wird nicht nur ein größerer Kreis von Anbietern erreicht, sondern diese müssen auch in der Lage sein, das ganze Gebiet zu versorgen. So sind sie gezwungen, eine Vielzahl lokaler Büros zu betreiben. Weiter müssen die Bieter auch einen riesigen Teilnehmerkreis bedienen können und das gesamte Spektrum von Maßnahmen anbieten.

Es liegt auf der Hand, dass nur die größten Träger diese Bedingungen erfüllen können. Kleinere Träger mit lokaler Kompetenz oder einer besonderen Kompetenz in einem Angebotsbereich haben das Nachsehen. Es zeichnet sich die Tendenz ab, dass durch diese Ausschreibungspraxis vor allem Billiganbieter zum Zuge kommen und die Qualität der Maßnahmen leiden wird. Bietergemeinschaften sind zwar theoretisch möglich, können aber gravierende steuerliche und haftungsrechtliche Probleme nach sich ziehen. Gleichzeitig schreibt die BA zur Zeit in solch kurzen Fristen aus, dass der Aufbau von überregionalen Zusammenhängen durch mehrere kleine Träger kaum möglich ist.

Diese Praxis widerspricht klar dem durch die rot-grüne Koalition im SGB II formulierten Anliegen, die vorhandene Strukturen zu erhalten und im Interesse der Arbeitslosen zu nutzen. Es sind die Träger vor Ort, die das größte Know-how und die besten Kontakte haben - gerade weil sie lokal arbeiten und regional vernetzt sind. Wir haben uns von Anfang an dafür eingesetzt, bestehende Strukturen nicht zu zerschlagen. Wir brauchen deren Erfahrung, um die neuen Jobcenter aufbauen und erfolgreich betreiben zu können.

Im Vermittlungsverfahren setzen wir uns für ein Kooperationsmodell zwischen der BA und den Kommunen ein. Wir kritisieren die derzeitige Geschäftspraxis der BA, 75 Prozent der Mittel für die bezirksübergreifende und nur 25 Prozent für die lokale Ausschreibung bereit zu stellen. Hier muss dringend umgesteuert werden. Grundsätzlich sollten nur Leistungen ausgeschrieben werden, die standardisiert werden können; für Trainingsmaßnahmen ist das problemlos möglich, für Berufsvorbereitung eher weniger.

Quelle:
Pressemitteilung 781 der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Datum: 2. Dezember 2003




Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 16.02.2004