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Wege zu höherer Qualität

Ein neues Qualitätsmanagment für die Weiterbildung

Berlin | Mit einem Qualitätsmanagement sollen künftig schwarze Schafe in der Weiterbildung vom Markt fern gehalten werden. Dies sehen Regelungen im so genannten ersten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vor. An entsprechenden Verordnungen wird im Bundeswirtschaftsministerium noch gewerkelt. Mit dem Ziel eines Qualitätsmanagements, das "Kunden" und Anbieter der Weiterbildung gleichermaßen entgegen kommt, haben IG Metall, GEW und ver.di drei Wissenschaftler beauftragt. Ihr Ergebnis haben sie jüngst abgeliefert.
Qualität ist neben Zeit und Finanzierung ein entscheidendes Kriterium für die Teilnahme an Weiterbildung. Schwarze Schafe in der unübersichtlichen Weiterbildungslandschaft haben der Regierungskoalition politischen Handlungsbedarf signalisiert. Die jüngsten Änderungen zum Sozialgesetzbuch (SGB) III fordern Qualitätsstandards.
Die im Gesetz geforderte Übertragung von Zertifizierung und Akkreditierung von Weiterbildungsmaßnahmen an "fachkundige Stellen" außerhalb der Bundesanstalt für Arbeit halten die drei Gewerkschaften für eine gute Sache. Zur Schattenseite bemerkt ver.di-Bildungsexpertin Mechthild Bayer: "Gegenwärtig werden positive Ansätze zur Qualitätsentwick-lung aber konterkariert von einem massiven, Ausgrenzung befördernden Abbau der Weiterbildungschancen für Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit Bedrohte." In ihre Kritik bezieht sie die Weiterbildungsfinanzierung per Bildungsgutscheinen vom Arbeitsamt mit ein.
In die gleiche Kerbe schlagen die drei Professoren Peter Faulstich (Hamburg), Dieter Gnahs (Hannover) und Edgar Sauter (Berlin). In ihren Gutachten zum Qualitätsmanagement in der Weiterbildung heißt es: "Das Gesetz verschiebt die Prioritäten in der beruflichen Weiterbildung von langfristig angelegter Kompetenzentwicklung hin zu kurzfristigen Wiedereingliederungseffekten; mit der Vergabe von Bildungsgutscheinen ist ein grundsätzlich anderes Finanzierungsmodell angelegt."
Zertifizierung öffentlich-rechtlich organisieren
Sie schlagen ein dreistufiges Modell der Akkreditierung, Zertifizierung und Qualitätsentwicklung vor. "Dies erfordert verbindlich Qualitätsmanagementsysteme bei den Bildungsanbietern, lässt unterschiedliche Modelle, für die Mindestkriterien formuliert werden, offen. Die Qualitätsüberprüfung wird unabhängigen, gemeinnützig arbeitenden Zertifizierungsagenturen zugewiesen. Diese werden zugelassen durch den Akkreditierungsrat als einem öffentlichrechtlichem Gremium, in dem Vertreter der Tarifparteien, des Staates (Bund und Länder) und der Weiterbildungsträger beteiligt sind", schreiben die Autoren in ihrem Gutachten.
"Mit diesem Modell könnte über die unmittelbare Zwangslage hinaus eine langfristige Perspektive der Weiterbildung eröffnet werden. Es wird gleichzeitig deutlich, dass eine solche Entwicklung weitreichende Strategien voraussetzt. Es muss geklärt werden, welchen Stellenwert Weiterbildung in einem umfassenden System "lebenslangen Lernens" tatsächlich haben soll, wie Auslese auf dem Weg zur Wissensgesellschaft verhindert werden kann, welchen Stellenwert dabei öffentliche Verantwortung und die Bereitstellung entsprechender Ressourcen haben müssen", argumentieren sie.
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Um die (notwendige Qualifizierung, der Setzer) in den Mittelpunkt zu rücken, plädiert ver.di-Bildungsexpertin Mechthild Bayer mit den Gutachtern zwar nicht für die Zertifizierung jeder einzelnen Maßnahme, sehr wohl aber von Modulen. Dies könne die mit der Hartz-Gesetzgebung bestehende Gefahr der Verstärkung kurzatmiger und theorieloser Weiterbildungsmaßnahmen verhindern durch garantierte Durchlässigkeit und Einbindung in vollwertige Abschlüsse als Zulassungskriterien.

auszugsweise aus: ver.di news, Infoservice für Aktive, Nr. 13, 2003


Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 31.07.2003