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Studie des ZEW zur den Wirkungen der PSA auf die Zeitarbeitsunternehmen

Hartz-Gesetze steigern die Kosten und vermindern den Umsatz

Dies belegt eine Umfrage des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) in Mannheim, an der sich von Anfang April bis Mitte Juni 2003 insgesamt 471 Zeitarbeitsbetriebe beteiligt haben. Sie ist die bisher größte Erhebung in der deutschen Zeitarbeitsbranche außerhalb der amtlichen Statistik.

Das im Dezember 2002 verabschiedete "Erste Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" sieht gleiche Arbeitsbedingungen für Zeitarbeitnehmer und regulär Beschäftigte vor. Es räumt tarifvertraglichen Regelungen Vorrang vor gesetzlichen Vorschriften ein und enthält Vorschriften zu den Personal-Service-Agenturen (PSA), die künftig im Auftrag der Bundesanstalt für Arbeit Arbeitslose als Zeitarbeitnehmer entleihen sollen. Mehr als 85 Prozent der Zeitarbeitsbetriebe erwarten, dass ihre Personalkosten in Folge der neuen gesetzlichen Vorschriften steigen werden. Fast die Hälfte der Betriebe geht sogar von wesentlich höheren Personalkosten aus.

Nicht ganz so einheitlich ist das Bild, wenn die Betriebe nach den Auswirkungen auf ihre Umsätze gefragt werden. Mehr als 70 Prozent rechnen damit, dass ihre Umsätze in Folge der neuen Gesetzgebung zurückgehen werden. Andererseits erwarten knapp 30 Prozent der Betriebe, dass sich die Umsätze nicht ändern oder sogar leicht steigen werden. Mit sinkenden Umsätzen rechnen vor allem diejenigen Zeitarbeitsbetriebe, die sich in starkem Wettbewerb mit anderen Anbietern befinden.

Nur eine Minderheit von etwa zehn Prozent der Zeitarbeitsbetriebe ist daran interessiert, als PSA tätig zu werden. Für rund 40 Prozent der Betriebe kommt dies hingegen überhaupt nicht in Frage. Mittlere und größere Zeitarbeitsbetriebe mit mehr als 75 Zeitarbeitnehmern zeigten sich eher interessiert als kleinere Entleiher, die den überwiegenden Teil der Zeitarbeitsbranche ausmachen.

Erstmals wurden in der Befragung auch Informationen über die Höhe der Entleihsätze erhoben, die Zeitarbeitsbetriebe den Nutzerunternehmen für die Entleihung von Zeitarbeitnehmern berechnen. Da die Hartz-Gesetze hier noch nicht greifen, spiegeln die Angaben die Situation vor der Neuregelung wider. Die meisten Zeitarbeitsbetriebe fordern derzeit Entleihsätze etwas unterhalb der Kosten, die ein Nutzerbetrieb für eine ähnlich qualifizierte, fest angestellte Arbeitskraft aufwenden muss. Dabei gibt es jedoch große Unterschiede je nach Qualifikation des entliehenen Zeitarbeitnehmers. Billiger als regulär Beschäftigte sind vor allem gering qualifizierte Leiharbeitnehmer. Daher ist zu erwarten, dass eine Anwendung der Hartz-Gesetze mit ihrer Gleichbehandlungs- Vorschrift vor allem in diesem Segment des Arbeitsmarkts eine Verteuerung der Leiharbeit und einen Rückgang in der Zahl der Entleihungen zur Folge haben würde.

ZEW online

Sie erhalten die vollständigen Ergebnisse der Studie auf der Homepage des Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung GmbH.

Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 29.08.2003

Quelle: www.netzwerk-weiterbildung.info
Druckdatum: 19.04.2024