Selbstständige in der Weiterbildung

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Prekäre Beschäftigung

Aktuelle Entwicklungen und gewerkschaftliche Forderungen

Keine Entwarnung bei prekärer Beschäftigung. Auch wenn das Thema im aktuellen Koalitionsvertrag keine zentrale Rolle spielt, bleibt der Gesetzgeber gefordert, prekäre Beschäftigung einzudämmen und die Leitplanken für gute Arbeit zu setzen. Die Spaltung auf dem Arbeitsmarkt bleibt weiterhin dramatisch. Dabei bietet grade die gute Konjunktur am Arbeitsmarkt viele Spielräume, um auch prekär und atypisch Beschäftigte besser in den Arbeitsmarkt einzubinden und ihre Lage zu verbessern. Eine Studie des BMAS stellt fest, dass die Unterschiede zwischen Fachkräften und Helfer/innen sogar größer werden.

„Die Verhandlungsposition Geringqualifizierter wird sich dagegen voraussichtlich eher verschlechtern, so dass erhebliche Unterschiede in den Arbeitsbedingungen und in der empfundenen Arbeitsqualität, je nach Ausbildung, Qualifikation und Tätigkeit der Zeitarbeitnehmer/-innen, zu erwarten sind.“ (BMAS 2017: 151)

In allen Formen prekärer Arbeit ist ein ähnliches Muster erkennbar: Niedrige Einkommen, geringer sozialer Schutz und weniger Mitbestimmungsrechte der Beschäftigten. Davon werden auch die Stammbelegschaften in Mitleidenschaft gezogen. Beschäftigte in sogenannten Normalarbeitsverhältnissen werden durch die Angst vor dem Verlust des Arbeitsplatzes unter Druck gesetzt, ihren Arbeitsgebern Zugeständnisse zu machen. Prekäre Arbeit hat zu einer drastischen Zunahme des Niedriglohnbereichs geführt. In Deutschland ist er größer als in allen anderen Staaten Westeuropas. 1,2 Millionen Erwerbstätige verdienen so wenig, dass sie zusätzlich auf Hartz IV angewiesen sind, zum Teil auch deswegen, weil sie keine Vollzeitbeschäftigung finden.

Viele Menschen sind arm, obwohl sie erwerbstätig sind. Die Sanktionsdrohung im Hartz-IV-Bezug wirkt disziplinierend auf alle Arbeitsuchenden. Sie verschärft die ohnehin gegebene Macht-Asymmetrie auf dem Arbeitsmarkt zu Lasten der abhängig Beschäftigten. Arbeitsuchende, die wissen, dass sie bei Ablehnung einer Arbeit – z. B. weil sie unter Tarif bezahlt wird – sanktioniert werden, können nicht frei und selbstbewusst mit Arbeitgebern über Löhne und Arbeitsbedingungen verhandeln. Und die Pflicht, nahezu jede Arbeit an-nehmen zu müssen, wirkt zusätzlich als Motor von prekärer Beschäftigung.

Maßnahmen zur Eindämmung prekärer Beschäftigung haben auch deshalb keine so nach-haltige Wirkung wie nötig erreicht, weil Reformen nur punktuell und halbherzig umgesetzt werden – oder mit den Reformen, auch wegen des massiven Widerstands der Arbeitgeber-seite, die Regeln nicht so klar und eindeutig gefasst wurden, dass sie in der Realität greifen.

So bleiben z. B. Werkverträge weiterhin missbrauchsanfällig, da es der Regierung in der letzten Gesetzesreform nicht gelungen ist, klare Abgrenzungskriterien von Werkverträgen zu bestimmen. Die Befristung der Leiharbeit kann leicht umgangen werden. Die Einschränkung von sachgrundloser Befristung wird vermutlich zu einem Rückgang von Befristungen führen, hier werden wir uns als Gewerkschaften für eine möglichst effektive Regelung engagieren. Es gilt darauf zu achten, dass nicht im nächsten Schritt Arbeitgeber immer mehr Verträge zum Teil mit Sachgrund befristen. Das Dilemma ist: Solange nur einzelne Verbesserungen durchgesetzt werden, nicht aber ein Maßnahmenbündel, um prekäre Beschäftigungen insgesamt einzudämmen, werden die Erfolge im Kampf gegen prekäre Arbeit unbefriedigend bleiben.

Angesichts des prognostizierten Fachkräftebedarfe und des internationalen Innovations-wettbewerbs kann die deutsche Wirtschaft nicht mit einem Leitbild von Billigarbeit bestehen. In Deutschland wurde lange der Grundsatz der sozialen Marktwirtschaft, der wirtschaftliche Entwicklung mit gesellschaftlicher Solidarität verbunden hatte, hochgehalten. Mit der Liberalisierung des Arbeitsmarktes seit den 90er Jahren wurde dieses Versprechen aufgekündigt. Während auf der einen Seite die Wirtschaft heute boomt, haben auf der anderen Seite prekäre Beschäftigungen und deregulierte Arbeitsmärkte zu einer tiefen Verunsicherung großer Teile der Erwerbstätigen geführt.

Deshalb ist unabdingbar, diese Entwicklung zu stoppen und dem ein zukunftsfähiges Leit-bild von Guter Arbeit entgegenzustellen. Dies beinhaltet neben der sozialen Absicherung und einem existenzsicherndem Einkommen auch gute Arbeitsbedingungen mit erweiterten betrieblichen Mitbestimmungsmöglichkeiten für die Beschäftigten. Aus Sicht der Gewerkschaften muss es die Aufgabe von Politik sein, gute Arbeit durch eine neue Ordnung am Arbeitsmarkt abzusichern: Das bedeutet eine drastische Reduzierung von prekärer Beschäftigung und eine qualitative Verbesserung bei der Vermittlung von Arbeit während der Arbeitslosigkeit. Die Schaffung Guter Arbeit ist auch ein wichtiges Mittel, um das Vertrauen in die Politik zurückzugewinnen.

Grade Menschen, die hohe Risiken tragen, sollten mindestens besser sozial abgesichert werden. Derzeit wird im Bundestag ein Gesetz beraten, das den Zugang zur Arbeitslosenversicherung erleichtert. Die Beschäftigten sollten in Zukunft 30 Monate Zeit haben, um durch eine 12-monatige Beschäftigung den Anspruch auf Arbeitslosengeldgeld zu erwerben. Der DGB fordert eine Frist von 36 Monaten und eine Verkürzung der Vorbeschäftigung von zwölf auf zehn Monate. Rund 100.000 Menschen würden dann bei Arbeitslosigkeit nicht mehr Hartz IV sondern Arbeitslosengeld bekommen. Das ist auch finanzierbar, wenn der Beitrag – wie im Koalitionsvertrag vereinbart – nur um 0,3 Prozent und nicht um 0,5 Prozent gesenkt würde. Uns geht es darum, das soziale Sicherungsversprechen zu erneuern.


Quelle: arbeitsmarktaktuell des DGB, Nr. 8 / November 2018


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Schlagworte zu diesem Beitrag: Freiberufler/Selbstständige
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 17.12.2018