Selbstständige in der Weiterbildung

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Honorare für Integrationskurse sind umsatzsteuerfrei

Integrationskurse für "erwerbsfähige Hilfsbedürftige, die nicht über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen", dienen der Eingliederung in der Arbeitsmarkt und sind daher nach § 3 Nr. 21a UStG umsatzsteuerfrei. Das haben die Finanzminister des Bundes und der Länder in einem BMF-Schreiben klargestellt. Die Steuerbefreiung gilt auch für die dort selbständig tätigen Dozenten.

Da die Finanzämter immer wieder nach Lücken suchen, um allen möglichen Unternehmen die für sie eigentlich vorgesehene Umsatzsteuerfreiheit verweigern zu können, und diese Versuche besonders häufig die ohnehin miseraqbel bezahlten Honorarkräfte im Bildungsbereich treffen, hat das Bundesfinanzministerium im Abschnitt 4.21.2. des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses jetzt den folgenden Absatz 3a eingefügt:

"Die nach § 43 AufenthG erbrachten Leistungen (Integrationskurse) dienen als Maßnahme der Eingliederung in den Arbeitsmarkt dem Erwerb ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache. Diese Maßnahmen fallen daher unter die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 21 Buchst. a UStG, wenn sie von einem vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zur Durchführung der Integrationskurse zugelassenen Kursträger erbracht werden."

Dass dieser Tatbestand erfüllt ist – dass nämlich die Kurse "auf einen Beruf . . . ordnungsgemäß vorbereiten" –, muss gegebenenfalls die zuständige Landes(schul)behörde bescheinigen. Diese Bescheinigung, die auf die Bildungseinrichtung ausgestellt wird, gilt dann automatisch auch für die dort tätigen freien Dozentinnen. Für sie reicht dann eine Kopie dieser Bescheinigung, um gegenüber dem Finanzamt nachzuweisen, dass sie von den entsprechenden Honoraren keine Mehrwertsteuer abzuführen brauchen (BMF-Schreiben IV D 3 - S 7180/10/10001 vom 3. März 2011).


Quelle: mediafon

Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Homepage mediafon.

Schlagworte zu diesem Beitrag: Freiberufler/Selbstständige
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 29.03.2011

Quelle: www.netzwerk-weiterbildung.info
Druckdatum: 28.03.2024