Förderung der beruflichen Weiterbildung

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Neuer Erlass zur Einführung von Pauschalen in ESF-Programmen:

Niedersachsen verankert das Prinzip „Gute Arbeit“ in der EU-Förderpolitik

Gemeinsame Mitteilung der Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens, der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen e.V., des Niedersächsischen Bundes für freie Erwachsenenbildung, des Katholischen Büros Niedersachsen, der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen, der Landesvertretung der Handwerkskammern Niedersachsen, des DGB-Bezirk Niedersachsen–Bremen–Sachsen-Anhalt und der Niedersächsischen Landesregierung


Die Abrechnung von Personalausgaben in den niedersächsischen ESF-Programmen (Europäischer Sozialfonds) in der EU-Förderperiode 2014 bis 2020 wird durch einen Erlass neu geregelt. Nach einem intensiven Abstimmungsprozess der Landesregierung mit den Wirtschafts- und Sozial- (Wiso-) Partnern wurde jetzt eine Übereinkunft erzielt: In dem neuen Erlass kommt das Prinzip der „Guten Arbeit“ in allen ESF-Projekten zum Tragen, in denen Personalkosten abgerechnet werden. Nur in Projekten, in denen ein angemessenes Gehalt in einer genau definierten Mindesthöhe – orientiert am Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) – gezahlt wird, werden die Personalkosten gefördert. Wer unter dieser Grenze bleibt, bekommt keine EU-Förderung. Mit dieser Regelung wird einem Lohndumping in ESF-Projekten entgegengewirkt. Aus dem ESF werden in Niedersachsen vor allem Projekte im Bildungs- und Weiterbildungsbereich gefördert. Der Erlass wird Anfang November rückwirkend zum 1. Juli 2015 in Kraft treten.

Das Konzept wurde gemeinsam mit den an der ESF-Förderung beteiligten Verbänden, Gewerkschaften, Kammern und weiteren Institutionen entwickelt. Durch eine Übergangsregelung können sich die Projektträger auf die neuen Abrechnungsmodalitäten einstellen. Mittels der Ausgestaltung einer zweistufigen Pauschale werden Mitnahmeeffekte, die bei Pauschal-lösungen auftreten können, minimiert oder ganz verhindert.

Im Vergleich zum bisher angewendeten Verfahren der sogenannten „Personalkosten-Spitzabrechnung“ werden durch die Einführung von Pauschalen in der Förderperiode 2014 bis 2020 alleine auf der Landesseite rund 12 Millionen Euro Verwaltungskosten eingespart. Diese Mittel können daher den niedersächsischen ESF-Projekten unmittelbar zugutekommen. Und auch die Projekte profitieren aufgrund der Verwaltungsvereinfachung von der neuen Lösung. Nicht zuletzt wird das Fehlerrisiko für die Projektträger deutlich reduziert.

Mit der Einführung dieses innovativen Pauschalen-Modells setzt Niedersachsen einen Meilenstein für „Gute Arbeit“ und Bürokratieabbau in der EU-Förderung.

Hintergrund

Der neue ESF-Erlass ist ein Meilenstein in Bezug auf den Entbürokratisierungsprozess der EU-Förderung. Gleichzeitig wird hiermit das gemeinsame Ziel von „Guter Arbeit“ in der Landesförderpolitik sehr konkret verankert.

Zustande gekommen ist der Erlass quasi in einem zweiten, durch intensive Rückkopplung und Beteiligung von kommunalen Spitzenverbänden, Gewerkschaften, Wohlfahrtsverbänden und Kammern geprägten Anlauf. Nach massiver Kritik und der daraus resultierenden Aufhebung einer im Juni 2015 eingeführten Personalkostenpauschale (Aufhebungserlass aus August 2015) wurden zwei Varianten der Personalkostenabrechnung in ESF-geförderten Projekten erörtert.

Als Alternativen standen die „Spitzabrechnung“ (Erstattung der Personalkosten anhand tat-sächlicher gezahlter Löhne/Gehälter) oder ein überarbeitetes „Pauschalen-Konzept“ im Raum. Um den Start der ESF-Projektförderung nicht zu verzögern, wurden beide Optionen parallel erarbeitet und den Verbänden zur Beteiligung vorgelegt.

Es bestand von vornherein Einigkeit, dass die Einführung eines neuen Pauschalen-Modells nur in enger Abstimmung mit den Wiso-Partnern entwickelt werden kann. Durch die sehr konstruktive Zusammenarbeit aller Beteiligten ist jetzt ein Modell entwickelt worden, das breite Unterstützung findet.

Das Pauschalen-Modell trägt dem Hauptkritikpunkt einiger Verbände dahingehend Rechnung, dass das Kriterium der „Guten Arbeit“ als zwingende Voraussetzung für eine Förderung aus EU-Mitteln berücksichtigt wird. Daneben hat eine Pauschalen-Lösung gegenüber einer Spitzabrechnung weitere Vorteile: Zum einen werden der Verwaltungsaufwand und damit verbundene hohe Kosten reduziert. Zum anderen minimieren sich die Beanstandungsrisiken bei Prüfungen der EU-Kommission. Mit der Verabschiedung des Pauschalen-Konzeptes hat Niedersachsen eine bisher bundesweit einmalige Regelung geschaffen, die es ermöglicht, Personalausgaben in Projekten unbürokratisch abzurechnen. Diese Pauschale ist ein Bestandteil weiterer Maßnahmen zum Komplexitätsabbau und zur Entbürokratisierung der EU-Förderung in Niedersachsen.

Das neue ESF-Pauschalen-Modell hat folgende Bestandteile:

- Die Abrechnung von Personalausgaben erfolgt anhand fest definierter Kriterien und Stundensätze. Die Pauschale sieht ein zweistufiges Modell vor: Das gezahlte Gehalt muss eine Mindesthöhe erreichen und zwar unter Berücksichtigung der jeweils geltenden Werte des TV-L. Bei Unterschreitung dieses Grenzwertes sind die jeweiligen Personalausgaben nicht förderfähig und können für die jeweilige Beschäftigte bzw. den jeweiligen Beschäftigten nicht im Fördervorhaben abgerechnet werden.

- Im zweiten Schritt wird die Höhe des jeweiligen Pauschalen-Satzes bestimmt. Dies erfolgt auf Basis der Einordnung der Tätigkeit im Projekt in die entsprechende Tarifgruppe des TV-L. Die Höhe des vom Zuwendungsempfänger gezahlten Gehaltes bildet letztlich die Grundlage für die Bestimmung der jeweiligen Pauschale. Durch die Berücksichtigung von zwei Pauschalen werden zusätzlich erfahrungsgerechte Gehaltsstufen adäquat berücksichtigt. Durch die beiden vorgesehenen Pauschalen-Stufen wird die tarifliche Entlohnung gemäß TV-L in der Regel voll refinanzierbar sein. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass es zu keiner unverhältnismäßigen Überkompensation der Personalausgaben kommen kann. Die Höhe der Pauschalen wird auf der Grundlage der jeweils geltenden Jahresdurchschnittssätze des Finanzministeriums ermittelt.

Beteiligte Partner (Wiso- und weitere Partner)

Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Spitzenverbände Niedersachsen, Caritas in Nieder-sachsen, DGB-Bezirk Niedersachsen-Bremen-Sachsen-Anhalt, Diakonisches Werk in Niedersachsen e.V., Katholisches Büro Niedersachsen, Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen, Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen e.V., Landesvertretung der Handwerkskammern Niedersachsen, Niedersächsischer Bund für freie Erwachsenenbildung e.V., Niedersächsischer Industrie- und Handelskammertag. Niedersächsischer Landkreistag, Niedersächsischer Städte- und Gemeindebund, Niedersächsischer Städtetag, Paritätischer Wohlfahrtsverband Niedersachsen e.V., Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen der Bundesagentur für Arbeit, Unternehmensverbände Handwerk Niedersachsen e.V., Unternehmerverbände Niedersachsen e. V., Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Landesbezirk Niedersachsen


Quelle: Pressemitteilung des Landes Niedersachsen vom 30. Oktober 2015


Schlagworte zu diesem Beitrag: Weiterbildung, Öffentliche Beschäftigungspolitik
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 25.11.2015

Quelle: www.netzwerk-weiterbildung.info
Druckdatum: 29.03.2024