Förderung der beruflichen Weiterbildung

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Berufsförderungswerk berät bei Arbeitsgestaltung und Qualifizierung

Gerd, Du arbeitest beim Berufsförderungswerk in Hamburg. Kannst du uns erklären, was ein Berufsförderungswerk von einem Berufsbildungswerk unterscheidet?

Bei beiden Einrichtungen handelt es sich um außerbetriebliche Ausbildungsstätten. Ein Berufsförderungswerk ist für die Umschulung von erwachsenen Menschen zuständig, die aus gesundheitlichen Gründen ihren alten Beruf nicht mehr ausüben können. Man spricht hier von der beruflichen Rehabilitation. Ein Berufsbildungswerk dagegen ist für Jugendliche ohne Erstausbildung zuständig. In einem Berufsbildungswerk können Jugendliche mit besonderen Einschränkungen eine Erstausbildung absolvieren.

Du bist ja nicht nur in der beruflichen Rehabilitation aktiv, sondern engagierst dich auch darüber hinaus in der beruflichen Bildung. Wie schätzt du die aktuelle Ausbildungssituation ein?

In den von uns angebotenen Fortbildungskursen zum Geprüften Berufspädagogen hören wir derzeit oft, dass Betriebe zunehmend Schwierigkeiten haben Ausbildungsstellen zu besetzen. Das ist aber meist ein hausgemachtes Problem. Klar gibt es weniger Bewerber, aber es gibt immer noch genügend Jugendliche die eine Ausbildung suchen, die aber den Betrieben nicht passen. Deshalb verweisen wir in unseren Schulungen von Berufspädagogen sowie Aus- und Weiterbildungspädagogen speziell darauf, dass die Auswahlverfahren einer erheblichen Veränderung bedürfen. Die bisherigen Auswahlverfahren stellen eine Hürde dar, die viele nicht überspringen können. Es gilt die Stärken der Jugendlichen zu erkennen und diese zu nutzen, um während der Ausbildung die vorhandenen Schwächen mildern bzw. beheben zu können. Es ist notwendig die Ausbildung so zu gestalten, dass auch Jugendliche die Einschränkungen und Hemmnisse mitbringen gut und angemessen ausgebildet werden können. Hier setzen wir an und bereiten die Ausbilderinnen und Ausbilder auf diese Herausforderung vor.

Wie schätzt Du die Situation in der berufliche Fort- und Weiterbildung ein?

Ich sehe einen hohen Handlungsbedarf. Die Fort- und Weiterbildung muss verstärkt werden. Beschäftigte müssen qualifiziert werden, um betriebliche Veränderungen erfolgreich gestalten zu können. Das ist auch wichtig, damit die Risiken für Stresserkrankungen minimiert werden, die mit kontinuierlichen Veränderungen verbundenen sind. Neben der Ausbildung muss die Weiterbildung die zweite wichtige Säule der beruflichen und betrieblichen Bildungsaktivität sein. Betriebsräte müssen in Zukunft ein viel größeres Augenmerk drauf legen.

Nun bist Du im Bereich der beruflichen Rehabilitation tätig. Was hat die mit der beschriebenen Problematik zu tun?

Mit der Beruflichen Rehabilitation sind wir im sogenannten dritten Bereich der betrieblichen und beruflichen Bildung aktiv. Dieser Bereich kann zukünftig eine neue zusätzliche Rolle einnehmen. Wir sollten unsere Kompetenzen auch den Betrieben zur Verfügung stellen. Als erstes denke ich, sollte die Beratungskompetenz in Fragen der Arbeitsplatzgestaltung und Arbeitsorganisation genutzt werden. Es geht darum die Arbeit in den Betrieben so zu gestalten, dass Gesundheitsbelastungen so weit wie mögliche vermieden werden. Für den Bereich der Aus- und Fortbildung verfügen die Berufsbildungswerke bzw. die Berufsförderungswerke über Erfahrungen und Kompetenzen im Umgang mit Menschen mit den unterschiedlichsten Behinderungen und Einschränkungen. Diese Beratungskompetenz wird umso bedeutender, wenn die gesellschaftlich und politisch geforderte Inklusion angemessen umgesetzt werden soll. Die Menschen kommen nicht mehr ausschließlich in die die Berufsförderungswerke, sondern die Einrichtungen kommen in die Betriebe. Es entsteht eine Beratungs- und Kooperationsstruktur, die allen nutzt.

Kannst Du uns das mal an einem konkreten Beispiel verdeutlichen?

Zum Beispiel geringqualifizierte und ältere Arbeitnehmer haben häufig große Hemmnisse zu überwinden, sich wieder auf das Lernen einzulassen. Sie geraten unter Stress, wenn die Anforderungen steigen, und werden damit anfällig für gesundheitliche Einschränkungen, die zu einer starken Beeinträchtigung führen können. Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen müssen diese Gefährdungspotentiale berücksichtigen. Hier liegen die Zukunftsaufgaben der beruflichen Rehabilitation. Neben sogenannten "stationären" Angeboten im Berufsförderungswerk muss es Beratungs- sowie Fort- und Weiterbildungsangebote für Betriebe geben. Dafür müssen wir uns mit den betrieblichen Anforderungen intensiv auseinandersetzen und in einen kritischen Diskurs mit den betrieblichen Akteuren eintreten.

Was muss dafür in den Berufsförderungswerken und Berufsbildungswerken geschehen?

Wer auf Augenhöhe mit den Betrieben agieren möchte, der benötigt eine breite und gute Qualifizierung. Berufspädagogisches Know-how ist dabei unverzichtbar und setzt eine entsprechende Qualifizierung der Beschäftigten voraus. Gut qualifiziertes Personal setzt jedoch eine entsprechende Vergütung voraus. Der hohe Stellenwert der beruflichen Qualifizierung muss sich daher auch in der Vergütung niederschlagen.

Du hast viel mit Menschen mit Behinderung zu tun. Worauf sollten Arbeitnehmervertreter in den Berufsbildungsausschüssen bei IHK und HwK achten?

Wichtig ist mir, dass im Berufsbildungsausschuss Rechtsvorschriften für sogenannte Behindertenberufe nur verabschiedet werden, wenn sie der Hauptausschussempfehlung des Bundesinstitutes für Berufsbildung entsprechen und einen staatlich anerkannten mindestens dreijährigen Bezugsberuf haben. Ich teile die Ansicht der Gewerkschaften, dass es möglichst gar keiner speziellen Berufe bedarf. Für die Ausnahmen muss ein qualifizierter Bezugsberuf bestehen. Zweijährigen Berufe sollten meiner Ansicht nach auf keinen Fall als Bezugsberuf genommen werden. Denn wer eine Behinderung hat z.B. Lernhemmnisse, braucht nicht weniger, sondern mehr Zeit Dinge zu erlernen. Kurze Ausbildungen sind aber meist kostengünstiger, deshalb wird immer wieder versucht gegen die Arbeitnehmer so etwas zu regeln. Die betroffenen Menschen mit Behinderung werden so zusätzlich benachteiligt.


Interview mit Gerd Labusch
Quelle: WAP, Homepage der IG Metall


Schlagworte zu diesem Beitrag: Ausbildung, Öffentliche Beschäftigungspolitik
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 23.10.2013

Quelle: www.netzwerk-weiterbildung.info
Druckdatum: 28.03.2024