Förderung der beruflichen Weiterbildung

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Recht auf Ausbildung und Förderung:

Den Übergang von der Schule in die Arbeitswelt individuell begleiten

Recht auf Ausbildung und Förderung:

Forderungen für den Übergang von der Schule in die Ausbildung für Jugendliche und junge Erwachsene an der Nahtstelle zwischen Bildungspolitik und Arbeitsmarktpolitik



Ergänzend und konkretisierend zu dem Beschluss des ver.di-Bundesvorstandes vom 30. August 2010 beschließt der ver.di-Bundesvorstand:
  1. ver.di fordert Bundesregierung und Länder auf, im Wege einer gemeinsamen Bildungsplanung ein nachhaltiges und verlässliches Konzept für dauerhaft bessere Perspektiven von allen jungen Menschen, vor allem aber der bildungsbenachteiligten Jugendlichen und jungen Erwachsenen, zu entwickeln. Von der im vergangenen Jahr eingesetzten interministeriellen Arbeitsgruppe erwartet ver.di die Vorlage konkreter Vorschläge für eine Gesamtstrategie, nach der alle Schülerinnen und Schüler – ohne Abhängigkeit von befristeten Projekten und Programmen – verlässlich und dauerhaft Zugriff auf Unterstützung bei ihrer Berufsorientierung, beim Übergang in die Ausbildung und bei Bedarf auch darüber hinaus bekommen.

  2. Statt eines ineffizienten Übergangssektors muss in eine qualitativ hochwertige Begleitung der Jugendlichen investiert werden, deren Rahmenbedingungen sind:

    • Statt Jugendliche und junge Erwachsene als „nicht ausbildungsreif“ zu stigmatisieren, sollte frühzeitig ihre berufsorientierende Handlungskompetenz gefördert werden. Die bedarfsorientierte und kontinuierliche Betreuung der Schülerinnen und Schüler zur Vorbereitung des Berufseinstiegs durch professionelles pädagogisches Personal in möglichst enger Abstimmung mit Lehrer/innen, Berufseinstiegsbegleiter/innen und Familien ab Klasse 7 muss sicher gestellt werden.

    • Auf der Grundlage eines über die Schule hinausgehenden Begriffs von Lernorten müssen ausgewählte Betriebe und die privaten Lebensbereiche der Jugendlichen in den Lernprozess integriert werden.

    • Durch eine stärkenorientierte Potenzialanalyse soll den Jugendlichen eine verlässliche Orientierung bei der Berufswahl gegeben werden. Es muss neben Fachkompetenz verstärkt Methodenkompetenz vermittelt werden. Es müssen nicht nur das in der Schule vermittelte Wissen, sondern auch anderweitig erworbene Kompetenzen anerkannt werden.

    • Nach der Schule dürfen die Jugendlichen und jungen Erwachsenen nicht mehr in einen Übergangssektor, sondern immer in eine Ausbildung oder ggf. in eine Berufsausbildungsvorbereitung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) einmünden. Während ihrer Ausbildung werden sie bei Bedarf weiter gefördert. Es kann jeder erreichbare Schulabschluss nachgeholt werden. Das Ziel des Übergangs in eine Ausbildung im dualen System oder in ein Studium muss konsequent in allen Phasen der schulischen und beruflichen Entwicklung verfolgt werden.

    • Ein regionales Übergangsmanagement muss die Umsetzung des Konzeptes steuern und mit allen beteiligten Institutionen abstimmen.

  3. Der reformierte Übergang von der Schule in Ausbildung und Beruf ist durch arbeits-marktpolitische Instrumente zu begleiten und zu ergänzen:

    • Im Rahmen der Instrumentenreform 2012 sind die vertiefte und erweiterte Berufsorientierung und die Berufseinstiegsbegleitung zu entfristen, qualitativ aufzuwerten und flächendeckend anzubieten, um das schulische Angebot verlässlich zu ergänzen.

    • Die Einstiegsqualifizierung ist bis zum Vorliegen belastbarer Evaluationsergebnisse als Berufsausbildungsvorbereitung nach dem BBiG durchzuführen. Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen müssen durch anschlussfähige und anrechenbare Ausbildungs-abschnitte ersetzt werden.

    • Verdrängungs- und Mitnahmeeffekte bei der außerbrieblichen Berufsausbildung sind zu unterbinden, so dass betriebliche Ausbildungsplätze nicht mehr aus Kostengrün-den durch außerbetriebliche ersetzt werden und damit auch das Ziel der Maßnahme konterkariert wird, die Auszubildenden möglichst innerhalb des ersten Ausbildungsjahres in eine betriebliche Ausbildung zu vermitteln. Den Einsatz der außerbetrieblichen Auszubildenden wie angelernte Hilfskräfte und die Vernachlässigung der Pflicht zur fachpraktischen Ausbildung muss unterbunden werden.

    • Die Unternehmen sind bei der Ausbildung stärker in die Pflicht zu nehmen. Es muss künftig verhindert werden, dass sich Unternehmen an den Mitteln aus der aktiven Arbeitsmarktförderung bereichern. So muss beispielsweise künftig verhindert wer-den, dass die Unternehmen ausbildungsbegleitende Hilfen trotz Auswahlverfahren für ihre Auszubildenden und trotz ausreichender eigener Ressourcen zur Vermittlung fachpraktischer und fachtheoretischer Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten miss-brauchen.

    • Der Anspruch auf Nachholung des Hauptschulabschlusses ist zu einem generellen Anspruch auf einen Schulabschluss zu erweitern.

    • Ein Anspruch auf eine außerbetriebliche Ausbildung, soweit ein betrieblicher Ausbildungsplatz nicht zur Verfügung steht, ist zu regeln.

    • „Ein-Euro-Jobs“ sowie alle Maßnahmen für Jugendliche und junge Erwachsene, die nicht auch Inhalte anerkannter Ausbildungsberufe vermitteln und bei Bedarf eine umfassende sozialpädagogische Betreuung umfassen, müssen generell ausgeschlossen werden.

    • Die Betreuung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen muss in einer Hand liegen und überregional koordiniert werden. Der Zugriff auf Fördermaßnahmen darf nicht vom jeweiligen Rechtskreis abhängen. Berufsberatung und U25-Teams der Arbeitsagenturen werden durch Kompetenzteams zur speziellen Bearbeitung von Fragen des Überganges von der Schule in die Ausbildung und den Beruf ergänzt bzw. zusammen-gefasst.

    • Die herkömmliche Vergabepraxis ist für den Übergangssektor nicht geeignet. Bei der Beauftragung Dritter mit der Durchführung von Maßnahmen muss künftig die individuelle und kontinuierliche Förderung der Jugendlichen gewährleistet werden.

Berlin, den 7. Februar 2011


Quelle: Beschluss des ver.di Bundesvorstands vom 7. Februar 2011


Verweise zu diesem Artikel:
Schlagworte zu diesem Beitrag: Ausbildung, Öffentliche Beschäftigungspolitik
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 24.02.2011