Förderung der beruflichen Weiterbildung

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Neuer Träger wird gesucht - Jugendliche erhalten Berufsausbildungsbeihilfe weiter

Maßnahme bei der FAW fristlos gekündigt

Die Bundesagentur für Arbeit hat heute die am 6. September beim Maßnahmeträger FAW begonnene Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB) fristlos gekündigt, weil die FAW erklärt hat, innerhalb angemessener Zeit keinen vertragsgemäßen Zustand der Maßnahme mehr herzustellen.

„Meine Mitarbeiter und ich sind sehr enttäuscht, dass innerhalb kurzer Zeit bereits zum zweiten Mal Jugendliche unter ungenügender Vorbereitung eines Trägers zu leiden haben“, schildert Martin Klebe, Chef der Agentur für Arbeit Wuppertal die Gefühlslage.

Die Bundesagentur für Arbeit hatte im Oktober vor einem Jahr die bei einem anderen Maßnahmeträger begonnene BvB fristlos gekündigt, weil die Schulungsräume trotz einer Frist zur Nachbesserung solche Mängel aufwiesen, dass keine erfolgreiche Durchführung sichergestellt war. Die damals 89 Jugendlichen setzten ihre Maßnahme zwei Monate später bei einem anderen Träger fort.

Bei der FAW hatte die Agentur für Arbeit Wuppertal vor drei Wochen bei einer Prüfung der Maßnahme erhebliche Mängel in Einrichtung und Ausstattung der Schulungsräume festgestellt. Da unter anderem Kabel freilagen und Stolpergefahren bestanden, wurden die Jugendlichen nach Hause geschickt um, Unfälle zu vermeiden. Außerdem fehlte die Nutzungsgenehmigung für die Schulungsstätte.

In der Zwischenzeit wurden zwar zahlreiche Mängel beseitigt, die erforderliche Nutzungsgenehmigung der Bauaufsicht der Stadt Wuppertal konnte die FAW aber immer noch nicht vorlegen. Heute hat die FAW erklärt, die Nutzungsgenehmigung für die Schulungsräume auch nicht mehr zeitnah vorlegen zu können.

„Diese Erklärung ermöglicht es der Bundesagentur für Arbeit, sofort mit den weiteren Bietern Kontakt aufzunehmen und zügig eine neue Lösung zu finden. Wir möchten die Ausfallzeit für unsere Jugendlichen so gering wie möglich halten und schnellstmöglich einen anderen Träger für die BvB finden“, so Martin Klebe.

Aktuell sind 70 Jugendliche betroffen, die zur BvB bei der FAW angemeldet waren. Sie werden heute von Mitarbeitern der Agentur für Arbeit Wuppertal telefonisch über die Beendigung der Maßnahme informiert. Bis ein Nachfolger gefunden ist, bekommen die Jugendlichen ihre Berufsausbildungsbeihilfe weiter und sind auch weiter versichert.

Die BvB bei der FAW, die am 6. September beginnen sollte, umfasst die Berufsbereiche Hotel- und Gaststätten, Gesundheit- und Soziales sowie Wirtschaft und Verwaltung. Der Zuschlag für den Bildungsträger FAW war das Ergebnis einer öffentlichen Ausschreibung des Regionalen Einkaufszentrums NRW der Bundesagentur für Arbeit in Düsseldorf. Die Bundesagentur für Arbeit ist gesetzlich verpflichtet, bei der Auftragserteilung das Vergaberecht anzuwenden. Die Entscheidung beruhte auf dem vorgelegten Konzept der Maßnahme, den Erfahrungen mit diesem Bildungsträger an anderen Standorten, den Erfolgsaussichten sowie den entstehenden Kosten. Dabei ist es wichtig zu wissen, dass ein erfolgversprechendes Konzept durchaus teurer sein darf, als ein weniger überzeugendes Angebot.

In der BvB wird auf die spätere Aufnahme einer Ausbildung hingearbeitet. Die Agentur für Arbeit Wuppertal bietet in diesem Jahr über 550 Plätze für Jugendliche an, die keine Ausbildungsstelle gefunden haben.

Zu den wichtigsten Aufgaben von BvB gehört es, dass die teilnehmenden jungen Leute
  • ihre Fähigkeiten hinsichtlich einer möglichen Berufswahl überprüfen

  • sich über das Spektrum geeigneter Berufe orientieren

  • die für eine Ausbildung erforderlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten vermittelt bekommen

  • in ihrer sozialen Handlungskompetenz gestärkt werden.

Erfahrungsgemäß finden mehr als ein Drittel der Jugendlichen unmittelbar im Anschluss an eine BvB eine Ausbildungsstelle.


Quelle: Pressemeldung der Agentur für Arbeit Wuppertal vom 1. Oktober 2010


Schlagworte zu diesem Beitrag: Öffentliche Beschäftigungspolitik
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 18.11.2010

Quelle: www.netzwerk-weiterbildung.info
Druckdatum: 28.03.2024