Förderung der beruflichen WeiterbildungZurück zur ÜbersichtBundesregierung: Kurzarbeit soll vermehrt zur beruflichen Weiterbildung genutzt werdenVor dem Hintergrund der schwierigen wirtschaftlichen Entwicklung hat sich heute der Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit (BA) mit den Herausforderungen des Jahres 2009 befasst und seine Erwartungen an die BA, aber auch an alle anderen Akteure des Wirtschaftslebens formuliert. Insbesondere fordert der Verwaltungsrat, die Möglichkeiten zur intensiven Nutzung von Kurzarbeit zu verbessern.Der Beschluss des Verwaltungsrats im Wortlaut: „Die Finanz- und Wirtschaftskrise wird in den nächsten Monaten auch auf dem Arbeitsmarkt deutlich bemerkbar werden. Das Jahr 2009 stellt daher große Herausforderungen an alle politischen und gesellschaftlichen Akteure. Die Bundesagentur für Arbeit geht gut gerüstet in den bevorstehenden wirtschaftlichen Abschwung. Sie kann die Folgen der Finanzmarktkrise auf die Realwirtschaft und den Arbeitsmarkt zwar nicht verhindern, aber mit ihrem Instrumentarium aktiv dazu beitragen, so viel Beschäftigung wie möglich zu halten. Nach Auffassung des Verwaltungsrates ist es jetzt vorrangige Aufgabe aller Akteure des Wirtschaftslebens, die Leistungsfähigkeit der Wirtschaft zu erhalten, so weit wie möglich Beschäftigung zu sichern und betriebsbedingte Kündigungen zu verhindern. Vorschnelle Entlassungen würden sich in der auch wieder kommenden Aufschwungphase für die Unternehmen bitter rächen, indem sie die Rekrutierung von Arbeitskräften erheblich verteuerte und erschwerte. Der Verwaltungsrat appelliert deshalb an alle Unternehmensleitungen, Betriebsräte und Beschäftigte, auch bei auftretenden betrieblichen Schwierigkeiten alle Möglichkeiten zur Qualifizierung und zur Aufrechterhaltung der Beschäftigung zu nutzen. Die Bundesagentur für Arbeit selbst wird die Betriebe intensiv beraten und unter offensiver Anwendung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente aktiv unterstützen. Hierzu zählen aus Sicht des Verwaltungsrates insbesondere:
Der Verwaltungsrat begrüßt die verlängerte Bezugsmöglichkeit für das Kurzarbeitergeld und appelliert nachdrücklich an den Gesetzgeber, parallel hierzu die Möglichkeiten zur intensiven Nutzung der Kurzarbeit jetzt unverzüglich zu verbessern. Der Verwaltungsrat fordert die Bereitstellung ausreichender öffentlicher Mittel zur Übernahme der Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung bei Kurzarbeit. Besonders geboten ist die Förderung jener Betriebe, die Zeiten der Kurzarbeit für die Qualifizierung ihrer Beschäftigten nutzen. Das Instrument der Kurzarbeit muss insbesondere kleinen und mittelständischen Betrieben besser zugänglich gemacht werden. Der Verwaltungsrat appelliert an die Betriebe bei den Bemühungen zur Ausbildung und Übernahme ausgebildeter Jugendlicher nicht nachzulassen. Die Bundesagentur für Arbeit selbst wird aktiv dazu beitragen, einem Anstieg der Jugendarbeitslosigkeit entgegenzuwirken. Der Verwaltungsrat wird die weiteren Entwicklungen am Arbeitsmarkt zeitnah beobachten und bei Bedarf die zusätzlichen haushaltsmäßigen Voraussetzungen schaffen, um den Unternehmen zu helfen, ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer so weit wie möglich und vertretbar als Beschäftigte in ihren Betrieben zu halten.“ Quelle: Pressemeldung 81 der Bundesagentur für Arbeit vom 18.12.2008. Hier finden sie die Meldung über den Beschluss des Bundeskabinetts vom 17. 12. 2008 Hier können Sie die Broschüre des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales: Qualifizieren statt Entlassen. – Informationen zum Kurzarbeitergeld – als pdf-Datei herunterladen. Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 30.12.2008 |
Quelle: www.netzwerk-weiterbildung.info Druckdatum: 29.03.2024 |