Förderung der beruflichen Weiterbildung

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Bildung darf keine Ware werden

Dokumentation der Kundgebung vor dem Düsseldorfer REZ



Wir dokumentieren den Beitrag von Friederike Bamberg, Werkstatt im Kreis Unna. Der Beitrag zeigt die Auswirkungen der Vergabepraxis im Bereich von Jugendmaßnahmen: Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE), Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB) und Ausbildungsbeigleitende Hilfen (AbH).


„Hallo an alle, die sich heute hier unter dem Motto „Bildung darf keine Ware werden“ vor dem Regionalen Einkaufszentrum in Düsseldorf versammelt haben.

Mein Name ist Friederike Bamberg, ich arbeite seit nahezu 20 Jahren bei der Werkstatt im Kreis Unna GmbH, einem Träger beruflicher Bildung und Qualifizierung. Die Werkstatt im Kreis Unna bietet ein großes Maßnahmespektrum für verschiedensten Zielgruppen an.

2006 nahmen beispielsweise 1.208 Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 Jahren aus dem Kreis Unna an unseren Angeboten teil.

Warum haben wir, das Betriebsrätenetzwerk der Weiterbildungsträger in NRW,
die Gewerkschaft verdi, andere befreundete Gewerkschaften wie z.B die GEW zu dem heutigen Aktionstag aufgerufen???

Weil wir wissen, dass Bildung nicht wie jede andere Ware betrachtet und nach Marktgesetzen wie „Angebot und Nachfrage regeln den Preis“ gehandelt werden darf.


Und deshalb haben wir zum heutigen Aktionstag in NRW aufgerufen: Weil wir die gesellschaftliche Forderung nach „lebenslangem Lernen“ ernst nehmen. Lebenslang lernen zu dürfen, aber auch zu müssen, um dauerhaft im modernen Arbeitsmarkt bestehen zu können.

Wir wissen aber auch, dass Bildung und berufliche Qualifizierung für und mit benachteiligten Personen, mit Langzeitarbeitslosen oder Menschen mit Migrationshintergrund nur unter bestimmten Rahmenbedingungen erfolgreich ist.

Deshalb prangern wir heute sehr deutlich und mit aller Nachhaltigkeit die „Vermarktlichung“ von Bildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen an.
Was meine ich mit dieser Wortschöpfung Vermarktlichung“, und wozu führt sie?


Die bundesweiten Ausschreibungen von Maßnahmen für Jugendliche und junge Erwachsene (BaE, BvB und AbH) führen zu einem teilweise ruinösen Wettbewerb der Träger untereinander. Kleinere, regional verankerte und vernetzte Träger werden verdrängt, größere Träger verändern sich drastisch, um wettbewerbsfähig zu bleiben.
In den letzten Jahren mussten bundesweit viele Träger Insolvenz anmelden und eine große Anzahl oft langjährig Beschäftigter wurde arbeitslos. (die Zahl liegt mittlerweile im fünfstelligen Bereich, man beziffert sie auf zwischen 30.000 und 40.000 Menschen)

Die Bildungsträger, die diesen Wettbewerb (verschönter Ausdruck) überlebten, haben oft keine Tarifbindungen, geben diese auf oder gründen Tochtergesellschaften und unterlaufen so ihre Tarifbindungen, die sie in den Ausschreibungen angeben.
Die Träger, die noch tariflich gebunden sind, überleben oft seit Jahren nur mit sog. Notlagentarifverträgen. Gehaltseinbußen von knapp 20% innerhalb weniger Jahre sind hier keine Seltenheit.

Und trotz all dieser Einsparungen bei den Personalkosten kann man auch 2007 in der Weiterbildungsbranche nicht von einer höheren Arbeitsplatzsicherheit sprechen.

Wir Mitarbeiter der Werkstatt im Kreis Unna haben seit 2004 Lohneinbußen von fast 17% hingenommen, leben z. Zt. mit einem Notlagentarifvertrag und wissen nicht, wie die Tarifsituation bei unserem Träger nach 2008 aussieht.

Wir haben mehrere „große Kündigungswellen“ durch gestanden, neue Kollegen bekommen befristete Arbeitsverträge und die Zahl der Honorarkollegen ist klar gestiegen.

Jetzt sagen alle Kolleginnen und Kollegen eindeutig, die Schmerzgrenze ist erreicht, und wir können keine Kompromisse mehr eingehen.

.Ein Beispiel für die Folgen der Ausschreibungspraxis zum Förderinstrument „Ausbildungsbegleitende Hilfen“ unseres Trägers in 2005.


Die Werkstatt im Kreis Unna hatte insgesamt 15 Jahre AbH (Ausbildungsbegleitende Hilfen) angeboten, war mit dem Evangelischen Kirchenkreis und dem Jugendheimstättenwerk vor Ort einen Trägerverbund eingegangen und in insgesamt 3 Ausschreibungsverfahren erfolgreich.

Der Trägerverbund bot Ausbildungsbegleitende Hilfen in 40 Berufsbildern für alle Lehrjahre an.

Es gab sachverständige, klar bekannte Ansprechpartner für die Berufsberatung, für die Berufskollegs und sehr wichtig für die Ausbildungsbetriebe.

Die Erfolgsquote bei den Abschlussprüfungen lag immer bei 90% und höher, und es gab eine Teilnehmerplatzauslastung von 100%.

Dieser Erfolg wurde von allen Partnern auf die kontinuierliche, transparente und von gegenseitigem Vertrauen geprägte Zusammenarbeit aller Akteure vor Ort zurückgeführt.


Bei der Ausschreibung 2005 trat eine bundesweit agierende Bietergemeinschaft neu in unserer Region auf und unterbot unsere bewährte Trägergemeinschaft um 36,8 %, also um mehr als ein Drittel pro TN pro Monat.

In absoluten Zahlen (TG alt: 197,50 Euro - TG neu: 124,80 Euro)

Wobei anzumerken ist, das sich bei dem Angebot unserer Trägergemeinschaft die Gehaltskosten für das Personal bereits 30 % unter dem Gehaltsniveau des öffentlichen Dienstes bewegten.

Da stellt sich in berechtigter Weise die Frage, wer kann solche Angebote machen und wie sind die Bedingungen und die Lohnsituation für die Beschäftigten in diesen Bildungsunternehmen?

Die konkrete Umsetzung des Förderkonzeptes AbH basiert auf einem Handbuch des Bundesministeriums. Dort ist festgeschrieben, wie hoch die Anforderungen an die Fach- und Methodenkompetenz sowie an die personale Kompetenz der dort eingesetzten Kollegen gestellt werden.

Das Förderkonzept AbH ergänzt das duale Ausbildungssystem.

Es erfordert ein differenziertes Lernangebot nach Berufsbildern und nach dem individuellen Stand der Auszubildenden. Dazu gehören Aufbereitung des Berufsschulstoffes, Prüfungssimulationen, Arbeiten mit dem Förderplan, Freizeitaktivitäten und die Kontaktpflege zu Betrieben, Berufskollegs und den Beratungsinstitutionen vor Ort.

Unsere Trägergemeinschaft erfüllte 15 Jahre diese Qualitätsansprüche und war immer ein aktiver Partner, wenn es um die Qualitätssicherung und Weiterentwicklung des Förderinstrumentes AbH ging.

Aber ich frage jetzt im Namen vieler, wie sollen Mitarbeitende von Bildungsträgern motiviert sein, sich ständig methodisch fortzubilden, sich die Neuerungen der Berufsbilder anzueignen und die Anforderungen an ihre zeitliche und örtliche Flexibilität zu erfüllen, wenn bewährte Strukturen zerschlagen werden und die eigene Existenzbedrohung ständig über ihnen schwebt.

Der Trägerverbund in Unna ist „raus aus AbH“; der Evangelische Kirchenkreis und das Jugendheimstättenwerk gingen in die Insolvenz und den hoch qualifizierten Kolleginnen und Kollegen, die allermeisten haben ein abgeschlossenes Hochschulstudium und eine Berufsausbildung, wurde teilweise das Angebot gemacht, bei dem neuen AbH - Anbieter für durchschnittlich 1.700 € brutto monatlich zu arbeiten.

Das können wir nur als unseriös bezeichnen!
Diese Entlohnung bedeutet „prekäre“ Beschäftigungsverhältnisse, manche sprechen auch von der Bildung eines akademischen Wanderproletariats.

Und auf der anderen Seite kann diese Entlohnung nur dazu führen, dass Kolleginnen und Kollegen ihre Arbeit nicht mehr als Berufung auffassen. Diese ist aber gerade in der Bildungs- und Qualifizierungsarbeit mit unseren Zielgruppen oft notwendig, und dieses Engagement bringt die Erfolge.

Übrigens:

Der Stand bezüglich des neuen AbH - Trägers in Unna lautet: Für einen Teil dieser Bietergemeinschaft wurde das 2. Jahr (die Option) nicht mehr erteilt, u. a. weil sie die Teilnehmerplätze nicht ausreichend besetzen konnten. So lässt sich leicht ausrechnen, dass der einzelne Teilnehmerplatz unter´m Strich bestimmt nicht viel günstiger war, als in unserer tradierten Bietergemeinschaft.

Wir fordern deshalb:
eine leistungsgerechte Entlohnung des Personals bei Trägern der beruflichen Bildung und Qualifizierung.

Wir fordern, dass die Agentur für Arbeit bei den Ausschreibungen stärker die Träger berücksichtigt, die eine Tarifbindung nachweisen und die vielen Mitarbeitenden unbefristete Arbeitsverträge anbieten, um die Kontinuität und Qualität in der bildungs- und Qualifizierungsarbeit zu gewährleisten.

Wir fordern Transparenz über den „Bedingungszusammenhang“ von Qualität und Preis bei den Ausschreibungsentscheidungen.


Denn eine Maßnahme wie AbH bedeutet, in Netzwerken zu arbeiten und Netzwerke funktionieren nur, wenn Menschen sich über längere Zeiträume kennen lernen, gemeinsame Erfahrungen machen und sich über diese Kontinuität Vertrauen aufbaut und die Basis für engagierte und professionelle Arbeit entsteht.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!!!!“


Sie können die komplette Dokumentation hier als doc-Datei herunterladen


Verweise zu diesem Artikel:
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 07.09.2007

Quelle: www.netzwerk-weiterbildung.info
Druckdatum: 19.03.2024