Förderung der beruflichen Weiterbildung

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Die Wirkung der Hartz-Reform im Bereich der beruflichen Weiterbildung

In einer Zusammenfassung kommt die Studie zu folgenden Ergebnissen:

"Mit der Hartz-Reform wurden auch im Bereich der beruflichen Weiterbildung grundlegende Neuerungen eingeführt. Dazu gehört zum einen die Einführung von Bildungsgutscheinen als neuem Allokationsinstrument, das den potentiellen Teilnehmern Wahlfreiheit bei der Auswahl der Bildungsanbieter gewährt. Zum anderen gehört dazu die Einführung einer nachfrageorientierten Bildungszielplanung, verbunden mit einem verbesserten Qualitätsmanagement. Darüber hinaus wurden die monetären Anreize zur Teilnahme an geförderten Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung eingeschränkt.

Bis zur Hartz-Reform genossen Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung als Instrument der aktiven Arbeitsmarktpolitik in Deutschland eher einen zweifelhaften Ruf. Zahlreiche Evaluationsstudien der Vergangenheit bescheinigen ihnen in der Regel zumindest in der kurzen und mittleren Frist keine oder sogar negative Arbeitsmarkteffekte. Erst in jüngeren Studien wird dieses Bild zunehmend einer Revision unterzogen. Vor allem Studien mit einem langfristigen Beobachtungshorizont kommen zu einer eher positiven Einschätzung der Maßnahmewirkung.

Dass sich positive Effekte erst in der Langfristbetrachtung zeigen, dürfte an der verbreiteten Evaluationsmethodik liegen. Üblich ist, die Differenz des Erwerbsstatus (Beschäftigung, Arbeitslosigkeit) von Teilnehmern und möglichst identischen Nichtteilnehmern zu betrachten. Der Startzeitpunkt für die Differenzenbildung ist dabei der Maßnahmeneintritt der Teilnehmer. Hierdurch erhalten Nichtteilnehmer wegen des Lock-in-Effekts bei Teilnehmern jedoch einen logischen Vorsprung. Selbst wenn eine Maßnahme überhaupt keinen Effekt hat, verschwindet dieser Vorsprung nur asymptotisch. Bei einem schwachen Maßnahmeneffekt kann es deshalb mehrere Jahre dauern, bis beim Vergleich mit der Kontrollgruppe ein Pro-grammeffekt sichtbar wird. Mit anderen Worten: bei einem kurzen Beobachtungszeitraum sind Maßnahmeneffekte nur dann erkennbar, wenn sie sehr stark ausfallen.

Bei der Evaluierung des Reformeffekts stellt sich ein ganz ähnliches Problem. Die Reform im Bereich der beruflichen Weiterbildung trat 2003 in Kraft. Die verfügbaren Daten decken derzeit erst einen Zeitraum von maximal 18 Monaten seit Beginn der Reform ab. Um den Reformeffekt evaluieren zu können, sind daher alternative Methoden erforderlich. Übergangsratenmodelle bieten hier einen geeigneten Weg, Programmeffekte frühzeitig sichtbar zu machen.

Ganz generell kommt auch die vorliegende Studie zu dem Schluss, dass der schlechte Ruf von Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung bereits vor der Reform nicht gerechtfertigt war. Die Teilnahme an einer berufsbezogenen oder übergreifenden Weiterbildung führt im Durchschnitt zu einer Verbesserung der Beschäftigungswahrscheinlichkeit von etwa fünf Prozentpunkten. Interessanterweise spiegelt sich dieser Effekt nicht in einem komplementären Rückgang der Arbeitslosigkeitswahrscheinlichkeit wider. Der Anstieg der Beschäftigungswahrscheinlichkeit speist sich vielmehr aus einem verminderten Rückzug in die Nicht-Erwerbstätigkeit."


Quelle: Hilmar Schneider, Arne Uhlendorff,
Forschungsinstitut zur Zukunft der Arbeit,
Discussion Paper No. 2255

Sie können die vollständige Studie als pdf-Datei auf der Homepage des Instituts zur Zukunft der Arbeit herunterladen.

Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 30.08.2006

Quelle: www.netzwerk-weiterbildung.info
Druckdatum: 28.03.2024