Förderung der beruflichen Weiterbildung

Zurück zur Übersicht

Stellungnahme der BAG Jugendsozialarbeit zur Kosten- und Preisentwicklung in der beruflichen Integrationsförderung

Die BAG stellt in ihrer Stellungnahme fest: „Die Einsparungen der Bundesagentur
für Arbeit für die jugendspezifischen Maßnahmen werden auf Kosten von Trägerstrukturen
und der Qualität der Arbeit für die Jugendlichen erkauft. Sie führen nicht zu Einsparungen,
sondern im Gegenteil zu einer sinnlosen Verschwendung gesellschaftlicher Ressourcen.“

Die Folgen für Träger und MitarbeiterInnen beschreibt die BAG so:

Ausschreibungszyklus der Bundesagentur verhindert Planungssicherheit
Die jährlich neue Ausschreibung beraubt Träger und Mitarbeiter jeglicher Planungssicherheit.

Kostenexplosion durch permanente Neuorganisation und die Abwicklung von Standorten
Durch laufende Umstrukturierungen nach den jährlichen Ausschreibungen entstehen erhebliche Kosten für die Träger, die durch die Preise nicht hereingeholt werden können.

Zerschlagung bewährter Strukturen
Häufig wechselnde Träger zerstören bewährte Netzwerke zwischen Betrieben, den Schulen, Berufskollegs, der Agentur für Arbeit und anderen Trägern der Jugendberufshilfe in der Region. Dies führt zu einer deutlichen Reduzierung der Integrationsleistung der Angebote.

Massiver Druck auf die Personalkosten
Bei Angebote der beruflichen Bildung machen die Personalkosten zwischen 60% und 80% der Gesamtkosten aus. Der Preisdruck schlägt direkt auf die Arbeitsbedingungen und das Lohnniveau durch. Bereits jetzt seien Löhne von weniger als 1400 Euro brutto bei SozialarbeiterInnen in Vollzeitarbeit zu verzeichnen.

Prekäre Beschäftigungsverhältnisse in der beruflichen Integrationsförderung
  • „In keinem Arbeitsfeld der Jugendhilfe und der Bildung ist in den letzten zwei Jahren annähernd eine solch hohe Zahl von Tarifvertragskündigungen festzustellen.
  • Die MitarbeiterInnen können in der Regel nur noch zeitlich befristet für den Förderzeitraumeiner Maßnahme (3 bis 10 Monate) eingestellt werden. Bei Folgeaufträgen mitnicht überbrückbaren Unterbrechungen müssen diese Finanzierungsausfälle an dieMitarbeiterInnen „weitergereicht“ werden, z. B. um Insolvenzen zu vermeiden. MehrereVertragsverlängerungen sind laut Teilzeit- und Befristungsgesetz unzulässig.
  • Da erst ab 12 Monaten sozialversicherungspflichtiger Berufstätigkeit ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht, werden diese MitarbeiterInnen bei Arbeitslosigkeit direkt zu ALG II-EmpfängerInnen.
  • Im Rahmen von Kündigungsverfahren finden nahezu jährlich Sozialauswahlverfahren statt. Sie schaffen ein Betriebsklima der Verunsicherung und Angst vor Arbeitsplatzverlust und erschweren damit auch die Identifikation mit der Aufgabenstellung.

Die Qualität der Arbeit mit Jugendlichen ist bei dieser Planungsunsicherheit der Träger nicht mehr gewährleistet.

Die BAG Sozialarbeit erklärt:
  • "Jugendliche wissen nicht mehr, mit welchem Träger sie es nach Beendigung ihrer Schulzeit zu tun haben. Gerade die Arbeit mit benachteiligten Jugendlichen braucht jedoch kontinuierliche AnsprechpartnerInnen.
  • Teilweise müssen die jungen Frauen und Männer im Laufe ihrer Ausbildung/Ausbildungsbegleitung den Träger wechseln und können nicht verstehen, warum sie jetzt zu einem anderen Träger zum Unterricht und zur Beratung gehen sollen.
  • Dies ist für die kooperierenden Schulen, Kammern und Betriebe eben so wenig nachvollziehbar.
  • Eine konzeptionell-inhaltliche Qualitätsentwicklung in den Programmen scheitert an der Kurzfristigkeit und der Unsicherheit von Planungen.
  • Träger, die unbedingt in den „Markt“ wollen, greifen teils zu betrügerischen Mitteln (beispielsweise Fälschung von Ausbildungsberechtigungen, falsche Angaben über Personaleinsatz)."
Die BAG Sozialarbeit stellt im folgenden verschiedene Alternativen zur gegenwärtigen Ausschreibungspraxis der Bundesagentur für Arbeit vor. Sie bezweifelt, dass die gegenwärtige Ausschreibungspraxis auf Dauer für die Beitragzahler lohnt. Ob ständig wechselnde pädagogische „Wanderarbeiter“ bei einer kurzfristig Standortübernahme noch sinnvolle Jugendsozialarbeit leisten können, sei mehr als fraglich. Und stellt als Resümee fest: „Mittel- und langfristig rechnet sich
die derzeitige Form der Preiskonkurrenz weder für die Jugendlichen noch für die BeitragszahlerInnen.“

Die Antwort der Bundesagentur für Arbeit

Nach einer längeren einführenden Passage über die rechtlichen Vorgaben für eine Vergabe von öffentlichen Aufträgen stellt sie fest: Die Entlassung von Personal mache deutlich, dass auch Bildungsträger ein Unternehmerrisiko tragen müssten, was unter Wettbewerbsbedingungen normal sei. Außerdem seien die Träger gezwungen gewesen, auf andere Geschäftsfelder außerhalb des SGB III auszuweichen, was durchaus gewollt gewesen sei.

Planungssicherheit sei insofern gegeben, da die abgeschlossenen Verträge Optionen für jeweils zwei weitere Jahre beinhalten würden. Die Optionen seien allerdings an die jeweiligen Entscheidungen der Agentur für Arbeit vor Ort gebunden. Sehe die keinen aktuellen Bedarf, falle die Option eben weg.

Die Qualität würde im Ausschreibungsverfahren in einem komplexen Verfahren durchaus ausreichend beachtet. Mit einem ausgeklügelten Kennzahlverfahren und der Festlegung von Preiskorridoren würde der Qualität eines Angebots ausreichend Beachtung geschenkt.

Die Zahlung von Mindestlöhnen als Ausschreibungskriterium sei rechtlich nicht zulässig.

Die Vergabe dürfe aus wettbewerbsrechtlichen Gründen nicht auf ortsansässige und bewährte Anbieter beschränkt werden. Sie müsse vielmehr allen potenziellen Anbietern ermöglicht werden. So kann auch ein Anbieter, der über keinerlei Kenntnisse über den Arbeitsmarkt in der Region verfügt, zu einem Zuschlag kommen, was durchaus gewollt sei.

Die Antwort der Bundesagentur für Arbeit lässt für die weitere Vergabe für Bildungsmaßnahmen nichts Gutes erahnen. Kleine und regionale Anbieter werden es in diesem Vergabeverfahren zunehmend schwerer haben, einen Auftrag zu erhalten. Bundesweite Anbieter, die mit standardisierten Angeboten das Land überziehen und ihre „Wanderarbeiter“ von Ort zu Ort schicken, sind klar im Vorteil. Wenn der Preis stimmt, nimmt es die Bundesagentur letztlich nicht so genau.

Sie können die Stellungnahme der BAG Sozialarbeit und die Antwort der Bundesagentur für Arbeit hier als pdf-Datei vollständig herunterladen.

Quelle: Eigenbericht netzwerk-weiterbildung


Verweise zu diesem Artikel:
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 30.04.2006

Quelle: www.netzwerk-weiterbildung.info
Druckdatum: 28.03.2024