Berufliche Weiterbildung

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Ulla Burchardt (SPD): DIHK Vorschlag ist eine Zumutung

Die DIHK-Äußerungen zur Weiterbildung sind "eine Zumutung"! Das sagt die Vorsitzende des Bildungsausschusses Ulla Burchardt (SPD):


„Wir haben zusammen mit Schweden die meisten Urlaubs- und Feiertage - da ist genug Luft für beides: Erholung und Weiterbildung“, fordert also Herr Wansleben. Das ist eine Zumutung.

Zuerst drückt sich die Wirtschaft vor ihrer eigenen Pflicht zur Qualifizierung, und jetzt sollen das die Arbeitnehmer auch noch selber ausbaden. Dabei sind heute noch immer vor allem die kleinen Unternehmen für die meisten Beschäftigten eine Weiterbildungsfalle.

Eine vernünftige Personalentwicklungsplanung gibt es allenfalls bei ein paar Großunternehmen und zumeist auch nur für Höherqualifizierte. Teilzeitbeschäftige, Frauen mit Kindern, Migranten und Geringqualifizierte sind weitgehend von betrieblicher Weiterbildung ausgeschlossen, nur 6% aller Betriebe in Westdeutschland (7% in Ostdeutschland) bieten betriebliche Weiterbildung für über 55-Jährige an - die Arbeitgeber haben bislang die Investitionen in Humanressourcen verschlafen.

Schön, dass Herr Wansleben Schweden als Land nennt, an dem die Arbeitnehmer ebenfalls viele Urlaubstage haben. Doch warum nehmen dort 63 Prozent der Arbeitnehmer an betrieblichen
Weiterbildungsmaßnahmen teil - in Deutschland nur 38 Prozent? Weil sie dort angeboten werden, hier jedoch nicht!

Wir brauchen in Deutschland einen Rechtsanspruch auf Weiterbildung. Weiterbildung ist nicht nur kein ‚Privatvergnügen’, sondern bislang vernachlässigte Aufgabe der Arbeitgeber und muß mehr als bisher in öffentlicher Verantwortung stehen: das bedeutet eine solidarische Finanzierung nicht nur über Arbeitnehmerbeiträge sondern auch über Steuern und Leistungen der Arbeitgeber. Die Arbeitslosenversicherung muss zur Beschäftigungsversicherung umgebaut werden. Nach österreichischem Vorbild brauchen wir auch in Deutschland eine gesetzliche Regelung zur so genannten Bildungskarenz, bei der der Arbeitnehmer zur Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme freigestellt wird. Die Bildungskarenz kann zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber für mindestens 3 Monate bis maximal 12 Monate vereinbart werden; der Bildungsurlaub wird in Form des Weiterbildungsgeldes über die Arbeitslosenversicherung bezahlt.

Genauso sind auch die Arbeitnehmer gefragt - sie brauchen verpflichtende Weiterbildungszeiten. Zudem brauchen die Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf ein regelmäßiges Personalentwicklungsgespräch für alle Beschäftigten. Es kann nicht angehen, dass die Wirtschaft nichts tut, um ihre Qualifizierungsbasis zu stärken - siehe auch beim neuerlichen Ruf nach Fachkräften aus dem Ausland, ohne freilich den Mindestlohn zu erwähnen - und in Zeiten der Not sich bei den Bürgern und beim Staat bedient!


Quelle: Weiterbilden - Ausbilden - Prüfen, IG Metall vom 4. 8. 2007.

Schlagworte zu diesem Beitrag: Mindestlohn, Betriebliche Weiterbildung
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 14.04.2009

Quelle: www.netzwerk-weiterbildung.info
Druckdatum: 28.03.2024