Berufliche Weiterbildung

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Personalentwicklung durch Qualifizierung

Es hat gute Gründe, warum ver.di der beruflichen Weiterbildung zunehmend mehr Aufmerksamkeit widmen wird. Weiterbildung wird für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer immer wichtiger. Denn sie entscheidet mit über Sicherheit des Arbeitsplatzes, Einkommenserhalt und -verbesserung, berufliche Entwicklungsmöglichkeiten und Mobilität, Qualität der Arbeit und Mitbestimmungschancen bei der Gestaltung und Veränderung der Arbeitsbedingungen. Die Verfügung über aktualisiertes und neues Wissen wird zur zentralen Voraussetzung für die Sicherstellung des Verkaufs der Arbeitskraft. Es besteht jedoch die Gefahr, dass unser Einfluss auf die Beschaffenheit der Arbeitsmärkte abnehmen wird, wenn wir nicht als kompetente Akteure – wie in der beruflichen Erstausbildung – mit regulierend in die Weiterbildung eingreifen. Und das heißt: Weiterbildungschancen auch und gerade im Betrieb eröffnen, die Inhalte bzw. Anforderungen definieren, die Qualität kontrollieren und zertifizieren, für Marktgängigkeit der Abschlüsse sorgen sowie Zeit und Finanzierung sichern. Unser oberstes Ziel sollte es sein, Weiterbildungsfragen zu einem kollektiven Thema zu machen und den um sich greifenden Trend zur Privatisierung und Individualisierung stoppen.

Mehr noch als das produzierende Gewerbe ist der öffentliche Dienst auf das Wissen seiner Beschäftigten angewiesen. Der Umgang mit sich ständig änderndem Recht, mit Verwaltungsvorschriften und technischen Regelwerken setzt permanente Lernprozesse voraus. Mit über 1000 Berufen ist der öffentliche Dienst sehr vielseitig und die Anforderungen an die Beschäftigten steigen ständig.

Ausbildung und Qualifizierung sind deshalb von besonderer Bedeutung, um den öffentlichen Dienst tauglich für die Zukunft zu machen. Auf die ständigen Herausforderungen einer sich wandelnden Gesellschaft kann der öffentliche Dienst nur durch Konzepte lebenslangen Lernens für die Beschäftigten reagieren.

Doch wie sieht die Wirklichkeit aus? Formalisierte Laufbahnausbildungen, Fortbildung nach dem Gieskannenprinzip, fehlende Bedarfsanalysen und Konzepte stellen den Alltag dar. Teilweise fällt das abzeichnen von Umlaufmappen noch unter den Begriff der Weiterbildung in der öffentlichen Verwaltung. Innovative Weiterbildungskonzepte zeichnen sich dagegen dadurch aus, dass sie den Erwerb von ganzheitlichen, komplexen Qualifikationen ermöglichen, mit ausreichend allgemeinen, sozialen und beruflichem Basiswissen sowie arbeitsplatzübergreifendem Verstehen und Können. Sie fördern damit ein Lern- und Leistungspotenzial der Beschäftigten, das für vielfältigen, nicht spezifischen Arbeitseinsatz und zunehmend projektbezogenes Arbeiten Flexibilität und qualifikatorischen Vorlauf sichert.

Wir wollen, dass Weiterbildung und Personalentwicklung eine zentrale Rolle in den Unternehmen spielen. Bildungsentscheidungen passieren häufig auch im öffentlichen Dienst das Nadelöhr einer kurzfristigen Kostenrechnung nicht. Sie gefährden damit nicht nur die beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten der Beschäftigten, sondern auch mittel- und langfristig die Interessen der Betriebe an kontinuierlich verfügbaren Qualifikationen und die damit notwenige Stärkung ihrer Innovationsfähigkeit. Mit dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) ist der Einstieg in die Personalentwicklung gelungen. Erstmals gibt im öffentlichen Dienst Regelungen zur Qualifizierung der Beschäftigten.

Ein wichtiger Bestandteil des § 5 TVöD ist das jährliche Qualifizierungsgespräch, auf das die ver.di-Mitglieder einen Anspruch haben. Das Qualifizierungsgespräch ist ein Aushandlungsprozess zur Ermittlung des Qualifizierungsbedarfs zwischen Beschäftigten und Vorgesetzten. Wie die zweite Erhebung zur betrieblichen Weiterbildung in 25 Europäischen Ländern durch die Europäische Kommission (CVTS II) zeigt, gibt es in Deutschland im Vergleich zu Europa nur in einer Minderheit von Betrieben eine gezielte, systematische und vorausschauende Personal- und Weiterbildungsplanung. Das gilt auch für den öffentlichen Dienst. Die betriebliche Weiterbildung nutzt so die strategischen Impulse, die die Weiterbildung für die Entwicklung des öffentlichen Dienstes leisten kann, nicht. Weiterbildungskonzepte, die Arbeitsplätze und Zukunftsfähigkeit sichern, sollten sich nicht an einem deterministischen top down Planungsmodell (Abteilungsleiter usw.) orientieren, sondern an einer potenzialorientierten Personalentwicklung. Was meinen wir damit? Wenn Potenziale der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu einem zusätzlichen Ausgangspunkt planerischer Überlegungen werden, stellen sich ganz neue Fragen:
  • Welche genutzten und ungenutzten Qualifikationen liegen bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vor?
  • Welche Interessen und Bedürfnisse gibt es an Weiterbildung?
  • Welche Dienstleistungen sind mit den gegebenen und mittels Weiterbildung erreichbaren Qualifikationen machbar und zu verbessern?
Bildungsplanung in dieser Form ist aus unserer Sicht nur als Dialog denkbar, in dem sowohl der Betrieb (repräsentiert durch den Vorgesetzten) als auch die Beschäftigten (u.a. durch das Qualifizierungsgespräch) Bedarfe diskutieren. Ein gutes Qualifizierungsgespräch muss ein Beratungs- und Fördergespräch sein, in dem zukünftige Herausforderungen und Handlungsfelder besprochen und miteinander ein Plan erstellt wird, wer welche Unterstützung benötigt und an welchen Stellen Bildungsbedarf besteht.

Für das Qualifizierungsgespräch sind die Beschäftigten auf die Unterstützung ihrer Betriebsund Personalräte und Gleichstellungsbeauftragten angewiesen. Das betrifft die Vorbereitung, die strukturierte Gesprächsführung, die Dokumentation des Gesprächs, und seine Einbindung in den betrieblichen Weiterbildungsplan.

Mit dieser Handlungshilfe wollen wir der betrieblichen Interessenvertretung ein Instrument an die Hand geben, um die Umsetzung des § 5 „Qualifizierung“ im Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) zu erleichtern.
  • Wie sehen die Regelungen im Einzelnen aus?
  • Was kann ich als Personal- u. Betriebsrat oder Gleichstellungsbeauftragte für meine Beschäftigten tun, um die Regelungen im Tarifvertrag mit Leben zu erfüllen?
  • Wie kann Qualifizierung in meiner Dienststelle erfahrbar werden?
  • Wie setze ich die Ansprüche aus dem Tarifvertrag im Betrieb durch?
  • Worauf muss ich als Beschäftigte/r bei Qualifizierungsgesprächen achten?
Darauf wollen wir in dieser Arbeitshilfe Antworten geben und Lösungen anbieten. Ein hohes Qualifikationsniveau und lebenslanges Lernen liegen im gemeinsamen Interesse von Beschäftigten und Arbeitgebern. So steht es im Tarifvertrag, diesen Anspruch gilt es zu realisieren Alle Handelnden in den betrieblichen Interessenvertretungen sind herzlich eingeladen an unserem gemeinsamen Ziel für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst, Qualifikation und Kompetenz durch Fortbildung zu ermöglichen, mitzuwirken.


Die Broschüre enthält eine kurze Kommentierung des § 5 TVöD zur Qualifizierung, eine Hilfestellung zur Durchführung des Qualifizierungsgesprächs und einige Mustervereinbarungen für betriebliche Vereinbarungen zur Qualifizierung.

Die Broschüre kann hier als pdf-Datei heruntergeladen werden.


Verweise zu diesem Artikel:
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 01.08.2008

Quelle: www.netzwerk-weiterbildung.info
Druckdatum: 28.03.2024