Berufliche Weiterbildung

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Wenig Chancen für ältere ArbeitnehmerInnen auf dem Arbeitsmarkt – Weiterbildung wird nicht ausreichend gefördert

„Ältere Arbeitnehmer sind in Deutschland nach wie vor eine Personengruppe, die im Vergleich zu jüngeren Erwerbspersonen eine sehr ungünstige Arbeitsmarktsituation aufweist. Diese ist gekennzeichnet von einem unterdurchschnittlichen Beschäftigungsniveau, hoher und verfestigter Arbeitslosigkeit sowie geringen Reintegrationschancen.“

Weiterbildung setzt zu spät oder nur in geringem Umfang ein. Umgekehrt ist die Arbeitslosigkeit sehr hoch. Länder wie Schweden oder Dänemark machen vor, wie mit lebenslangem Lernen, hoher Weiterbildungsbeteiligung und geringen staatlichen Transfers bei Arbeitslosigkeit ältere Arbeitnehmer bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt besitzen.

„Der betriebliche und der individuelle Nutzen von Weiterbildung wird durch die Angebote eines vorgezogenen Ruhestandes vermindert: Nach einer Weiterbildung bleibt weniger Zeit, das angeeignete Wissen auch im Betrieb anzuwenden (OECD, 2004; Europäische Kommission, 2003 und 2004). In Ländern mit einem frühen Renteneintrittszeitpunkt fällt deshalb die Beteiligung an beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen mit dem Lebensalter besonders stark ab."

Weiterbildungsbeteiligung, Erwerbsquote und Arbeitslosigkeit von 55 – 64-Jährigen in 2004, jeweils in Prozent
Ausgewählte LänderWeiterbildungsbeteiligungErwerbstätigeArbeitslosenqoute
Deutschland2,44212,8
Schweden30,1705,0
Dänemark16,1645,6


Weiterbildung kann eben auch die Arbeitsmarktchancen älterer Arbeitnehmer entscheidend verbessern. Eine nicht ausreichende Förderung der beruflichen Weiterbildung wirkt sich negativ auf die Beschäftigungssituation Älterer aus.

Beides weist darauf hin, dass die Arbeitsmarktpolitik den Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Erwerbsleben entscheidend mitbestimmt oder eben auch durch Weiterbildung die Arbeitsmarktchancen Älterer verbessert. Werden weit reichende Möglichkeiten eines vorzeitigen und dauerhaften Ausscheidens eröffnet oder Weiterbildungsanstrengungen für Beschäftigte nicht ausreichend gefördert, wirkt dies negativ auf die Beschäftigungssituation Älterer. Weiterbildung ist nicht nur eine Aufgabe der Arbeitsmarktpolitik, sondern auch Angelegenheit der Betriebe, der Tarifpartner und der Beschäftigten selbst. Tarifverträge mit einem Rechtsanspruch auf Weiterbildung sind selten. Die letzte Bundesregierung hat die aktive Arbeitsmarktpolitik in wichtigen Bereiche massiv heruntergefahren.



Bei Strukturanpassungsmaßnahmen (SAM) sank die Teilnehmerzahl von 31755 in 1998 auf 19598 in 2004. Bei Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) ging die Zahl von 62429 auf 28380 zurück. Bei der beruflichen Weiterbildung wurden 1998 noch 26049 Personen gefördert, 2004 sind es gerade noch 7225! Diese Zahlen verdeutlichen, dass es offensichtlich möglich ist, öffentliche Appelle für ein lebenslanges Lernen mit einer massiven Verschlechterung der Förderung beruflicher Weiterbildung zu kombinieren.

Die Autoren fordern in ihrem Fazit einen „Paradigmenwechsel“ hin zum wirklichen Lebenslangem Lernen als Schlüssel für eine langfristige Erhöhung der Lebensarbeitszeit. Nur durch den Erhalt und die Anpassung von beruflichen Qualifikationen über das gesamte Erwerbsleben sind die Beschäftigungschancen älterer Arbeitnehmer deutlich zu verbessern. Eine umfassende, mittel- und langfristig ausgerichtete und konsistente Strategie muss die Möglichkeiten zum längerfristigen Transferbezug deutlich begrenzen und andererseits die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer mit geeigneten Förderinstrumenten unterstützen. An diesen Förderinstrumenten wie der beruflichen Weiterbildung hapert es allerdings.

Quelle: IAB Kurzbericht Nr. 16/ 5.10.2005

Sie können den Kurzbericht auf der Homepage des Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der BA als pdf-Datei herunterladen.


Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 30.04.2006