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Ratgeber atypische Beschäftigung - 400 €-Minijobs, Teilzeit, Befristung und Leiharbeit (9. Auflage)

Aus dem Vorwort:

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

gerade in Krisenzeiten kommt es zur Vermeidung von Arbeitslosigkeit besonders auf den arbeits- und sozialrechtlichen Schutz der Beschäftigten an. Somit ist prekäre Beschäftigung für ver.di ein zentrales Thema im Bundestagswahlkampf 2009. ver.di lehnt jede Art sozial ungesicherter Beschäftigung ab. Die politisch Verantwortlichen fordern wir auf, endlich wirksame Schritte gegen das Abdrängen von immer mehr Menschen in sozial schlecht abgesicherte Beschäftigungsverhältnisse einzuleiten. ver.di fordert die Abschaffung von Minijobs, die Unterbindung von nicht existenzsichernder Beschäftigung und setzt sich daher dafür ein, dass Leiharbeit, Befristungen und andere unsichere Beschäftigungsformen zurückgedrängt werden.

Teilzeit und die Sonderform der 400 €-Minjobs können kaum Existenz sichernd sein und sind tendenziell „Zuverdienst". Die Zahl derjenigen, die nicht einmal über einen relativ kurzen Zeitraum durchgehend sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, hat in den vergangenen Jahren zugenommen. Die Konsequenz aus solchen Erwerbsverläufen ist eine schlechte soziale Absicherung der Betroffenen. So kann atypische Beschäftigung bis ins Alter hinein zur Armutsfalle werden. Zudem führt ungesicherte Beschäftigung zu großen Unsicherheiten hinsichtlich der Lebensplanung.

Der Anteil der atypischen Beschäftigungsverhältnisse ist in den letzten Jahren erheblich gestiegen. Je nach Definition weicht jedes dritte bis vierte Arbeitsverhältnis vom sogenannten Normalarbeitsverhältnis ab. Die Zunahme atypischer und prekärer Beschäftigung ist kein Zufall: Die Deregulierungspolitik der beiden letzten Jahrzehnte hat den Ausbau atypischer Beschäftigung gefördert und dazu beigetragen, dass die Bedeutung des Normalarbeitsverhältnisses zurückgeht. Die Vermeidung schlecht abgesicherter Beschäftigung als sozialpolitisches Ziel wurde aufgegeben. Stattdessen wurde Arbeitsmarktpolitik zur Durchsetzung von Niedriglöhnen und für die Ausweitung prekärer Beschäftigung instrumentalisiert. So können Arbeitgeber aufgrund der geltenden Gesetze Arbeitskräfte flexibler einsetzen und sich schneller wieder von ihnen trennen. Die Folgen sind ein hohes Risiko des Arbeitsplatzverlustes für atypisch Beschäftigte, die Spaltung der Belegschaften in Stamm- und Randbelegschaften sowie Einnahmeverluste der sozialen Sicherungssysteme und Abwälzung der Risiken auf die Sozialkassen.

Auch wenn wir uns sozialpolitisch für die Zurückdrängung von ungesicherter Beschäftigung einsetzen, sollten diejenigen, denen nur solche Beschäftigungen angeboten werden, über die Nachteile sowie über ihre Rechte informiert sein. Dieser Ratgeber wendet sich an Beschäftigte in Minijobs, in Teilzeit oder Leiharbeit - ob gewollt oder mangels Alternative.

Ebenso enthält der Ratgeber Hinweise für befristet Beschäftigte, die in aller Regel ein dauerhaftes Arbeitsverhältnis wünschen. Wir informieren über Fakten und Hintergründe zu atypischer Beschäftigung sowie über soziale Absicherung und arbeitsrechtliche Ansprüche in atypischen Beschäftigungsverhältnissen. Wichtig ist uns dabei die Botschaft: Auch in atypischen Arbeitsverhältnissen haben die Arbeitnehmer/innen den vollen Anspruch auf alle gesetzlichen und tarifvertraglichen Bestimmungen.

Elke Hannack, Mitglied des Bundesvorstandes

Judith Kerschbaumer, Leiterin des Bereichs Sozialpolitik

Evelyn Räder, Referentin



Aus dem Inhalt

A. Normal ist nicht mehr normal – atypische und prekäre Beschäftigung

B. Geringfügige Beschäftigung und Teilzeit

C. Befristung

D. Leiharbeit

Anhang


Die wichtigsten gesetzlichen Regelungen

Informationsmöglichkeiten


Der Ratgeber kann in gedruckter Fassung zum Preis von 2,00 € über das Ressort Sozialpolitik bestellt werden. Alternativ kann die Broschüre von ver.di Mitgliedern im Mitgliedernetz als 100-seitiges pdf-Dokument (3 MB) heruntergeladen werden.


Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 27.03.2009

Quelle: www.netzwerk-weiterbildung.info
Druckdatum: 29.03.2024