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Befristete Beschäftigung – Arbeiten ohne Bestand

Befristung
Kein Problem von Niedrigqualifizierten



Wer glaubt, Qualifikation schützt vor befristeter Anstellung mit allen daraus resultierenden Unsicherheiten, der irrt: unter den Beschäftigten ohne beruflichen Abschluss sind nur 11,8 % befristet angestellt, fast genauso viele sind es aber auch unter den Hochschulabsolventen (11,0 %). Überproportional oft befristet beschäftigt sind mit über 18 % Promovierte (IAB 2015, S. 44). Letztes überrascht auf den ersten Blick, erklärt sich aber dadurch, dass an Hochschulen und in Wissenschaftseinrichtungen, wo viele Promovierte beschäftigt sind, das „Sonderbefristungsrecht der Wissenschaft“ gilt.

Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz lässt Befristungen für wissenschaftliches Personal weitreichend zu. Das Ergebnis: 93 % der Wissenschaftler unter 45 Jahren, die an Hochschulen und in Forschungseinrichtungen tätig sind, haben befristete Arbeitsverträge (buwin 2017, S. 127).

Dass fehlende Qualifikation ein Handicap bedeutet, steht zwar außer Frage: je schlechter die Ausbildung, umso höher die Wahrscheinlichkeit, in der Sackgasse der dauerhaften Befristung stecken zu bleiben. Dennoch gibt es viele Bereiche, in denen eine ordentliche Ausbildung und sogar Fachkräftemangel nicht vor Befristung schützen: knapp 30 % der Zahn- und Humanmediziner/innen, fast 13 % der Erzieher/innen und Sozialarbeiter/innen, fast 12 % der Altenpflegerinnen und Altenpfleger, über 15 % der Lehrkräfte an außerschulischen Bildungseinrichtungen arbeiten befristet (IAB 2015, S. 46).

Auch in Zeiten guter Konjunktur gilt: Wer nach einem Job sucht, erhält mit einer hohen Wahrscheinlichkeit einen befristeten Vertrag angeboten.

Denn gerade bei Neueinstellungen boomt die Befristung: im Jahr 2015 bei 44 Prozent aller Neueinstellungen (IAB 2015, S. 93). Sachgrundlos befristet stellen vor allem Arbeitgeber der Privatwirtschaft ein – mit großen Unterschieden zwischen den Branchen und Qualifikationen. Facharbeiter/innen in der Metall- oder Chemieindustrie sind seltener betroffen, Menschen ohne Berufsabschluss, im Dienstleistungssektor oder aber nach Abschluss eines Universitätsstudiums umso stärker.


Quelle: Befristete Beschäftigung – Arbeiten ohne Bestand, DGB 2. aktualisierte Auflage, Oktober 2017

Die vollständige Broschüre kann beim DGB-Online-Bestellservice bestellt oder als pdf-Datei heruntergeladen werden.



Schlagworte zu diesem Beitrag: Öffentliche Beschäftigungspolitik, Hochschulen
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 20.12.2017

Quelle: www.netzwerk-weiterbildung.info
Druckdatum: 28.03.2024