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Beschluss der Bremischen Bürgerschaft

„Beteiligung am Bildungsurlaub erhöhen“

Bericht der Deputation für Kinder und Bildung

„Beteiligung am Bildungsurlaub erhöhen“


In ihrer Sitzung am 21.04.2016 hat die Bremische Bürgerschaft (Landtag) den Antrag der Fraktionen der SPD und des Bündnis 90/DIE GRÜNEN „Beteiligung am Bildungsurlaub er-höhen“ vom 21.01.2016 beschlossen. Der Senat hat den Beschluss zur Kenntnis genommen und ihn zur weiteren Veranlassung an die Senatorin für Kinder und Bildung überwiesen.

Mit dem Beschluss forderte die Bürgerschaft den Senat auf,
  • aufzuzeigen, welchen grundsätzlichen Änderungsbedarf er zur Erhöhung der Beteiligung am Bildungsurlaub im Bremischen Bildungsurlaubsgesetz und im Bremischen Weiterbildungsgesetz sieht und

  • zu prüfen, mit welchen konkreten Maßnahmen – wie z. B. der Durchführung von Informationsveranstaltungen und der Bereitstellung von Informationsmaterialien, der Einführung eines Gütesigels als Anreiz für Unternehmen, der Verwendung eines neuen Begriffs für diese Form der Weiterbildung, um ihn vom Image des Urlaubs zu befreien und/oder der gezielten Ansprache von Unternehmen und Betriebs- und Personalräten – die Akzeptanz und damit auch die Teilnahme an Bildungsurlauben erhöht werden kann.

  • drei Monate nach Beschlussfassung darüber der Bürgerschaft (Landtag) berichten.

Die Deputation für Kinder und Bildung berichtet wie folgt:

Da Akzeptanz und Unterstützung der Sozialpartner für die Teilnahme am Bildungsurlaub von großer Bedeutung sind, wurden die umfassenden Prüfaufträge aus dem Bürgerschaftsbeschluss „Beteiligung am Bildungsurlaub erhöhen“ vom 21.04.2016 auf Einladung der Senatorin für Kinder und Bildung mit Vertreterinnen und Vertretern des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), Region Bremen-Elbe-Weser, der Arbeitnehmerkammer Bremen, der Unternehmensverbände im Lande Bremen e.V., der Handelskammer Bremen – IHK für Bremen und Bremerhaven, der Handwerkskammer Bremen und der Senatorin für Finanzen beraten.

Im Ergebnis haben sich die Beteiligten einvernehmlich auf konkrete Vorhaben zur Unterstützung des Bildungsurlaubs verständigt und die nachstehenden Empfehlungen formuliert, denen gefolgt werden soll:


1. Aufzeigen grundsätzlicher Änderungsbedarfe

Im Ergebnis der Beratungen mit dem o.g. Kreis der Sozialpartner sind zwei maßgebliche Änderungsbedarfe im Bremischen Bildungsurlaubsgesetz anzuführen, durch deren Erfüllung das Image des Bildungsurlaubs potenziell verbessert werden kann:
  • Änderung des Begriffs Bildungsurlaub

    Der Begriff „Bildungsurlaub“ ist zu ändern. Er lässt einen Freizeitcharakter vermuten, um den es im Bildungsurlaub nicht geht. Um dieses zu vermeiden, befürwortet die Deputation für Kinder und Bildung den von den Sozialpartnern unterstützten Vorschlag, stattdessen zukünftig den Begriff „Bildungszeit“ zu verwenden. Zeit, die für Bildung investiert wird, schließt eng an das Ziel des lebenslangen Lernens an und verweist auf den Nutzen für Arbeitgeber/innen und Arbeitnehmer/innen.

    Die Änderung des Begriffs bedarf einer Gesetzesänderung. Das Gesetzesänderungsverfahren wird parallel in Gang gesetzt.

  • Kompetenzorientierte Ausrichtung des Bildungsurlaubs

    Ziel einer Bildungsmaßnahme ist ein Zuwachs an Kompetenz. Um diesen für Arbeitnehmer/innen und Arbeitgeber/innen attraktiven Mehrwert deutlich herauszustellen, soll sowohl der Antrag auf Anerkennung einer Maßnahme als Bildungsurlaub als auch die von der durchführenden Einrichtung auszugebende Teilnahmebescheinigung die zu erwerbenden Kompetenzen ausweisen. Die Akzeptanz der Arbeitgeberseite könnte sich dadurch erhöhen, mögliche Hemmschwellen zur Nutzung des Freistellungsanspruchs auf Seiten der Teilnehmenden sinken.

    Dieses Vorhaben stellt einen Paradigmenwechsel von der Input- zur Output-Orientierung dar, der im Bereich der Schulen und Hochschulen bereits vollzogen wurde.

    Eine kompetenzorientierte Ausrichtung des Bildungsurlaubs bedarf einer Gesetzesänderung, da einige Prüfkriterien zur Anerkennung von Weiterbildungsveranstaltungen als Bildungsurlaub geändert werden müssen. Die entsprechenden Änderungsvorschläge wer-den von den Sozialpartnern sowie dem Landesausschuss für Weiterbildung und dem Förderungsausschuss unterstützt. Das Gesetzesänderungsverfahren wird parallel in Gang gesetzt.

Änderungsbedarfe im Bremischen Weiterbildungsgesetz werden nicht gesehen.


2. Prüfung konkreter Maßnahmen zur Erhöhung der Akzeptanz für und Teilnahme an Bildungsurlauben

Die Deputation für Kinder und Bildung unterstützt die Umsetzung folgender Maßnahmen, durch die die Akzeptanz für und die Teilnahme an Bildungsurlauben erhöht werden kann. Diese Maßnahmen dienen insbesondere der Aufklärung über den Rechtsanspruch und veranschaulichen den Nutzen für Arbeitnehmer/innen und Arbeitgeber/innen:
  • Verbesserte Öffentlichkeitsarbeit und Aufbau einer Webseite Bildungsurlaub/Bildungszeit

    Die Vertreterinnen und Vertreter der Sozialpartner waren sich einig, dass es der Akzeptanz und damit der Teilnahme an Bildungsurlaub nützt, wenn „mit einer Stimme“ gesprochen wird. Im Ergebnis der Beratungsgespräche einigte man sich darauf, eine inhaltlich abgestimmte Webseite zum Thema Bildungsurlaub zu entwickeln, die sich sowohl an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch an Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber richtet. Ziel ist es, die vielfältigen Wirkungen des Bildungsurlaubs darzustellen, von denen sowohl Arbeitnehmende als auch Arbeitgebende profitieren („doppelter Nutzen“). Das Angebots-Spektrum von Bildungsurlaub in den Bereichen der beruflichen, politischen und allgemeinen Weiterbildung soll abgebildet und an ausgesuchten Beispielen soll veranschaulicht werden, welchen Nutzen bestimmte Zielgruppen von einer Teilnahme haben. Inhalte der Webseite sind auch Informationen zum Rechtsanspruch, zum Antragsverfahren, Ansprechpartner etc. Die Website kann über die Homepages und Printmedien der Partner vermarket werden und wird auf der Seite von bremen.de mit der neu aufgestellten Weiterbildungsdatenbank verknüpft. Dadurch können die aktuellen Angebote vom interessierten Nutzer sofort aufgerufen werden.

    Die Kosten für die Entwicklung der Webseite (einschließlich der Entwicklungsarbeiten von bremen.online) sowie für die Erstellung von Testimonials, also Portraits, und der Entwicklung eines Erklärvideos werden von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite und der Senatorin für Kinder und Bildung gemeinsam getragen.

    Die Veröffentlichung der Webseite ist zum Zeitpunkt der Befassung der Bremischen Bür-gerschaft mit der Änderung des Gesetzes in 2. Lesung im Herbst 2017 geplant, um der Entscheidung der Bremischen Bürgerschaft zur Verwendung und damit auch der Bewer-bung des Begriffs „Bildungszeit“ nicht vorzugreifen.

  • Einführung eines Gütesiegels für bildungsurlaubsfreundliche Betriebe

    Die Sozialpartner haben sich für die Einführung eines Gütesiegels für bildungsurlaubs-freundliche respektive bildungszeitfreundliche Betriebe ausgesprochen und die Umsetzung konkretisiert. Die Beteiligten erwarten durch die Einführung des Gütesiegels allein keine erheblichen Steigerungen der Teilnehmendenzahlen, sie sehen aber die Möglichkeit, mit Betrieben neu zum Thema Bildungsurlaub ins Gespräch zu kommen.

    Der dahinterliegende Arbeitsprozess wird schlank gehalten. Die Vergabe des Gütesiegels kann bei Erfüllung folgender Kriterien erfolgen:

    1. Erklärung des Unternehmens darüber, dass die Bildungsfreistellung aktiv gefördert wird.

    2. Angepasste Kommunikation nach innen und außen (z. B. Veröffentlichung der Erklärung auf der Homepage, Auslegung von Informationsmaterial, Information der Beschäftigten auf Betriebsversammlungen).

    Dieser Vorschlag wird begrüßt. Das Gütesiegel soll nach der Befassung der Bremischen Bürgerschaft mit der Änderung des Gesetzes in 2. Lesung im Herbst 2017 eingeführt werden. Die Befassung in der Bremischen Bürgerschaft gilt als Starttermin zur Einführung und Vergabe eines Gütesiegels, um dann den möglicherweise neuen Titel „Bildungszeit“ verwenden zu können.

  • Schaffung von Zugängen: Multiplikatorenschulungen

    In der Studie zum Bildungsurlaub wird u. a. darauf hingewiesen, dass Betriebsräte eine Schlüssel- und Multiplikatorenfunktion zur Realisierung von Bildungsfreistellung in Unter-nehmen einnehmen. Die Arbeitnehmerkammer Bremen hat Kontakt zu Betriebsräten und anderen Multiplikatoren aufgenommen, um zu eruieren, wie Betriebsräte für ihre Beratungstätigkeiten und die Aushandlung von Bildungsfreistellung in Unternehmen geschult werden können. Derzeit werden die Erstellung von Informationsmaterial und die Durchführung von Informationsveranstaltungen für Betriebsräte geplant. .

Die Vertreterinnen und Vertreter der Sozialpartner werden die Maßnahmen ein Jahr nach Inkrafttreten der geänderten Rechtsvorschriften gemeinsam mit der Senatorin für Kinder und Bildung auf ihre Auswirkungen hin überprüfen und ggf. anpassen.

Die Deputation für Kinder und Bildung dankt den Sozialpartnern für die Unterstützung des von der Bürgerschaft formulierten Anliegens, die Beteiligung am Bildungsurlaub zu erhöhen.



Quelle: Mitteilung des Senats an die Bremische Bürgerschaft (Landtag) vom 9. Mai 2017, (Landtag) Drs. 19/253


Schlagworte zu diesem Beitrag: Weiterbildung, Volkshochschule, Lebenslanges Lernen
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 14.07.2017

Quelle: www.netzwerk-weiterbildung.info
Druckdatum: 28.03.2024