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Arbeitslosengeld Q: DGB fordert "umfassenderes Konzept"

Neue Perspektiven für den Arbeitsmarkt: Prävention, Förderung, Unterstützung

Aus dem DGB Beschluss
Neue Perspektiven für den Arbeitsmarkt: Prävention, Förderung, Unterstützung

„Veränderungen müssen daher sowohl bei den präventiven Maßnahmen, den aktiven Förderhilfen und den passiven Unterstützungsleistungen ansetzen. Auch bei einer Verlängerung des Arbeitslosengeldes muss der Vorrang der Wiedereingliederung vor Lohnersatzleistungen möglichst gestärkt werden. Ergänzend müssen auch im Hartz-IV-Bereich Maßnahmen zur Stärkung der Qualifizierung für Arbeitslose verstärkt werden.

Der Vorschlag des DGB besteht deswegen aus einem mehrstufigen System, das sowohl die Qualifizierung stärkt, aber auch die Bezugszeiten für Ältere ausweitet, wenn die Integrationsbemühungen zu keinem Erfolg geführt haben.“

Im Bereich der Weiterbildung fordert der DGB:

„Mehr Weiterbildung

Die Bundesagentur hat mit dem Haushaltsjahr 2017 im Rahmen des Eingliederungstitels einen Weiterbildungstitel eingeführt. Damit wird das politische Signal gesetzt, die Ausgaben für Weiterbildung zu erhöhen. Dringend erforderlich wäre dies auch im Rechtskreis SGB II. Von diesen Mitteln profitieren alle Altersgruppen. Weiterbildung ist die Herausforderung der Digitalisierung. In diesem Zusammenhang hat das Weißbuch des BMAS zu Arbeit 4.0 eine ganze Reihe von Diskussionsanstößen gegeben, die weitergeführt und in praktisches Handeln umgesetzt werden müssen. Der Strukturwandel muss bewältigt werden, ohne dass die Menschen arbeitslos werden.

Die Mittel des Weiterbildungstitels der Bundesagentur müssen auch gezielt für Ältere genutzt werden, die bisher bei Weiterbildung deutlich unterrepräsentiert sind. Die Zahl der älteren Arbeitslosen, die arbeitsmarktpolitisch gefördert wurden, hat sich in den letzten Jahren sogar verringert.

Um die Rahmenbedingungen weiter zu verbessern, wird vorgeschlagen:
  • Beschäftigte und Arbeitslose sollen einen Rechtsanspruch auf Beratung zur Weiterbildung erhalten.

  • Wenn diese Beratung bei Arbeitslosen zu dem Ergebnis kommt, dass eine Weiterbildung für die stabile berufliche Integration notwendig ist, muss sie gewährt werden.

  • Arbeitslosen wird die Teilnahme an Weiterbildung nicht mehr auf den Bezugszeitraum von Arbeitslosengeld angerechnet. Bisher wird für zwei Tage Weiterbildung ein Tag Arbeitslosengeldbezug angerechnet.

  • Um auch längere Weiterbildungsmaßnahmen attraktiv zu machen, erhalten die Teilnehmer einen Zuschlag auf das Arbeitslosengeld bei Weiterbildung in Höhe von zehn Prozent des Arbeitslosengeldes, mindestens aber 100 Euro pro Monat. Der Sockelbetrag begünstigt gezielt Personen mit geringen Unterstützungsleistungen. Der Zuschlag soll es den Teilnehmern ermöglichen, auch längerfristige Weiterbildungen anzunehmen und dem Abbruch von Maßnahmen entgegenwirken. Das hilft auch jungen Menschen, die mit 25, 30 oder 35 Jahren bereits mitten im Leben stehen, eine abschlussbezogene Weiterbildung durchzuhalten. Die Regelung muss analog auf das Arbeitslosengeld II übertragen werden.




  • Beschluss des Geschäftsführenden Bundesvorstandes des DGB
    Neue Perspektiven für den Arbeitsmarkt: Prävention, Förderung, Unterstützung

    vom 13. März 2017

    Verweise zu diesem Artikel:
    Schlagworte zu diesem Beitrag: Öffentliche Beschäftigungspolitik, Ausbildung
    Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 27.03.2017

    Quelle: www.netzwerk-weiterbildung.info
    Druckdatum: 28.03.2024