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Finanzierung der Erwachsenenbildung durch die Bundesländer

Im Auftrag der Max-Träger-Stiftung der GEW hat Dr. Roman Jauch die Haushalte der Bundesländern durchforstet. Die Ausgaben der Bundesländer im Bereich der Erwachsenenbildung wurden mit den jeweiligen Gesamtausgaben des Landes (Schulen und Hochschulen) verglichen.

Herausgekommen ist eine Momentaufnahme, die auf den Haushaltsplänen für 2014 aufbaut. Zwischen den Bundesländern gibt es massive Unterschiede in der Förderung der Erwachsenenbildung. Während Schleswig-Holstein lediglich 0,15 Prozent seines Bildungsetats in die Weiterbildung steckt, sind es in Bremen immerhin 0,79 Prozent. Während Schleswig-Holstein gerade einmal 1,73 Euro je Einwohner ausgibt, sind es in Hamburg immerhin 9,83 Euro.

Ähnliche Daten gibt es auch von der jährlichen Volkshochschulstatistik. Doch was sagen uns diese Daten, und inwieweit nutzen sie in der politischen Auseinandersetzung? Da bleibt das Gutachten wenig aussagekräftig.


Anlass für das Gutachten war der zehnte Jahrestag der Veröffentlichung des Gutachtens „Der Weg in die Zukunft“ der Expertenkommission Finanzierung Lebenslangen Lernens im Jahr 2004. In dem damaligen Gutachten forderten die Verfasser eine bessere finanzielle Ausstattung der Weiterbildung. „Die Sicherstellung einer flächendeckenden Grundversorgung als kommunale Pflichtaufgabe soll mittels einer institutionellen Sockelfinanzierung durch die Länder und Gemeinden mit einem zu vereinbarenden Prozentsatz des jährlichen Haushalts als Untergrenze erfolgen“, so die Gutachter damals. Allerdings wollten sie sich nicht auf eine konkrete Zahl festlegen.

Im Jahr 2005 griffen GewerkschafterInnen in Nordrhein-Westfalen diese Forderung auf und schreiben in ihrem Bochumer Memorandum: „Bis zum Jahre 2010 soll der finanzielle Umfang der gesetzlichen Weiterbildungsförderung in NRW auf ein Prozent des Bildungsetats im Landeshaushalt steigen.“ Diese Forderung greift die GEW nun wieder auf und überträgt sie auf alle Bundesländer. Entsprechend kommt sie auf einen Bedarf von 600 Millionen Euro, um den die Etats sämtlicher Bundesländer erhöht werden müssten. Das sei eine klare Aussage zum „Weiterbildungstag“ 2014, so die GEW.

Die wirkliche Situation der öffentlichen Förderung der Weiterbildung in den Bundesländern kann uns die Studie leider nicht darstellen. Denn neben den Ländern finanzieren auch die Kommunen, weitere staatliche Akteure ( z. B. ESF-Förderprogramme oder SGB II und III Mittel) und die TeilnehmerInnen die Kurse. „Dies für den gesamten Bereich in allen Bundesländern differenziert darzustellen, würde den Umfang dieses Gutachten bei weitem sprengen.“

Ohne die Darstellung der finanziellen Aufwendungen der anderen Akteure ist nicht erkennbar, welche Mittel in die Weiterbildung in den Bundesländern insgesamt fließen. Auch eine zumindest ansatzweise zeitliche Entwicklung ist nicht erkennbar.

Zudem werden ganze Bereiche aus der Berechnung ausgeschlossen. Warum das sinnvoll sein soll, bleibt unklar. Dazu zwei Beispiele:

„Die Förderung der beruflichen Weiterbildung wird – entsprechend der Def. in Abschnitt1 – nicht berücksichtigt, da hier die Erwachsenenbildung, d.h. die allgemeine, politische und kulturelle Weiterbildung im Fokus steht.“

Eine Trennung zwischen allgemeiner und beruflicher Weiterbildung ist nicht zielführend. Darauf hat zuletzt der Volkshochschulverband in Baden-Württemberg in der Auseinandersetzung um ein Weiterbildungsgesetz hingewiesen. Lernen und deren Nutzen lässt sich nicht exakt zugeschriebenen gesellschaftlichen Bereichen zuordnen. Warum die GEW weiterhin auf der strikten Trennung der Bildungsbereiche besteht, bleibt unklar. Oder würden die Zahlen dann nicht mehr stimmen?

Ein weiteres Beispiel:

„Programme in deren Rahmen zwar Weiterbildung durchgeführt wird, aber nicht Intention des Programmes ist wie z. B. die Förderung der (…) Gedenkstättenarbeit“.

Die Aufwendungen von Landeszentralen für politische Bildung werden ausgewiesen. In Niedersachsen wurde die Landeszentrale vor Jahren abgeschafft. Allerdings gründete das Land dafür eine niedersächsische Stiftung für die Gedenkstättenarbeit. Genau in diesem Rahmen wird politische Weiterbildung gefördert, die nach dem obigen Zitat ausdrücklich erfasst werden soll. Gedenkstättenarbeit ist im Kern politische Bildungsarbeit. Warum nur wird sie im Gutachten dann explizit ausgeschlossen?


Fazit

Die Studie kann durchaus hilfreich sein, auf besonders krasse Formen der Unterfinanzierung der Weiterbildung in einzelnen Ländern hinzuweisen. Auch der Vergleich mit anderen Bildungsausgaben der Länder ist hilfreich. Wenn die Länder erklären, die Forderung nach Lebenslangem Lernen zu unterstützen, müssen sie auch erklären, warum sie selber da so wenig investieren.

Dazu wäre es jedoch nötig, die Gesamtausgaben im Bereich der Weiterbildung auszuweisen. Ein flotter Hinweis, diese Aufgabe würde „den Umfang dieses Gutachten bei weitem sprengen“, überzeugt nicht. Noch weniger aussagekräftig wird die Studie durch den teilweise beliebig vorgenommenen Ausschluss ganzer Bildungsbereiche. Wenn die Studie sich auf die Aussage des 2004 erschienen Gutachtens zur Finanzierung des Lebenslangen Lernens beruft, dann muss sie die Vorschläge auch ernstnehmen. Das im Gutachten veröffentlichte Zitat fordert eben nicht für die „Erwachsenenbildung“ nach der Definition des Verfassers einen festen Prozentsatz des jährlichen Haushalts als Untergrenze. Es fordert ihn für den gesamten Bereich der Weiterbildung, unabhängig davon, wie man ihn jeweils betitelt. Und es fordert ihn nicht von den Ländern, sondern von den „Ländern und Kommunen“.

Die Forderung aus dem Gutachten zum Lebenslangen Lernen weiter zu verfolgen, ist richtig. Ihn auf eine wie auch immer definierte Form von „Erwachsenenbildung“ zu verkürzen, ist falsch. Da helfen auch lange Zahlenkolonnen nicht weiter.


Peter Schulz-Oberschelp
Netzwerk-Weiterbildung


Sie können das Gutachten hier als pdf-datei herunterladen.


Schlagworte zu diesem Beitrag: Volkshochschule, Weiterbildung
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 23.09.2014

Quelle: www.netzwerk-weiterbildung.info
Druckdatum: 28.03.2024