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Lage der Lehrkräfte in Integrationskursen

Die Bundesregierung hat die Stundensätze für Integrationskurse leicht angehoben, von 2,35 Euro auf 2,54 Euro/2,60 Euro pro Unterrichtseinheit mit 45 Minuten. Allerdings hat sie im Gegenzug die Verwaltungskostenpauschale und Zuschläge für Alphabetisierungskurse und Jugendintegrationskurse abgeschafft. Außerdem wurde die durchschnittliche maximale Kursgröße von 14,5 auf 12,5 Personen abgesenkt. „Die aktuelle durchschnittliche Kursgröße beträgt zwölf geförderte Teilnehmer. Hierbei sind Selbstzahler in den Kursen nicht berücksichtigt“, so die Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 17/10067). Was dabei am Ende für den Träger herausspringt und wie viel als Honorar gezahlt wird/werden kann, lässt sich da pauschal nicht beantworten. Denn: „Mit der Stundensatzpauschale werden nicht nur die Honorare der Lehrkräfte, sondern auch die übrigen Kosten der Kursträger (z. B. Verwaltungskosten, Raummiete) abgegolten.“

Außerdem sind die Träger für die Honorare der Lehrkräfte verantwortlich, nicht die Bundesregierung. „Inwieweit die (höhere Vergütung) als Honorarerhöhung an die Lehrkräfte weitergegeben wird, liegt in der ausschließlichen Zuständigkeit der Träger.“

Außerdem wurde die Honorar-Grenze, bei denen Träger nur eine einjährige Zulassung erhalten, von 15 Euro/UE auf 18 Euro/UE erhöht. Diese Grenze gilt ab dem 1. Juli 2012 und wird im gegenwärtigen Zulassungsverfahren angewandt. Die Bundesregierung ist der Meinung, damit Lohndumping in Integrationskursen effektiv bekämpfen zu können.

„Das geltende Recht sieht bereits einen Mechanismus gegen Lohndumping und zur Sicherung einer hohe Qualität des Unterrichts in diesem Bereich vor: Gemäß dem neu gefassten § 20 Absatz 2 der IntV kann im Rahmen des neuen Kursträgerzulassungsverfahrens die Zulassung auf ein Jahr verkürzt werden, wenn das Lehrkräftehonorar nicht mindestens 18 Euro beträgt.“ Der berühmte Mechanismus ist die verkürzte Zulassung eines Trägers für ein Jahr, wenn er das „Mindesthonorar“ nicht zahlt. Doch woher stammt dieses „Mindesthonorar“. Ist mit diesem Honorar nach Meinung der Bunderegierung für selbstständige Honorarkräfte ein angemessenes und auskömmliches Einkommen verbunden?

Die Bundesregierung macht unmissverständlich klar, dass es bei der Festlegung dieser Grenze nicht um Fragen von sozialer Absicherung oder ausreichender Bezahlung der Lehrkräfte geht.

Frage 29
„Nach welchen Kriterien und Überlegungen wurde die Anhebung der Honoraruntergrenze für mehrjährige Trägerzulassungen von 15 auf 18 Euro bestimmt bzw. errechnet, und wie sollen die Träger solche höhere Honorare bezahlen können, wenn ihnen nicht zugleich effektiv mehr Geld zur Verfügung gestellt wird?!

Antwort der Bundesregierung
„Grundlage für die Anhebung der Grenze von 15 Euro auf 18 Euro war die Abfrage bei den Kursträgern aus dem Jahr 2011 (siehe Antwort zu Frage 17). Der überwiegende Teil der Kursträger gab an, mindestens 18 Euro als Honorarsatz den Kursträgern zu zahlen. Zu beachten war ferner, dass inzwischen der Erstattungssatz für die Kursträger erhöht wurde.“

Im Übrigen ist die Bundesregierung der Meinung, dass ihr System zur Vermeidung von Lohndumping absolut funktioniert:

Frage 27
„Was entgegnet die Bundesregierung gegenüber dem Argument, dass Sprachkursträger, die ihren Gewinn durch möglichst niedrige Honorare steigern wollen, sich nicht von einer lediglich auf ein Jahr verkürzten Zulassung hiervon abhalten lassen werden, und dass die Bundesregierung somit einem Lohndumping im Integrationskursbereich nichts Wirksames entgegensetzt?“

Antwort der Bundesregierung
„Der Bundesregierung teilt die vorgetragene Annahme nicht und geht von der grundsätzlichen Wirksamkeit der Maßnahme einer verkürzten Zulassung aus.“


Fazit
Dass eine selbstständige Honorarkraft in der Weiterbildung von einem Stundensatz von 18 Euro/UE nicht leben kann, ist inzwischen hinlänglich bekannt. Schließlich muss sie davon noch die vollständigen Sozialabgaben bezahlen und Steuern, sofern dafür noch Geld übrig bleibt. Es ist davon auszugehen, dass diese Informationen inzwischen auch bei der Bundesregierung angekommen sind. Doch der Bundesregierung scheinen die Verhältnisse, so wie sie sind, nicht zu missfallen. Schont das Verfahren doch die Ausgabenseite des Bundeshaushalts. Weitere Kleine Anfragen werden die Verhältnisse ebenfalls nicht ändern. Die Frage, die es zu beantworten gilt, lautet: Wie lässt sich politischer Druck so aufbauen, dass den Regierungen die Verhältnisse, so wie sie sind, missfallen? Denn nur dann sind sie zu ernsthaften Änderungen bereit.


Bundestagsdrucksache 17/10067

Bundestagsdrucksache 17/6924



Schlagworte zu diesem Beitrag: Honorar, Freiberufler/Selbstständige, Integrationskurse
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 09.07.2012