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Eingliederungsleistungen im Bereich des SGB II

Die Förderung der beruflichen Weiterbildung wird drastisch gekürzt

In der Bundestagsdebatte über den Haushalt 2012 erklärte Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen den Zusammenhang zwischen den geplanten Kürzungen und der Notwendigkeit, angesichts eines prognostizierten Fachkräftemangel in die Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) zu investieren, so: „Der nächste Schwerpunkt, der mir wichtig ist, ist Weiterbildung und Qualifizierung. 2005 haben wir bei 5 Millionen Arbeitslosen 2 Milliarden Euro in Weiterbildung investiert. Heute, bei weniger als 3 Millionen Arbeitslosen, haben wir die Mittel auf 3 Milliarden Euro gesteigert. Das heißt: Wir investieren ganz gezielt in Weiterbildung, weil das auch die Grundlage dafür ist, dass wir in der Zukunft ausreichend Fachkräfte haben.“

Bereits der Versuch, einen Zusammenhang zwischen den Ausgaben in 2005 und den heutigen Aufwendungen für die FbW herzustellen, ist unredlich. Im Zuge der Neuausrichtung der Arbeitsmarktpolitik ab 2003 (sogenannte Hartz-Reformen) wurde die berufliche Weiterbildung massiv beschnitten. 2005 war der Tiefpunkt erreicht, der durchschnittliche Teilnehmerbestand war von 330.000 im Jahr 2002 auf gut 114.000 in 2005 abgesenkt worden.

Die Mittel im Bereich der FbW waren von 2,7 Milliarden Euro in 2002 auf 483 Millionen Euro (im Bereich des neuen SGB III) in 2005 gekürzt worden, ein Rückgang um 2,2 Milliarden Euro oder 82 %. Danach stiegen die Gesamtausgaben (SGB III und SGB II) wieder leicht an. Die Werte aus den Jahren 2000 – 2002 wurden allerdings nicht annähernd erreicht.

Wenn Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen uns weismachen will, die Mittel für die FbW seien je Teilnehmer in den letzten Jahren deutlich gestiegen, so ist das eine Milchmädchenrechnung. Der Vergleich mit dem Jahr 2005, dem schlechtesten Jahr für die FbW, ermöglicht ihre Erfolgsmeldung. Verglichen mit 2002 ist die Förderung hingegen drastisch gesunken, sowohl absolut wie auch je Teilnehmer/in.



Die Arbeitslosenzahlen in den Rechtskreisen SGB II und III haben sich zwischenzeitlich deutlich verschoben. So waren im Oktober 2011 nur noch 21,5 % aller Arbeitslosen im Bereich des SGB III registriert (778.500), im Bereich des SGB II waren es 1.958.426.



Wenn die Förderung je Arbeitslosen in beiden Rechtskreisen etwa gleich hoch ausgefallen wäre, hätten im SGB II etwa 4 mal mehr Teilnehmer in den Genuss einer FbW-Maßnahme kommen müssen als im Bereich des SGB III. Doch die Realität sieht anders aus. Die Teilnehmerzahlen liegen im Bereich des SGB II seit Jahren unter denen des SGB III. Im Oktober 2011 gab es im SGB III mit 81.972 Teilnehmern etwas mehr Förderfälle als im SGB II (74.796).

Insgesamt ging die Förderung der beruflichen Weiterbildung im Bereich des SGB II in 2011 um 22,5 % zurück. Der Entwicklung war zwischen den Bundesländern sehr uneinheitlich. Während in Hamburg ein Minus von 51,9 Prozent registriert wurde, waren es in Sachsen Anhalt gerade einmal Minus 3,4 Prozent.

Erwerbslose im Bereich des SGB II sind gegenüber Erwerbslosen im Bereich des SGB III nicht nur generell benachteiligt, wenn es um die Chance geht, an einer beruflichen Weiterbildung teilnehmen zu können. Es kommt offensichtlich auch darauf an, in welchem Bundesland der Betroffene gerade wohnt.



Was aber ist von dem Argument zu halten, die Förderung würde in Folge eines sinkenden Bedarfs an arbeitsmarktpolitischen Instrumenten reduziert? Dann müsste es einen direkten Zusammenhang zwischen der Entwicklung der Arbeitslosenzahlen im Bereich des SGB II und der Senkung der Mittel für die berufliche Weiterbildung geben.

Doch genau dieser Zusammenhang existiert nicht! Hamburg verzeichnet steigende Arbeitslosigkeit im Bereich des SGB II und kürzt gleichzeitig die Mittel für die berufliche Weiterbildung um fast 60 %. Ähnlich verhält es sich in Mecklenburg-Vorpommern. Außer in Sachsen-Anhalt übersteigen die Kürzungen der Fördermittel deutlich den Rückgang der im SGB II registrierten Arbeitslosen. 4 Bundesländer kürzen die Mittel bei gleichzeitig steigender Arbeitslosgeit (Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Schleswig-Holstein). Insgesamt nimmt die Zahl der gemeldeten Arbeitslosen im Bereich des SGB II um 3,7 % zurück, die Förderung bei der beruflichen Weiterbildung jedoch um 22,5 %. Die Bundesregierung gibt nicht mehr Geld für Weiterbildung aus, wie uns von der Leyen weismachen will, sie gibt deutlich weniger aus! Und zwar absolut und je Arbeitslosen.

Während des Gesetzgebungsverfahrens zur Instrumentenreform haben mehrere Bundesländer einen Antrag in den Bundesrat eingebracht. In kurzen Worten wird klargestellt, welches Interesse hinter diesem Gesetz steht. Es geht um die Umsetzung einer unsozialen Kürzungspolitik der Bundesregierung.

„Das Gesetz bleibt damit insgesamt gesehen ein reines Spargesetz mit massiven Verschlechterungen vor allem für Langzeitarbeitslose. Auf die Herausforderungen auf dem Arbeitsmarkt gibt das Gesetz keine Antwort. Gerade vor dem Hintergrund der Fachkräftesicherung ist das Gesetz kontraproduktiv. Für Personen mit besonderen Vermittlungshemmnissen fehlt es an spezifischen Förderideen. Die Mittel für die Eingliederung von Arbeitslosen sind bereits in den letzten Jahren erheblich gekürzt worden, so dass gerade für diesen Personenkreis kaum noch Förderinstrumente zur Verfügung stehen. Dadurch sind die Rahmenbedingungen für eine kluge Verknüpfung von Arbeitsmarkt-und Bildungspolitik nicht mehr gegeben. Ziel des Gesetzes bleibt die Umsetzung der unsozialen Kürzungen der Bundesregierung und nicht die Verbesserung der Eingliederungschancen für Menschen ohne Arbeit.“ (Bundesrat Drucksache 762/1/11)

Die jetzt vorliegenden Zahlen belegen deutlich diesen Vorwurf. Auf Kosten der schwächsten Teilnehmer am Arbeitsmarkt wird gekürzt. Die Förderung der beruflichen Weiterbildung geht gerade an denen vorbei, die sie besonders nötig haben. Es fehlt besonders an einer klugen Verknüpfung von Arbeitsmarkt-und Bildungspolitik. Dem ist nichts hinzuzufügen.


Peter Schulz-Oberschelp
Netzwerk-Weiterbildung


Die Daten zur Entwicklung des SGB II stammen aus dem Tabellenanhang der Bundestagsdrucksache 17/7909, hier: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Bestand an Teilnehmern / Rehabilitanden in beruflicher Weiterbildung im Rechtskreis der Kostenträgerschaft SGB II, Nürnberg, November 2011

Verweise zu diesem Artikel:
Schlagworte zu diesem Beitrag: Berufliche Weiterbildung, Öffentliche Beschäftigungspolitik
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 12.12.2011

Quelle: www.netzwerk-weiterbildung.info
Druckdatum: 28.03.2024