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Lebensbegleitendes Lernen und Gleichwertigkeit – Durchlässigkeit zwischen beruflicher und hochschulischer Bildung

Die Ökonomisierung unserer Lebenswelt setzt sich fort und auch Bildung wird zu-nehmend an Effizienz- und Leistungskriterien gemessen. Erfolgreiche Bildung heißt demnach: viel Wissen in möglichst wenig Zeit mit bestmöglichem Abschluss. Im Zuge von Bologna-Prozess, Exzellenzinitiative etc. erleben die Hochschulen einen strukturellen Wandel, der sich maßgeblich an privatwirtschaftlichen Kriterien orientiert. Hochschulen sollen zu Dienstleistungsunternehmen am Wissenschaftsmarkt und Studierende zahlungspflichtige Kunden werden. Die Beschäftigungsbedingungen am Arbeitsplatz Hochschule verschlechtern sich dabei massiv.

Politische Zusagen, eigens Bildungsetats zu erhöhen oder weniger zu kürzen, war-en zwar in den öffentlichen Haushaltsansätzen erkennbar, aber in der Praxis stehen dem chronisch unterfinanzierten Bildungswesen spürbar nicht mehr Mittel zur Verfügung. Zusätzliche Mittel gibt es für Sonderprogramme, aber nicht für die Grundfinanzierung. Das verengt bildungspolitische Handlungsmöglichkeiten. Dabei hat Deutschland deutlich höhere Bildungsinvestitionen dringend nötig. Wie es auch vergleichende Studien der OECD aufzeigen, werden die individuellen Bildungschancen in Deutschland unverhältnismäßig stark vom sozio-ökonomischen und sozio-kulturellen Hintergrund bestimmt. Das familiäre (Bildungs-)kapital gilt als verlässlicher Indikator für die Chancen der Aufnahme eines Hochschulstudiums, Bildung und Kapital der Eltern bestimmt maßgeblich die Chancen des Nachwuchses.

Die geringe Durchlässigkeit, die starke vertikale Differenzierung im Bildungswesen allgemein und zwischen beruflicher und hochschulischer Bildung, leistet einen zusätzlichen Beitrag zur Aufrechterhaltung der sozialen Ungleichheit. Nur 0,6 % der Studienanfänger/-innen an Universitäten und nur 1,8 % an Fachhochschulen erwarben ihre Studienberechtigung durch berufliche Qualifikation (in England/Wales sind es 15%). Hochschulen entwickelten sich zu einer Festung der wissenschaftlichen Bildung und Forschung, mit hohen Mauern für alle, die den selektiven Zulassungsvoraussetzungen nicht entsprechen.

Politisch Verantwortliche setzen sich zunehmend für die Öffnung der Hochschulen ein. Es wurden Spielräume geschaffen, die beruflich Qualifizierten den Einstieg ermöglichen, aber noch sind die Anreize schwach und bewirken wenig. Durch die föderale Struktur liegt die Entscheidungskompetenz bei den Ländern. Diese bewerten die Öffnung der Hochschulen unterschiedlich, so dass, je nach Bundesland und Hochschule, einer Vielzahl abweichender Zugangsregeln zum Studium existieren. Nur wenige berück-sichtigen die bereits im Beruf erworbenen Kompetenzen angemessen.

Gleichwertigkeit zwischen beruflicher und hochschulischer Bildung ist kaum erkennbar. Gleichwertig meint nicht gleichartig, erworbene Kompetenzen und Fähigkeiten sind nie gleichartig. Allerdings sind die am Arbeitsmarkt erforderlichen Kompetenzen und Anforderungen in der Berufspraxis so vielfältig, dass berufliche sowie wissenschaftliche Qualifikationen gleichwertig gebraucht werden und als gleichwertig anzuerkennen sind.


Gewerkschaftliche Ziele – Chancengleichheit und Lebensbegleitendes Lernen

Durchlässigkeit zwischen beruflicher und wissenschaftlicher Bildung ist ein wichtiger Schritt zur Verwirklichung von Chancengleichheit und lebensbegleitendem Lernen. Grundsätzliches gewerkschaftliches Ziel ist die Entkopplung der Bildungschancen von sozio-ökonomischem und sozio-kulturellem Hintergrund. Dabei gilt: Chancengleichheit durch Durchlässigkeit im Bildungssystem zu erhöhen, so dass sozio-ökonomische und sozio-kulturelle Bildungsschranken an Bedeutung für den persönlichen Bildungsweg und die eigene Biografie verlieren.

ver.di fordert ein gerechtes Bildungssystem und einen aktiven Sozialstaat, der lebensbegleitende Bildung ermöglicht und Bildungsbeteiligung fördert, mit gerechten Zugängen, die niemand benachteiligen. ver.di engagiert sich für ein gemeinschaftliches, qualitativ hochwertiges und gebührenfreies Bildungswesen, das von gut qualifizierten Beschäftigten gestaltet wird. Ein aktiver Sozialstaat muss in die Bildung investieren, die Beteiligung aller Bürger/-innen an einer lebensbegleitenden Bildung gewährleisten und die Gleichheit von Bildungschancen sicherstellen.

Neben Kompetenz- und Wissenserweiterung befördert Bildung soziale Werte und Normen sowie die individuelle Persönlichkeitsbildung. Gleichsam ist Bildung unverzichtbare Grundlage für Lebensperspektiven, Berufschancen und selbstbestimmte Teilhabe an einer demokratischen Gesellschaft. Bildung ist entscheidend für die zukünftige Entwicklung unseres Gemeinwesens und damit zentraler Faktor in einer globalisierten, wissensbasierten Welt.

Bildung ist ein eigener Wert, ist ein öffentliches Gut und darf nicht zum rein ökonomischen Faktor werden. Humanisierung, Demokratisierung, Partizipation und Emanzipation sind weiterhin wichtige Leitlinien der Bildung.

Das Konzept „Lebensbegleitendes Lernen“, als ein Weg der kontinuierlichen Aneignung von Bildung und Kultur sowie der individuellen Selbstverwirklichung, persönlichen Weiterentwicklung und Identitätsfindung, muss ganzheitliche Umsetzung finden. Hierfür bedarf es einer umfassenden bildungspolitischen Strategie, die den Mehrwert lebensbegleitenden Lernens angesichts steigender Lebenszeit sowie sich veränderter Qualifikationsanforderungen würdigt und das Bildungssystem entsprechend reformiert. Zur Verwirklichung lebensbegleitenden Lernens bedarf es einer Ausdehnung und Anschlussfähigkeit von Lernprozessen über alle Lebenszyklen und über verschiedene Formen und Orte des Lernens hinaus. Anzustrebendes Ziel ist ein Verständnis von Bildung und Lernen als „lebensweit“ und „lebenslang“.

Es bedarf der Anknüpfungsfähigkeit bzw. Vernetzung der aufeinander folgenden, bzw. nebeneinander stehenden pädagogischen Institutionen, sowie einer generellen Offenheit und Durchlässigkeit von Bildungsinstitutionen, so dass Zugang und Ausgang ohne Sackgasse für jede/-n möglich ist.
Perspektivisches Ziel ist die Gleichwertigkeit, das bedingt die Verrechenbarkeit unterschiedlicher Lernleistungen aus unterschiedlichen Lernkontexten.

Eine biografisch vielfältige Kombination von Bildungswegen, Bildungsmaßnahmen oder Bildungssequenzen muss möglich sein.
Dies erfordert eine stärkere Flexibilisierung des Lehrens und Lernens durch neue Lehr- und Lernformen und eine bessere zeitliche Abstimmung unterschiedlicher Tätigkeiten und Lebensformen. Hierfür bedarf es offener und flexibler Ein- und Austrittsmöglichkeiten in Bildungsphasen, bzw. einer Durchlässigkeit von aufeinander folgenden Bildungsstufen oder -sequenzen sowie die Auflösung institutionell vorgegebener und verfestigter Bildungswege (Laufbahnmodell). Bildung wird als ganzheitlicher, lebenslanger Prozess verstanden, wobei Chancengleichheit für alle Beteiligten zu jeder Zeit bei jedem Bildungsabschnitt gewährleistet werden muss. Ein derartiger lebensumspannender Bildungsprozess trägt dazu bei, die sozial extrem ungleich verteilten Bildungs- und Lebenschancen in Deutschland auszugleichen.

Auch wenn die Öffnung der Hochschule eine Möglichkeit ist, die Auswirkungen der sozio-ökonomischen und sozio-kulturellen Hürden der Bildungsbeteiligung zu mildern, muss das langfristige Ziel die Abschaffung eben dieser Hürden selbst sein.


(An-) Forderungen zur Verwirklichung von Durchlässigkeit Gleichwertigkeit

Das Nachholen von studienberechtigenden Schulabschlüssen verstärkt soziale Unter-schiede. Daher geht es darum, die Gleichwertigkeit von beruflicher und allgemeiner Bildung anzuerkennen und zu gewährleisten, den Hochschulzugang an Kompetenzniveaus statt an Zertifikate zu binden. Dabei ist ein umfassender fächerungebundener Hochschulzugang zu gewähr-leisten.

Zurzeit bestimmt jedes Bundesland ggfs. sogar jede Hochschule individuell den Zugang. Das ist ineffizient und ungerecht. Es erweist sich als hinderlich für Studieninteressierte mit beruflicher Qualifikation. Um diese Hürden für beruflich Qualifizierte abzubauen bedarf es landes- bzw. bundesweit einheitlicher und akzeptierter Anerkennungsregeln. Die Verbesserung der Transparenz, Verlässlichkeit, Diskriminierungsfreiheit und Nachvollziehbarkeit der Anrechnungsverfahren sind weitere wichtige Schritte.

Dabei muss die gegenseitige Anerkennung von in unterschiedlichen Lernkontexten erworbenen Kompetenzen selbstverständlich sein, also die Anerkennung beruflich erworbener Kompetenzen auf ein Hochschulstudium genauso, wie die Anerkennung wissenschaftlich erworbener Fähigkeiten auf eine Berufsausbildung bzw. Fortbildung oder den beruflichen Aufstieg allgemein. Die Forderung nach Durchlässigkeit zwischen beruflicher und wissenschaftlicher Bildung ist daher an Hoch-schulen und berufliche Bildung gleichermaßen zu richten.

Umsetzungsmöglichkeiten


Der Deutsche Qualifikationsrahmen (DQR) ermöglicht es, Vergleichbarkeit zwischen beruflich und hochschulisch erworbenen Kompetenzen herzustellen. Damit leistet er einen nicht unerheblichen Beitrag zur Diskussion um die Gestaltung der Durchlässigkeit zwischen beruflicher und wissenschaftlicher Bildung.

Lernen wird hier zum lebensweiten Ziel, wobei das eigene Kompetenzniveau lebensphasenadäquat, flexibel und individuell erweitert werden kann. Die Umsetzung des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR) bzw. des DQR bietet die Chance, den Kompetenzerwerb in den Mittelpunkt der Bildungsbiografie zu stellen und die Hochschulzugangsberechtigung statt an Schulabschlüsse an ein bestimmtes Kompetenzniveau zu koppeln. Grundlegend ist die im EQR verankerte Gleichwertigkeit von formalem, informellem und non-formalem Lernen. Europäische Qualitätssicherungsverfahren wie EQUARF, können dabei die Anerkennung der in der beruflichen Bildung erworbenen Kompetenzen erhöhen.

Zur Anerkennung von Kompetenzen, die im Studium erworben wurden, sind Regelungen in den Prüfungsordnungen bzw. Verwaltungsvorschriften zur Berufsbildung zu verankern. Bisher wird ein bestehender Spielraum der Prüfungsausschüsse, z.B. der von Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer, zur Verkürzung von Ausbildungszeiten und für die Zulassung zu Fortbildungsprüfungen vor allem in Bezug auf Studienabbrecher/-innen genutzt. Aber gerade im Zusammenhang mit der Umsetzung des EQR/DQR sind grundsätzlichere Regelungen zu treffen.

Öffnung der Hochschule

Die Öffnung der Hochschule für alle Bildungsinteressierten ist ein Schritt zur Erhöhung der Bildungsbeteiligung.

Hochschulen haben einen gesellschaftpolitischen Bildungsauftrag und eine innovative Bedeutung als Orte des lebensbegleitenden Lernens.

Die wissenschaftliche Weiterbildung wird vielfach als nebensächliche Aufgabe gesehen. Die Nachfrageorientierung muss der neue Bezugspunkt für Hochschulen werden, dabei kann es aber nicht nur auf die 19-25jährigen Abiturienten/-innen in wissenschaftlicher Erstausbildung ankommen. Beruflich Qualifizierte bringen großes Know-How an die Hochschule. Im Zuge der Bologna-Reform birgt die Inklusion beruflich Qualifizierter in hochschulische Lernprozesse viele Chancen die Berufsorientierung und Anschlussfähigkeit zu stärken.

Das setzt die Entwicklung attraktiver Formen berufsbegleitender wissenschaftlicher Weiterbildungen, Studienangebote und -formen, wie berufsbegleitende (Teilzeit-) Studiengänge, Fernstudium, kombinierten Formen aus Präsenz- und Fernstudium oder web-basierten Formen des Studiums, wie E-Learning voraus. Es sollte eine Erweiterung der Abschlussmöglichkeiten über Bachelor und Master hinaus geben, damit auch Teilleistungen zertifiziert werden können.

Berufsbegleitende Studiengänge

sind aus Sicht der Lernenden besonders interessant, da sie Berufsausübung und Studium ermöglichen. Sie zwingen damit nicht zur Wahl zwischen Berufspraxis und Weiterbildung und sind so nur mit geringen finanziellen Einbußen verbunden.

Insbesondere beruflich Qualifizierte bedürfen eines auf ihre Anforderungen zugeschnittenen Studien- bzw. Weiterbildungsangebotes, das genug Raum lässt für flexible und lebensphasenorientierte Gestaltung und Anschlussfähigkeit zwischen Lernprozessen. Die Integration beruflich Qualifizierter in hochschulische Lernprozesse bedingt eine Anpassung der inhaltlichen und didaktischen Gestaltung der Lehre an die Erfordernisse der sich Weiterbildenden.

Lebensbegleitendes Lernen ist von den Hochschulen in ihrer Strategie und
Kultur zu verankern.

Umsetzungsmöglichkeiten


Mit Blick auf andere europäische Länder mit hoher Durchlässigkeit wie Schweden, Schottland und England/ Wales ist die Etablierung eines Punktesystems zu entwickeln, das formale, non-formale und informelle Lernergebnisse berücksichtigt.

Bis dahin sind die Hochschulzugangsregelungen in allen Bundesländern auszubauen, die Möglichkeiten fachgebundener Studienberechtigungen ohne Zugangsprüfung ebenso wie fachungebundene Studienberechtigungen mit kompetenzorientierter Zugangsprüfung. Ergänzend ist eine Zugangsmöglichkeit zum Master ohne ersten Hochschulabschluss zu schaffen.

Wirkungsvoll wäre die Etablierung einer Quote für beruflich Qualifizierte an Hochschulen, für deren Einhaltung die Institutionen finanzielle Anreize erhalten. Es bedarf bundes- und landesweiter Konzepte, welche die Hochschulen zur Umsetzung der Anrechnungsverfahren unterstützen. Der Fortschritt und die Umsetzung bereits bestehender Konzepte zur Hochschulöffnung müssen unterstützt und evaluiert werden. Dazu könnte eine stärkere Zusammenarbeit von Arbeits- und Bildungsministerium auf Länderebene beitragen sowie die Schaffung von regionalen Netzwerken zum Aufbau einer integrierten Weiterbildungsberatung in Städten und Landkreisen.

Information zu wissenschaftlichen Bildungsangeboten, Studienorganisation, Finanzierungsmöglichkeiten etc. könnten über eine datenbankartigen Auflistung der Studienmöglichkeiten, sortiert nach für beruflich Qualifizierte relevanten Kriterien, gewährleistet werden. Gleichzeitig sind Informationsveranstaltungen, aber auch persönliche Sprechstunden an Hochschulen oder berufsberatenden Einrichtungen durchzuführen.


Gebührenfreiheit und Finanzierung

Bildung im Allgemeinen und ein Hochschulstudium im Besonderen muss immer gebührenfrei sein.

ver.di fordert ein gebührenfreies Hochschulstudium sowie ein elternunabhängiges Bildungsgeld, damit mehr Menschen, auch ohne familiäres (Bildungs-)Kapital, studieren können.

Dazu ist ein politischer Klärungsprozess notwendig, der beantwortet, wie eine Weiterbildungsumlage aussehen kann, die Aufwendungen auf Staat und Unternehmen verteilt. Bildung hat ihren Preis, aber Bildungsinvestitionen zahlen sich gesamtvolkswirtschaftlich aus, z.B. wurde 2008 in der Studie „Zukunftsvermögen Bildung“ im Auftrag der unternehmensverbundenen Robert-Bosch-Stiftung berechnet, dass 550 Milliarden Bildungsinvestitionen in zehn Jahren 1.200 Milliarden Rendite erzielen könnten.

Alle gesellschaftlichen Kräfte haben ein hohes Interesse an der aktiven Erschließung von Bildungsressourcen und Qualifikationschancen. Maßgeblich dafür ist die Aussicht auf steigende Arbeitsproduktivität, Wirtschaftswachstum und Wettbewerbsfähigkeit, aber auch wachsende Einkommen durch steigende berufliche Qualifikation.

Für beruflich Qualifizierte ist ein Studium mit erheblichen Kosten verbunden, denn es zwingt den Studierenden zumeist eine deutliche Arbeitszeitverkürzung im Beruf und damit finanzielle Einbußen, auf. Zudem fehlen an staatlichen Hochschulen bedarfsgerechte Bildungsangebote, diese bieten Privathochulen eher. So kostet z.B. ein Bachelor in Betriebswirtschaftslehre im privaten Fernstudium je nach Hochschulwahl zwischen 10.000 und 14.000 €. Ein Studium geht für beruflich Qualifizierte meist mit Arbeitszeitverkürzung im Beruf einher.

Zu enge Zeitressourcen durch berufliche und familiäre etc. Verpflichtungen sowie finanzielle Schwierigkeiten sind die am häufigsten genannten Probleme von Studierenden mit Berufshintergrund. Dieser Umstand stellt eine große Hürde dar, weshalb neben der Etablierung bedarfsgerechter Studienangebote auch adäquate Finanzierungsprogramme installiert werden müssen. Die Finanzierungsprogramme dürfen nicht nur die Lebenshaltungs- und Studienkosten abdecken, sondern auch die Kosten der Sozialversicherung, z.B. der Krankenversicherung. Zudem sind alle Altersgrenzen sowohl in der Sozialversicherung als auch beim BAföG abzuschaffen. Des Weiteren müssen die Bildungszeiten vollständig und in einem deutlich höheren Umfang auf die Rentenversicherung angerechnet werden.

Die Erfordernisse lebensbegleitenden Lernens bedingen einen deutlichen Investitionsschub für die chronisch unterfinanzierten Hochschulen und eine Änderung der Förderpraxis. Hochschulen brauchen eine leistungsfähige Ausstattung, sie müssen ihren Lehrauftrag erfüllen können und bedarfsorientierte Studien- und Beratungsangebote entwickeln. Dazu sind die personellen Kapazitäten auszubauen, zu-dem bedarf es mehr Erwachsenenbildner/-innen in Hochschulen sowie hochschuldidaktische Fortbildungen für Lehrende. Anstelle der atemlosen Konkurrenz um Drittmittel muss eine ausreichende Grundfinanzierung treten. Die Politik muss ihre Steuerungsanreize dahingehend ändern, dass nicht nur durch Forschung erworbene Reputation oder Exzellenz vergütet und belohnt wird, sondern auch inwiefern Hochschulen ihrem gesellschaftlichen Auftrag gerecht werden, sich für alle qualifizierten Bildungsinteressenten öffnen und zum Ort des lebensweiten Lernens werden.

Weiterbildung betrieblich sichern

Grundsätzlich existiert eine institutionelle Trennung zwischen beruflicher und wissenschaftlicher Bildung. Diese überholte Zementierung spiegelt sich auch in den Weiterbildungsangeboten wider.

Interessenten/-innen betrachten das Studium nicht nur als Höherqualifizierung im einmal gewählten Berufsfeld, sondern auch als Option eines Berufswechsels oder der Realisierung eines ganz bestimmten Fach- oder Berufswunsches oder als Chance der persönlichen Emanzipation. Wissenschaftliche Weiterbildung und berufliche Aufstiegsfortbildung sind Möglichkeiten der Steigerung der individuellen Beschäftigungs- und Wettbewerbsfähigkeit. Beständige Weiterqualifizierung ist notwendige Voraussetzung um den wachsenden Arbeitsanforderungen gerecht zu werden.

Trotz des breiten gesellschaftlichen Konsenses, Weiterbildung auszubauen, zeigen Bestandsaufnahmen, dass es erhebliche Barrieren gibt. Unternehmen investieren immer weniger in die Weiterbildung. Europäische Studien belegen, dass Deutschland im hinteren Drittel liegt.

Dabei gibt es durchaus staatliche Anreize. Zu nennen sind hier die ESF-Programme des Bundes und der Länder, z.B. stellen das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und der Europäische Sozialfonds mit dem Programm „weiter-bilden“ 140 Mio. Euro zur Förderung der beruflichen Weiterbildung von Beschäftigten zur Verfügung. Das Programm ist derzeit das größte mitbestimmte Weiterbildungsprojekt und die Gewerkschaften hatten einen wesentlichen Anteil bei der Erarbeitung dieser Richtlinie.

Allerdings reichen Förderprogramme nicht aus, es bedarf struktureller Veränderungen. Eine aktive staatliche Weiterbildungspolitik muss gesetzliche Rahmenbedingungen herstellen, die das Recht auf Weiterbildung ebenso garantieren wie Lernzeiten und eine geregelte Finanzierung, mehr Beratung, Transparenz und Qualitätssicherung. Zudem sind mehr Regelungskompetenzen im Personalvertretungsrecht, ähnlich dem Betriebsverfassungsrecht, zu verankern.

Wir als Gewerkschaft mit unserer Tarifpolitik, die gesetzlichen Interessenvertretungen mit ihrer Regelungskompetenz sowie auch die Arbeitgeber mit ihrer Personalpolitik müssen gewährleisten, dass Weiterbildung einen hohen Stellenwert bekommt und verantwortlich gesteuert wird. Dazu müssen deutlich mehr tarifliche und betriebliche Vereinbarungen Weiterbildungswege ermöglichen, auch berufsübergreifende und überbetriebliche Qualifizierungen/ Weiterbildungen, z.B. an Hochschulen, wie beispielsweise im Qualifizierungstarifvertrag der Metall- und Elektroindustrie.

In Tarifverträgen, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen sind Weiterbildungszeiten ohne Nachteile für Beschäftigte verbindlich zu regeln. Arbeitnehmer/-innen sind Perspektiven zur Weiterqualifikation aufzuzeigen, sie sind zu ermutigen, zu unterstützten und zu fördern, auch finanziell. Hierfür bedarf es einer zukunftsorientierten Personalplanung, welche letztlich auch die tarifliche Steigerung der Vergütung von Beschäftigten durch Höherqualifizierung berücksichtigt.


Quelle: Position der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft – ver.di zur Durchlässigkeit, Mai 2011

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Weitere Informationen finden sie im Internet auf den ver.di Seiten zur Bildungspolitik.


Verweise zu diesem Artikel:
Schlagworte zu diesem Beitrag: Lebenslanges Lernen, Hochschulen, Berufliche Weiterbildung
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 23.05.2011

Quelle: www.netzwerk-weiterbildung.info
Druckdatum: 28.03.2024