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Qualifizierung in der Leiharbeit - geht doch nicht oder?

Welche Faktoren erschweren Qualifizierung in der Zeitarbeit?

Erstens: Die kurze Beschäftigungszeit. 50 % der Beschäftigten sind keine drei Monate im Verleihbetrieb angestellt. Das deutet darauf hin, dass die Unternehmen selbst kein Interesse an einer langfristigen Bindung haben. Das gilt sicherlich nicht für alle Betriebe, aber für einen großen Anteil.

Zweitens: Es ist schwierig, die Zweckmäßigkeit einer Fortbildung zu ermitteln, da die Unternehmen nach kurzfristigen Bedarfsmeldungen arbeiten. Für die Zeitarbeitsunternehmen wäre es eine vorgehaltene Qualifizierung, bei der es unklar ist, ob sie die Qualifikationen bei den Einsätzen nutzen können.

Für die Beschäftigten stellt sich ebenfalls die Frage nach der Anwendbarkeit und ob mit der Qualifizierung auch eine andere höhere Eingruppierung verbunden ist. Die kurzfristigen Einsätze machen eine Qualifizierungsplanung schwierig.

Drittens: Die Frage der Finanzierung von Qualifizierung ist bisher nicht geklärt.

Viertens: Durch häufig wechselnde Einsätze gibt es kaum systematische Qualifizierung „on the job“. Häufig reicht die Einsatzdauer nicht aus, um sich im Arbeitsprozess zu qualifizieren. Fünftens: Andererseits gibt es das Problem der Erfassung und Dokumentation von nicht formalen Qualifikationen, die im Prozess der Arbeit erworben wurden. Hier müssen geeignete Verfahren gefunden werden.

Wie bewerten Sie die bisherigen Aktivitäten in der Branche?

Völlig unzureichend. Da wird kaum systematisch Qualifizierung angeboten. Es gibt auch Ausnahmen. Verbreitet sind z.B. Stapler- und Schweißschein. Es gibt wenige Unternehmen, die Qualifizierungen anbieten wollen und wenn doch, ist es bisher überwiegend wenig systematisch. Das Interesse der Branche ist zum Teil da. So hat sich der iGZ im Tarifvertrag verpflichtet, dieses Jahr noch Vereinbarungen zu Qualifizierung in der Zeitarbeit abzuschließen.

In der vermittlungsorientierten Zeitarbeit passiert dazu mehr, genauso in Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaften, die auch eine Verleiherlaubnis besitzen. Ein Problem der Zukunft ist der Zugang zu Weiterbildungsangeboten beim Entleihunternehmen. Das wird in der Umsetzung schwierig. Fraglich ist z. B. wer das zahlt und wie diese Qualifizierungen in die Arbeitszeit des Leihbeschäftigten eingegliedert werden können.

Wenn qualifiziert wird, dann häufig von der Agentur für Arbeit. D. h. die Beschäftigten werden in auftragsschwachen Zeiten entlassen, in diesen über die Agentur für Arbeit qualifiziert und danach möglicherweise wieder in der Zeitarbeit eingestellt.

Wie sollte Qualifizierung in der Zeitarbeit gestaltet werden?

Es sollte einen klar geregelten individuellen Anspruch auf Qualifizierung geben. Für diesen Zeitraum muss es eine Arbeitgeberlösung in Form von Fonds geben. Dies sollte auch einen Freistellungsanspruch beinhalten. Die Beschäftigten sollten individuell die Qualifizierung planen und beantragen können.

So könnten auch verleihfreie Zeiten überbrückt und Entlassungen vermieden werden. Die Dokumentation der Zeiten ist eine Frage der Umsetzung. So gibt es ja schon Quali-Pässe in der Branche. Hier muss nach passenden Lösungen gesucht werden.

Wer sollte die Kosten dafür tragen?

Arbeitgeber sollten die Kosten in einem bestimmten Umfang übernehmen. Wir stellen uns einen Qualifizierungsanspruch von 5 Tagen pro Jahr vor. Zusätzlich sollte es aber auch individuell finanzierte Ansprüche geben und auch spezielle Programme über die Agentur für Arbeit.


Quelle: WAP, Homepage der IG Metall

Schlagworte zu diesem Beitrag: Berufliche Weiterbildung, Qualifizierung
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 22.04.2011

Quelle: www.netzwerk-weiterbildung.info
Druckdatum: 28.03.2024