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Weimarer Aufruf

Für einen Mindestlohn in der Weiterbildung

Die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner des Weimarer Aufrufs für Mindestlohn in der Weiterbildung kritisieren scharf die Entscheidung der Ministerin für Arbeit und Soziales, Ursula von der Leyen, den bestehenden Branchentarifvertrag Weiterbildung nicht für allgemeinverbindlich zu erklären.

Besonders empört sind wir über die Begründung, dass es dafür kein öffentliches Interesse gäbe.

Für die rund 25.000 Beschäftigten in diesem Segment der Weiterbildung wird es nun keinen Mindestlohn geben. Die Weiterbildung bleibt so ein Tummelplatz unseriöser Anbieter.

Gute Bildung braucht Qualität und Qualität hat ihren Preis. Es kann nicht sein, dass Weiterbildnerlnnen Kurse für Erwerbslose geben und selbst oft nur am Existenzminimum leben.

Die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner fordern Ministerin von der Leyen nachdrücklich auf, ihre Entscheidung zu revidieren und dafür zu sorgen, dass Weiterbildnerlnnen zukünftig den vereinbarten Mindestlohn erhalten.


Hier können sie den Weimarer Aufruf online unterzeichnen.

Verweise zu diesem Artikel:
Schlagworte zu diesem Beitrag: Mindestlohn, Öffentliche Beschäftigungspolitik
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 22.11.2010

Quelle: www.netzwerk-weiterbildung.info
Druckdatum: 28.03.2024