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Deutscher Qualifikationsrahmen – Stand der Entwicklung und offene Fragen in der Validierungsphase

Vorbemerkung der Fragesteller

Im Februar 2009 hat der Arbeitskreis Deutscher Qualifikationsrahmen (DQR) einen Diskussionsvorschlag für einen Deutschen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen vorgelegt. Die Erarbeitung des DQR befindet sich damit in der nächsten Erarbeitungsphase – der Validierungsphase, in der die Funktionalität des vorgelegten Vorschlages überprüft und offene Fragen identifiziert werden sollen. Hierfür wird die Einstufung von Qualifikationen im DQR anhand von vier Branchen – Metallhandwerk und Elektroindustrie, Einzelhandel, Gesundheit, IT-Bereich – beispielhaft erprobt.

Gemäß entsprechender Empfehlungen des Europäischen Parlaments sollen bereits 2012 alle Qualifikationsbescheinigungen mit einem Verweis auf den DQR ausgestattet sein. Das vom Bildungsausschuss des Deutschen Bundestages am 6. Mai 2009 ausgerichtete Fachgespräch zum DeutschenQualifikationsrahmen hat deutlich gemacht, dass bis dahin noch zahlreiche offene Fragen zu klären sind. Unter anderem ist bislang unklar, welche Institution(en) die Zuordnung von konkreten Qualifikationen zu einzelnen Niveaus des Qualifikationsrahmens vornehmen soll(en).


Frage 1. a) Wann werden die in der Validierungsphase mit der Erprobung des DQR in verschiedenen Branchen beauftragten Arbeitsgruppen ihre Ergebnisse vorlegen?

Antwort der Bundesregierung

Der Arbeitskreis Deutscher Qualifikationsrahmen hat im Februar 2009 den Diskussionsvorschlag für einen Deutschen Qualifikationsrahmen für Lebenslanges Lernen (DQR) vorgelegt. Dieser dient als Grundlage für die Erarbeitungsphase, die am 25. Mai 2009 mit einer Auftaktveranstaltung und den konstituierenden Sitzungen der vier Arbeitsgruppen Metall/Elektro, Handel, Gesundheit und IT startete. Ein Bericht über die Ergebnisse der Arbeitsgruppen soll in der ersten Jahreshälfte 2010 vorliegen.

b) Werden die Ergebnisse dieser Arbeitsgruppen unmittelbar nach ihrem Vorliegen veröffentlicht (bitte begründen)?

Wenn nein, werden die Ergebnisse dieser Arbeitsgruppen unmittelbar nach ihrem Vorliegenden Mitgliedern der zuständigen Ausschüsse im Deutschen Bundestag sowie in den Landesparlamenten zugänglich gemacht (bitte begründen)?


Die Ergebnisse der Arbeitsgruppen werden zunächst im Arbeitskreis Deutscher Qualifikationsrahmen beraten. Über eine Veröffentlichung wird danach entschieden.


Frage 2. Inwieweit und in welcher Form sollen der Deutsche Bundestag und die Landesparlamente in die Überarbeitung des DQR als Ergebnis der Validierungsphase einbezogen werden?

Antwort der Bundesregierung

Die Bundesregierung wird den Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung über die Ergebnisse der Arbeitsgruppen und die Schlussfolgerungen des Arbeitskreises Deutscher Qualifikationsrahmen voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte 2010 informieren.


Frage 3. a) Wann soll der Arbeitskreis DQR nach dem aktuellen Planungsstand eine überarbeitete Version des DQR vorlegen?

Antwort der Bundesregierung

Nach dem Ende der Erarbeitungsphase Sommer 2010 wird der Arbeitskreis Deutscher Qualifikationsrahmen beraten, ob und inwiefern der Diskussionsvorschlag für einen DQR überarbeitet werden soll.

b) Wird diese neue Version der DQR unmittelbar nach ihrer Erarbeitung veröffentlicht (bitte begründen)?

Wenn nein, wird diese neue Version des DQR unmittelbar nach ihrer Erarbeitung den Mitgliedern der zuständigen Ausschüsse im Deutschen Bundestag sowie in den Landesparlamenten zugänglich gemacht (bitte begründen)?


Eine gegebenenfalls erfolgte Überarbeitung wird, wie bereits der vorliegende Diskussionsvorschlag für einen DQR, auf der Webseite www.deutscherqualifikationsrahmen.de veröffentlicht werden.


Frage 4. a) Wann, und durch welche Institution(en) soll nach dem aktuellen Planungsstand über den DQR abschließend beschlossen werden?

Antwort der Bundesregierung

Bund und Länder werden voraussichtlich 2011 einen abschließenden gemeinsamen Vorschlag für einen DQR vorlegen.

b) Wann, und in welcher Form soll der Deutsche Bundestag mit der Beschlussfassung über den DQR befasst werden?

Die Bundesregierung wird zu gegebener Zeit und in geeigneter Weise den Bundestag befassen.

c) Wann, und in welcher Form sollen die Parlamente der Länder mit der Beschlussfassung über den DQR befasst werden?

Eine Befassung der Landesparlamente obliegt den Landesregierungen.


Frage 5. a) In welcher Form und welchem Umfang sind die Parlamente der Länder bisher in den Erarbeitungsprozess für den DQR eingebunden? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.

b) Hält die Bundesregierung die Beteiligung der Parlamente der Länder bislang für ausreichend (bitte begründen)?

Wenn nein, welche Initiativen sind von Seite der Bundesregierung, der Bund-Länder-Koordinierungsgruppe oder des Arbeitskreises DQR geplant, um eine intensivere Einbeziehung der Parlamente der Länder in die Erarbeitung des DQR zu erreichen?


Antwort der Bundesregierung

Auf die Antwort zu Frage 4.c wird verwiesen.


Frage 6. a) Liegt der Bundesregierung das am 6. Mai 2009 im Rahmen des Fachgespräches zum DQR im Bildungsausschuss des Deutschen Bundestages angekündigte Rechtsgutachten im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, welches unter anderem die Rechtswirkungen des Europäischen und Deutschen Qualifikationsrahmens beleuchten soll, bereits vor?

Wenn ja, was sind aus Sicht der Bundesregierung die zentralen Ergebnisse dieses Gutachtens?

Wenn nein, wann rechnet die Bundesregierung mit dem Gutachten?


Antwort der Bundesregierung

Das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung in Auftrag gegebene Rechtsgutachten soll in der zweiten Jahreshälfte 2009 vorliegen.

b) Wird die Bundesregierung dieses Gutachten auch den Mitgliedern des Bildungsausschusses des Deutschen Bundestages sowie den Mitgliedern der zuständigen Ausschüsse der Länderparlamente zur Verfügung stellen (bitte begründen)?

Die Bundesregierung wird dem Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung das Rechtsgutachten zukommen lassen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4.c verwiesen.


Frage 7. a) Inwieweit soll der „Deutsche Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen“ aus Sicht der Bundesregierung Qualifikationen aus non-formalem Lernen gleichberechtigt zu Qualifikationen aus formalen Lernprozessen einbeziehen?

Antwort der Bundesregierung

Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, non-formal und informell erworbene Lernergebnisse angemessen einzubeziehen.

b) Hält die Bundesregierung dies im bisherigen Erarbeitungsprozess bereits für gewährleistet, oder welche Initiativen plant die Bundesregierung, um eine stärkere Berücksichtigung non-formaler Lernprozesse in der Erarbeitung des DQR zu erreichen (bitte begründen)?

Mit Hilfe des DQR werden in einem ersten Schritt zunächst formale Qualifikationen bildungsbereichsübergreifend zueinander in Beziehung gesetzt. In einem weiteren Schritt werden die Ergebnisse non-formalen und informellen Lernens einbezogen werden.


Frage 8. a) Inwieweit soll der „Deutsche Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen“ aus Sicht der Bundesregierung Qualifikationen aus informellem Lernen gleichberechtigt zu Qualifikationen aus formalen Lernprozessen einbeziehen?

Antwort der Bundesregierung

Auf die Antwort zu Frage 7.a wird verwiesen.

b) Hält die Bundesregierung dies im bisherigen Erarbeitungsprozess bereits für gewährleistet, oder welche Initiativen plant die Bundesregierung, um eine stärkere Berücksichtigung informeller Lernprozesse in der Erarbeitung des DQR zu erreichen (bitte begründen)?

Auf die Antwort zu Frage 7.b wird verwiesen.


Frage 9. Teilt die Bundesregierung die am 6. Mai 2009 im Rahmen des Fachgespräches zum DQR im Bildungsausschuss des Deutschen Bundestages von Seiten der Länder vertretene Auffassung, dass der Fokus in der Validierungsphase wesentlich auf formalen Lernprozessen liegen soll (bitte begründen)?

Wenn nein, wie schätzt die Bundesregierung diesbezüglich den Diskussionsstand im Arbeitskreis DQR ein, und welche Initiativen ergreift sie, um den Fokus auf non-formale und informelle Lernprozesse zu erweitern?

Wenn ja, teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Niveaubeschreibungen des DQR in einer späteren Phase, in der die Einbeziehung non-formaler und informeller Lernprozesse nachträglich erfolgt, gegebenenfalls anhand der hierbei festgestellten Spezifika nochmals verändert werden müssten (bitte begründen)?


Antwort der Bundesregierung

Ja. Erst auf Basis einer gesicherten Methodik zur Zuordnung von formalen Qualifikationen können non-formal und informell erworbene Lernergebnisse mit in den Entwicklungsprozess einbezogen werden.

Eine Überarbeitung des Diskussionsvorschlags für einen DQR kann ggf. auch im Hinblick auf die Zuordnung non-formal und informell erworbener Lernergebnisse erfolgen.


Frage 10. Wann und durch wen soll nach aktuellem Planungsstand darüber entschieden werden, welche Institution(en) die Zuordnung von konkreten Qualifikationen zu einzelnen Niveaus des Qualifikationsrahmens vornehmen soll(en)?

Antwort der Bundesregierung

Die exemplarische Zuordnung von konkreten Qualifikationen erfolgt in der Erarbeitungsphase durch ausgewählte Experten. Über zukünftige Verfahren wird zu gegebener Zeit entschieden.


Frage 11. Anhand welcher Maßstäbe sollte aus Sicht der Bundesregierung darüber entschieden werden, welche Institution(en) über die Zuordnung von konkreten Qualifikationen zu einzelnen Niveaus des Qualifikationsrahmens entscheiden sollen?

Antwort der Bundesregierung

Hierüber wird zu gegebener Zeit entschieden.


Frage 12. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass zur Zuordnung von konkreten Qualifikationen zu einzelnen Niveaus des Qualifikationsrahmens (eine) bildungsbereichsübergreifende Institution(en) geschaffen werden sollte(n), da nur so der bildungsbereichsübergreifende Charakter des DQR angemessen zum Ausdruck gebracht werden kann (bitte begründen)?

Antwort der Bundesregierung

Hierüber wird zu gegebener Zeit entschieden.


Frage 13. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Zuordnung von konkreten Qualifikationen zu einzelnen Niveaus des Qualifikationsrahmens in öffentlicher Verantwortung erfolgen und nicht an privatwirtschaftlich organisierte Institutionen übertragen werden sollte (bitte begründen)?

Antwort der Bundesregierung

Die Verantwortung für den Prozess liegt bei Bund und Ländern.


Frage 14. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Zuordnung von konkreten Qualifikationen zu einzelnen Niveaus des Qualifikationsrahmens durch (eine) Institution(en) erfolgen sollte, die alle relevanten Interessenträger, mindestens die Sozialpartner sowie Bildungsträger und Lernende, in ihre Entscheidungen einbezieht (bitte begründen)?

Antwort der Bundesregierung

Hierüber wird zu gegebener Zeit entschieden. Die Bundesregierung gewährleistet bereits jetzt, dass in den Prozess der Entwicklung eines DQR alle wesentlichen relevanten Akteure einbezogen sind.


Quelle: Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE, Bundestagsdrucksache 16/13747 vom 6. Juli 2009


Schlagworte zu diesem Beitrag: Lebenslanges Lernen, Qualifizierung, Deutscher Qualifikationsrahmen
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 30.07.2009

Quelle: www.netzwerk-weiterbildung.info
Druckdatum: 28.03.2024