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Schavan: Kein Rechtsanspruch auf Hauptschulabschluss

In einem Interview für "Das Parlament" betonte die Ministerin "Weiterbildung ist kein Luxus, sondern eine Notwendigkeit"

Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU) lehnt die SPD-Forderung nach einem Rechtsanspruch auf einen Hauptschulabschluss weiter strikt ab. Schavan sagte in einem Interview der Wochenzeitung "Das Parlament" (Erscheinungstag: 11. August): "Wer heute einen Abschluss nachholen will, kann das jetzt schon tun. Er muss nur die Gelegenheit wahrnehmen." Die CDU-Politikerin fügte hinzu, sie halte die Debatte "für verkorkst". Es sei selbstverständlich, dass Erwachsene ohne Schulabschluss diesen später nachholen könnten. Derzeit versucht Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) in der Koalition, einen Rechtsanspruch auf einen Hauptschulabschluss durchzusetzen.

Schavan kündigte ferner an, sie wolle sich bei der in Kürze stattfindenden Weiterbildungsallianz dafür einsetzen, dass Lernzeitkonten und konkrete Angebote zur Weiterbildung künftig standardmäßig Bestandteile von Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen werden. Mit diesem Ergebnis könne sich die Weiterbildungsallianz aus Gewerkschaften und Arbeitgebern auch "beim Bildungsgipfel im Oktober sehen lassen", sagte Schavan. Weiterbildung sei "kein Luxus, sondern eine Notwendigkeit". Firmen, die nicht in Bildung für ihre Mitarbeiter investierten, verlören ihren Innovationsvorsprung. Das müssten "moderne Unternehmen erkennen", unterstrich die CDU-Politikerin.

Gleichzeitig zeigte sich die Ministerin davon überzeugt, dass die Bürger in Zukunft länger als bis 67 arbeiten werden. Wenn ein heute Siebenjähriger im Schnitt 100 Jahre alt werden könne, "dann ist doch die Vorstellung schrecklich, dass er nach dem Renteneintritt 33 Jahre lang zu nichts nutze sein soll", betonte Schavan. Sie fügte hinzu: "Das fixe Renteneintrittsalter wird an Bedeutung verlieren. Das Rentenalter der Zukunft wird flexibel sein." Gerade viele Akademiker würden gern länger in ihrem Beruf bleiben.



Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Bundestags vom 10.08.2008


Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 25.09.2020

Quelle: www.netzwerk-weiterbildung.info
Druckdatum: 29.03.2024