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EU will Rechtsanspruch auf berufliche Weiterbildung

Gegenüber der WELT ONLINE kündigte der EU-Beschäftigungskommissar Vladimir Spidla an, Mittel aus dem Euiropäischen Sozialfond zur Förderung der betrieblichen Weiterbildung bereitzustellen. In gemeinsamen Intiativen von Gewerkschaften und Arbeitgebern sollen neue Möglichkeiten der betrieblichen Weiterbildung erprobt werden.

„Es ist überdies sehr sinnvoll, in den Arbeitsverträgen für jeden Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf Weiterbildung und individuell zugeschnittene Qualifizierungsmaßnahmen zu verankern – davon profitieren die Beschäftigten und die Unternehmen“, betonte Spidla. Als Begründung gab er an, die Betriebe könnten dann sicher sein, dass sich die Mitarbeiter einer Weiterbildung nicht verweigerten und so die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens gestärkt werde. „Auf der anderen Seite können die Arbeitnehmer Qualifizierungsmaßnahmen einfordern und so ihren Arbeitsplatz sicherer machen“, so Spidla. Der ehemalige Ministerpräsident der Tschechischen Republik verwies darauf, dass regelmäßige Weiterbildung für Arbeitnehmer unerlässlich sei. „25-jährige Arbeitnehmer müssen sich genauso weiterbilden wie 55-jährige.“

Spidla würde zudem einen Anstieg der Reallöhne begrüßen. Ausdrücklich unterstützte er Mindestlöhne. Arbeitnehmer hätten ein Recht darauf, am wirtschaftlichen Erfolg der Unternehmen beteiligt zu werden. „Alle EU-Länder, die Mindestlöhne eingeführt haben, scheinen damit zufrieden zu sein. Es scheint auch nicht, dass nach Einführung der Mindestlöhne die Arbeitslosigkeit gestiegen oder die Schwarzarbeit angewachsen ist", so Spidla.


Quelle: WELT ONLINE vom 28.01.2008

Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 28.01.2008

Quelle: www.netzwerk-weiterbildung.info
Druckdatum: 28.03.2024