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Aus- und Weiterbilden als Beruf:

Das neue Berufsbild Berufspädagoge / Berufspädagogin

Die außerordentlich wichtige Rolle von Berufsausbildern/innen bzw. des betrieblichen Ausbildungspersonals ist unbestritten. Sie haben nicht nur großen Einfluss auf die persönliche und berufliche Entwicklung von jungen Menschen. Sie nehmen inzwischen eine Schlüsselstellung ein in einer Zeit, in der wieder über Fachkräftemangel gesprochen werden muss. Das Bildungspersonal in den Betrieben stellt nicht nur die Qualifikationen künftiger Belegschaften für den technischen Wandel sicher. Es ist auch Garant dafür, dass unsere Unternehmen im globalen Wettbewerb mit hochqualifizierten Mitarbeitern gut bestehen können.

Aus- und Weiterbilden ist eine anspruchsvolle Berufstätigkeit, die anderen pädagogischen Berufen in nichts nachsteht. Eine entsprechende berufliche Anerkennung besonders für betriebliche Berufsausbilderinnen und Berufsausbilder ist jedoch bis heute nicht erfolgt. Es gibt kein anerkanntes Berufsbild. Es gibt keine geklärten Karrierewege, es gibt keine einheitliche Eingruppierung. Ja, es gibt noch nicht einmal eine Statistik, in der die berufspädagogischen Berufe erfasst und systematisiert sind.

Wie immer steht auch in diesem Fall ein allgemein anerkanntes Qualifizierungsmodell mit einem Berufsbild, einem staatlich anerkannten Abschluss und verbindlichen Ausbildungsregelungen im Zentrum der Bemühungen um gesellschaftliche Anerkennung und um gute Arbeitsmarktchancen einer Berufsgruppe. Deshalb gibt es seit vielen Jahren Anstrengungen, um die Durchsetzung eines allgemein anerkannten Berufsbildes und eines entsprechenden Ausbildungsganges. Wobei es ja nicht um eine grundständige Berufsausbildung geht, wie bei LehrerInnen oder Azubis. Berufsausbilderinnen und Berufsausbilder sind berufserfahrene Leute, die ihre pädagogische Funktion vor dem Hintergrund und in Verbindung mit einer fachspezifischen Kompetenz ausüben. Ihre Bildungspraxis baut auf einer Fachpraxis auf. Anders geht es auch nicht. Berufsbildung ist eben die Verbindung von beidem: von berufsspezifischen Arbeitsprozessen und von berufspädagogischen Lernprozessen. Deshalb geht es um ein Berufsbild besonderer Art und die Lösung, die inzwischen erreicht wurde, knüpft an diesen Zusammenhang an:

Künftig wird den Berufsbildungsbeschäftigten ein staatlich anerkannter Abschluss im Rahmen der Aufstiegsfortbildung angeboten. Dies wird ein Abschluss sein, der konkurrenzfähig mit Hochschulabschlüssen und dem Master-Niveau vergleichbar ist.


Ein langer Weg zum Erfolg

Der Weg dahin war lang. Bereits 1965 legte z. B. die IG Metall ein Funktions- und Berufsbild für Ausbilder/innen vor. In den 80er Jahren wurde der Aufbau von speziellen Studiengängen in Berlin und Bremen unterstützt. Alternativ sollten Ausbilderakademien errichtet werden. Diese Ansätze konnten sich jedoch nicht behaupten.

„Über die berufliche Rolle, das berufliche Selbstverständnis und die soziale Herkunft von Lehrpersonal im öffentlichen Bildungssystem liegen zahlreiche Untersuchungen vor. Weitgehend im Dunkel bleibt jedoch, wie sich die ausbildungs- und arbeitsmarktpolitischen Zwänge, der strukturelle Wandel der Facharbeit auf die Arbeitsbedingungen und Arbeitsinhalte betrieblicher Ausbildertätigkeit auswirken.“

Dieser Satz von Hans Preiss (IGM) aus dem Jahre 1988 hat nichts von seiner Bedeutung eingebüßt. Ein besonderes Kapitel war die „Abwicklung“ der Ausbilderausbildung der DDR im Zuge der Wiedervereinigung. Dort absolvierten Ausbilderinnen und Ausbilder ein Studium und erwarben den Abschluss Ingenieurpädagoge/in oder Ökonompädagoge/in. Sie unterschieden sich in ihrer Qualifikation nicht von BerufsschullehrerInnen. Mit Aufgabe dieses Modells und der Herabstufung des Berufsbildungspersonals auf AEVO-Niveau zeichnet sich heute in den neuen Bundesländern eine deutliche Qualifikations- und Fachkräftelücke in diesem Bereich ab. Wenn man den sich verschärfenden Berufsschullehrermangel hinzunimmt, tut sich hier eine bedenkliche Entwicklung auf. Wen wundert’s, dass in den neuen Bundesländern das Interesse an dem neuen Fortbildungsberuf Berufspädagoge/in besonders groß ist.


Was beinhaltet das neue Funktionsbild?

Das neue Berufsbild „Berufspädagoge/Berufspädagogin“ soll zum entscheidenden Standard für hauptberufliche Berufsausbilder/innen, Weiterbildner/innen sowie für Bildungspraktiker/innen in diversen Spezialfeldern, wie der Benachteiligtenförderung, der Rehabilitation usw. werden.

Das neue Funktionsbild deckt sowohl die betrieblichen als auch die außer- und überbetrieblichen Bildungsaufgaben ab. Es unterstützt den Wechsel zwischen verschiedenen Berufsbildungsbereichen,
so z. B.
  • zielgruppenbezogen:
    von der Ausbildung in die Weiterbildung,

  • aufgabenbezogen:
    von der Qualifikationsvermittlung zur Bildungsberatung

  • institutionsbezogen:
    von der betrieblichen Bildung zu externen Bildungsdienstleistern

Auch der Einstieg in die Personalentwicklung wird gefördert. Denn die Schnittstellen zwischen Qualifizierung, Kompetenzentwicklung, Beratung und Personalentwicklung sind überdeutlich. Die Expertenkommission beim BIBB war sich einig, dass der/die neue Berufspädagoge/in auf die Personalentwicklungsarbeit eher besser vorbereitet, als z.B. eine Fortbildung bzw. das Studium zum/r Betriebswirt/in.

Wir wollen auch den Wechsel in die Berufsschule ausdrücklich unterstützen. Dazu müsste allerdings der Durchstieg zur Studienratslaufbahn verbessert werden. Derzeit laufen verschiedene „Quereinsteiger“-Programme in den Ländern, die alle nicht sehr erfolgreich sind, weil sie den Hochschulabschluss voraussetzen und die Teilnahme am Referendariat verlangen.

Die Zeichen für ein neues Modell, das auf außerschulische Berufspädagogen ausgerichtet ist, stehen daher sehr gut.

Die Fortbildung gliedert sich in drei Teile, die auch als drei Ebenen berufspädagogischen Handelns begriffen werden können. Die Qualifizierungsfelder werden prozessorientiert betrachtet und sind abgestellt auf die wichtigen Arbeitsprozesse, wie sie sich in einer modernen Bildungspraxis heute und in naher Zukunft darstellen. Daraus ergeben sich folgende Inhalte:

Alle Berufsbildungspraktiker/innen sollen die Möglichkeit erhalten, einen entsprechenden Abschluss berufsbegleitend zu erwerben. Dabei können sie ihre beruflichen Erfahrungen mit einbringen. Derzeit wird noch über den Erlass einer bundeseinheitlichen Rechtsverordnung nach § 53 BBiG verhandelt. Bis dahin können die Berufsbildungsausschüsse der Kammern Rechtsvorschriften nach § 54 BBiG erlassen. Grundlage dafür ist ein Regelungsentwurf des BIBB, der mit DIHK und DGB abgestimmt wurde.


Quelle: Berufspädagoge – Berufspädagogin, Professionell aus- und weiterbilden, berufspädagogen.net


Alle wichtigen Informationen finden Sie auf der Homepage Berufspädagogen. In der ausführlichen Broschüre über die neue Weiterbildung ist der komplette Regelungsentwurf des BIBB enthalten. Daneben informiert ein kurzer Flyer über das Berufsbild.

Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 30.11.2007

Quelle: www.netzwerk-weiterbildung.info
Druckdatum: 28.03.2024