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Der Arbeitskreis der Betriebsräte überregionaler Weiterbildungsträger

Informiert über die aktuelle Lage in der Weiterbildungsbranche

Am 19. Februar 2007 haben sich die Zweckgemeinschaft des Bildungsverbandes BBB und die Gewerkschaften GEW und Verdi auf einen Mindestlohntarifvertrag für die Weiterbildungsbranche verständigt. Dieses geht auch auf die langjährige Initiative unseres Arbeitskreises zurück.

Damit dieser Mindestlohnvertrag vom Bundesarbeitsministerium für allgemeinverbindlich erklärt wird und in der Branche wirken kann, müssen noch weitere Arbeitgeber diesem Tarifvertrag beitreten oder ihn unterstützen. Wir fordern die Beschäftigten und die Betriebräte in der Weiterbildungsbranche auf, dieses Vorhaben zu unterstützen.


Der Arbeitskreis überregionaler Weiterbildungsträger trifft sich seit über 10 Jahren, um Probleme der Weiterbildungsbranche zu diskutieren und die Vertretung der Arbeitnehmerinteressen in der Branche zu koordinieren. Ein Blick auf den Zustand der Branche Weiterbildung zeigt die Notwendigkeit dieser Zusammenarbeit mehr als deutlich:
  • Die Branche Weiterbildung ist – mit Ausnahme einzelner Segmente – weiterhin völlig ungeregelt; während gleichzeitig die Politik von der „Vierten Säule“ des Bildungssystems spricht (Stichwort Lebenslanges Lernen).

  • Es gibt inzwischen über die Qualitätssysteme einige Standards für die Teilnehmer, Standards für die Arbeitsbedingungen oder die Entlohnung der Beschäftigten fehlen.

  • Die Anzahl prekärer Beschäftigungsverhältnisse ist extrem hoch; neben den Honorarkräften haben die Befristungen in den letzten Jahren extrem zugenommen. Ebenso nimmt der Einsatz von Zeitarbeitnehmern zu. Die Studie zur sozialen Lage der Lehrenden in der Weiterbildung verweist gerade auf die schwierige Lage der „hauptberuflichen“ Honorarkräfte.

  • Es gibt keine verlässlichen Zahlen über die Größe oder die Entwicklung der Branche.

  • Ein zentraler Teil der Weiterbildungsbranche bedient den SGB III und II-Markt, der durch die besondere Position der Arbeitsverwaltung als Monopolnachfrager geprägt ist. Die neuen Steuerungsinstrumente und die Ausschreibungspolitik der Bundesagentur haben waren ursächlich dafür, dass die Arbeitsbedingungen und Entlohnungen sich deutlich verschlechtert haben.

  • Es gibt mehrere Interessenverbände wie den Wuppertaler Kreis, den Verband Deutscher Privatschulen), allein der Bildungsverband BBB hat eine tariffähige Zweckgemeinschaft gegründet, die als Arbeitgeberverband einen Flächentarif abschließen kann.

  • Zu guter Letzt sind verschiedene Gewerkschaften im Bereich der Weiterbildung mit tariflichen Regelungen vertreten: in unserem Arbeitskreis sind dies die GEW, IG BCE und Ver.di.

Die Stärke unseres Arbeitskreises besteht darin, dass wir über die Grenzen der Gewerkschaftszugehörigkeit Wir treffen uns seit Jahren in den Räumen der GEW-Nordhessen, Friedrich Engels Straße 26 in 34117 Kassel.


Unsere Ziele
  • die betrieblichen Probleme stellen sich in beinahe allen Unternehmen ähnlich. Wir organisieren unseren Erfahrungsaustausch;

  • wir wollen die Rahmenbedingungen des zentralen Bereichs der Weiterbildung, die SGB-finanzierte Weiterbildung, auf dem jeweils aktuellen Stand einschätzen und durch Aktivitäten in der Öffentlichkeit beeinflussen;

  • wir streben gesetzliche und- tarifliche Regelungen zur sozialen Absicherung der Beschäftigten gegen die zunehmende Honorarbeschäftigung und Scheinselbständigkeit an;

  • wir versuchen, die Notwendigkeit von Standards und Normen deutlich zu machen und in die Diskussion um einzelne Aspekte, z. Z. beispielsweise die Qualitätsdiskussion, einzugreifen;

  • wir tragen unsere Diskussionsergebnisse in die verschiedenen gewerkschaftlichen Gremien,

  • das wichtigste Projekt der vergangenen 10 Jahre, ein Branchentarifvertrag für die Weiterbildung ist jetzt greifbarer geworden. GEW und Ver.di haben sich mit der Zweckgemeinschaft des BBB auf einen Mindestlohntarifvertrag geeinigt, der für de Branche allgemein verbindlich sein soll. Damit ist der erste Schritt getan, verbindliche Standards in der Branche zu schaffen und den dauernden Abwärtstrend zu stoppen. Die Diskussion über die Inhalte eines Flächentarifvertrags in der Branche gehen aber weiter.

Weiteres Informationsmaterial zum Branchentarifvertrag oder zu den Aktivitäten des Arbeitskreises könnt Ihr bei unseren Sprechern anfordern.

Helmuth Kramer, GBR-Vorsitzender des bfw, Emscherstr. 66, 45891 Gelsenkirchen, Tel: 0175-18 42 596 und
Ulrich Kreutzberg, GBR-Vorsitzender der VHS-Bildungswerk in Sachsen-Anhalt GmbH, Letzlinger Landstr. 8, 39638 Gardelegen, Tel: 0177-721 17 17

Dem Arbeitskreis gehören die Betriebsräte, Gesamt- und Konzernbetriebsräte von überregional arbeitenden Bildungsträgern wie bfw/DGB, DAA, IB, Dekra-Akademien, TÜV-Akademien, bfz-BBW, Oskar-Kämmer-Schule, Arbeit und Leben, VHS-Bildungswerk -Gruppe, BNW, Ruhrkohle-Bildungs-Gesellschaft, bfz-Essen, Tertia, u.a. an.


Sie können den Aufruf zur Unterstützung der Forderung nach einem Mindestlohnvertrag in der Weiterbildungsbranche und die entsprechende Unterschriftenliste hier als doc-Datei herunterladen.

Verweise zu diesem Artikel:
Schlagworte zu diesem Beitrag: Mindestlohn
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 14.04.2009

Quelle: www.netzwerk-weiterbildung.info
Druckdatum: 28.03.2024