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ver.di sagt Nein zu Einkommenskürzungen bei Berliner Musikschullehrkräften

Der Senat überlegt (derzeit noch auf Verwaltungsebene),. Die 1997 durch Senatsbeschluss zugesicherten Erhöhungen im Zusammenhang mit den Tarifabschlüssen im Öffentlichen Dienst sind bereits seit 2002 ausgesetzt. Am 24.März 2006 haben sich die Lehrkräfte im Gewerkschaftshaus von ver.di versammelt und eine Resolution verabschiedet, in der sie den Senat auffordern, „keine Absenkung der Honorare vorzunehmen, an der Bindung der Honorare an den Tarifvertrag des Öffentlichen Dienstes festzuhalten sowie die Fortzahlung im Krankheitsfall weiterhin unvermindert zu gewährleisten.“

Die musikalische Ausbildung der etwa 40.000 Schüler und Schülerinnen an den Berliner Musikschulen wird zu 90% von den ca. 1.800 hochqualifizierten Honorarkräften durchgeführt. Die Zahl der festen Stellen hingegen wird seit Jahren kontinuierlich abgesenkt und unterschreitet inzwischen die festgelegten Mindeststandards. Eine Alterssicherung gibt es nicht, Frauen haben keine Weiterbeschäftigungssicherheit nach dem Mutterschaftsurlaub, von gesicherten Einkommen kann schon gar nicht die Rede sein. Berlin bildet damit ein trauriges Schlusslicht im bundesweiten Vergleich der öffentlichen Musikschulen. Seit 1985 gibt es einen durch Senatsbeschlüsse dokumentierten Konsens darüber, dass der Mangel an festen Stellen an den Musikschulen durch eine Orientierung der Honorare an den Tarifabschlüssen des öffentlichen Dienstes einschließlich der regelmäßigen Tariferhöhungen zumindest teilweise kompensiert wird. Zudem gibt es eine Fortzahlung im Krankheitsfall, weil die überwiegende Zahl der Honorarkräfte in Art und Umfang wie Angestellte arbeiten. Aus der Senatsverwaltung für Inneres ist nun zu hören, dass dieses Verfahren aufgegeben werden soll. Bildungssenator Böger hat sich noch nicht geäußert. „Es gibt keine Signale, wonach an eine Verbesserung der finanziellen und sozialen Sicherung der unfreiwillig freiberuflichen Lehrkräfte gedacht ist“, sagt Stefan Gretsch, Vorsitzender der ver.di-Fachgruppe Musik. „An einer regelmäßigen Anpassung an den Tarif des öffentlichen Dienstes und einer sozialen Sicherung der hauptberuflich arbeitenden Honorarlehrerinnen ist man offenbar nicht mehr interessiert. Stattdessen gehen die Überlegungen in Richtung Absenkung und dann Einfrieren auf unbestimmte Zeit. Das wird ver.di nicht zulassen.“

Der Senat ist nun aufgefordert, die geltende Regelung zur Honoraranpassung endlich wieder anzuwenden, die zugesagten Erhöhungen nachzuholen und einen vernünftigen Vorschlag zur Verbesserung der sozialen Sicherung, insbesondere des Mutterschutzes und der Alterssicherung vorzulegen.

Quelle. Presseerklärung Nr. 28, Berlin, 24. März 2006
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Landesbezirk Berlin-Brandenburg

Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 30.04.2006

Quelle: www.netzwerk-weiterbildung.info
Druckdatum: 19.03.2024