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Die Förderung der beruflichen Weiterbildung zählt zu den erfolgreichen Instrumenten der aktiven Arbeitsmarktpolitik

Mit dem Koalitionsvertrag hat die Bundesregierung festgelegt, alle arbeitmarktpolitischen Instrumente der BA im Jahr 2006 einer Evaluation zu unterziehen. Der vorliegende Bericht enthält die ersten, zusammengefassten Ergebnisse unterschiedlicher Studien.
Auf 20 Seiten wird die Entwicklung der Förderung der beruflichen Weiterbildung für die Jahre 2002 und 2004 beschrieben. Betrachtet wird die Änderung der Förderstruktur, die Umsetzung der Hartz-Gesetze und die Wirkungen von Weiterbildungsmaßnahmen auf die Beschäftigung.

Förderstrukturen

Die Förderung von längeren Umschulungsmaßnahmen nimmt deutlich ab. Eignungsfeststellungs- und Trainingsmaßnahmen verzeichnen 2005 besonders starke Zugänge. Alles deute auf einen Bedeutungsverlust längerer Weiterbildungsmaßnahmen hin.

Der Anteil der über 55-jährigen hat sich von 2000 bis 2004 von 1,6 % auf nur noch 0,5 % der Teilnehmer reduziert, bei einem Rückgang der Teilnehmerzahlen von 520000 auf 185000. Der Anteil der Berufsrückkehrerinnen und der jüngeren Teilnehmer bis 25 Jahre hat sich leicht erhöht, die Zahl der Teilnehmer ist dabei jedoch deutlich zurückgegangen.

Umsetzung der neuen Ziele der Arbeitsmarktpolitik in den Agenturen

Für die Bewilligung von Weiterbildungsmaßnahmen spielen die vereinbarten Integrationsziele und Effizienzgesichtspunkte eine wichtige Rolle. „An Bedeutung verloren haben dagegen insbesondere
die Ausrichtung der Politik an besonders förderungsbedürftigen Personengruppen und an
der lokalen Infrastruktur von Trägerinnen und Trägern sowie die Orientierung an Bedarfen
von Arbeitnehmerkundinnen und -kunden.“

Zentrales Steuerungsinstrument ist die jeweilige Bildungszielplanung der Agentur. Sie dokumentiere, „welches Angebot im Bereich der Förderung der beruflichen Weiterbildung aus arbeitsmarktpolitischer Sicht erforderlich ist und mit welchen Schwerpunkten sie ihr Mittelbudget umsetzen will.“ Probleme bereitet die Erstellung von Bedarfsprognosen in Problemregionen. Nach Ansicht der Führungskräfte in der BA könne eine zielorientierte Steuerung des Bildungsmarktes nicht bewirkt werden. „Mittelfristige oder gar langfristige Tendenzen werden in der Planung dagegen deutlich seltener berücksichtigt.“

70% Verbleibsquote wird kritisch betrachtet

Die Forderung nach einer 70% Verbleibsquote hat für die Vergabe von Weiterbildungsmaßnahmen einen hohen Stellenwert. Nach Ansicht der Mitarbeiter in den Agenturen sei sie „ein Hilfskonstrukt, zu dem hinreichende Maßgaben und exakte Datengrundlagen für die Umsetzung fehlten.“ Ihre „konsequente Umsetzung würde mittel- bis langfristig zu einer erheblichen Ausdünnung des Bildungsangebots führen.“ Sie führe „würde mittel- bis langfristig zu einer erheblichen Ausdünnung des Bildungsangebots führen.“ Die Einführung der Bildungsgutscheine verstärke noch diesen Effekt.

„Insgesamt schlechte Zugangsvoraussetzungen zu einer geförderten Weiterbildung haben schlechter qualifizierte, ältere, allein erziehende, behinderte oder wenig mobile Personen sowie Personen mit Sprachschwierigkeiten. Es gibt außerdem Hinweise, dass Langzeitarbeitslose hier besonders betroffen sind.“

Bildungsgutscheine verhindern Bildungsmaßnahmen

Der häufigste Grund, warum ein Bildungsgutschein nicht eingelöst wird, sind nicht genügend Bewerber/innen. „Die Agenturen veröffentlichen ihre Bildungszielplanung im Internet, Informationsveranstaltungen mit Bildungsträgerinnen und -trägern finden nicht mehr
flächendeckend statt.“ Da Bildungsmaßnahmen häufig nicht zustande kommen, entstehe zusätzlicher Nachsteuerungsbedarf in den Agenturen.

Die Bildungsträger sehen ihre Beziehungen zu den Agenturen sehr kritisch. „Insbesondere kleineren Bildungsträgerinnen und -trägern fällt es zudem schwer, auf Änderungen der Bildungszielplanung im laufenden Geschäftsjahr flexibel zu reagieren.“ Die Qualitätssicherung in der Weiterbildung sei zurückgegangen, regelmäßige Kontrollen vor Ort würden deutlich seltener stattfinden.

„Die Träger/innen bemängeln, dass die Qualitätsprüfungen der Agenturen sowohl vor als auch nach der Reform keinen Bezug zu den eigentlichen Fragen der Bildungsqualität hätten und sich zu stark an vielfach rein technischen Kriterien (z.B. an der technischen und räumlichen Ausstattung) orientierten.“

Die „Zertifizierungsagenturen werden eher kritisch gesehen. Nach Auffassung der Agenturmitarbeiter/innen können diese Stellen kaum unabhängig sein, weil potenzielle Kandidatinnen und Kandidaten selbst Anbieter/innen von Weiterbildungen seien.“ „Die Träger/innen erwarten durch die Zertifizierungsstellen einen neuen Kostendruck, der zu weiteren Qualitätsverlusten bei den Maßnahmen führen könnte.“

Die Änderungen bei der Förderung der beruflichen Weiterbildung zeigen Wirkungen

Die Reduzierung der Förderung der beruflichen Weiterbildung hat zu sinkenden Umsätzen und massivem Arbeitsplatzabbau geführt. „Die Zahl der fest angestellten Lehrkräfte und Ausbilder/innen ist bei 37% der Bildungsträger/innen gesunken, von steigenden Zahlen berichten dagegen lediglich knapp 12%. Dies wird zumindest im Westen Deutschlands offenbar teilweise durch freie Mitarbeiter/innen und Honorarkräfte kompensiert.“

Die Entwicklung führt langfristig nicht zu mehr, sondern zu weniger Wettbewerb. „Unter den Trägerinnen und Trägern, die nicht Teil einer Unternehmensgruppe sind, planen in Ostdeutschland ca. 12% in den nächsten zwei Jahren eine Fusion mit anderen Bildungsträgerinnen und -trägern, im Westen sind es knapp 6%.“

Beschäftigungschancen oder Verbleibswahrscheinlichkeit

Wie lässt sich die Wirkung einer Weiterbildung sinnvoll überprüfen? „Während die Analyse der Beschäftigungschancen Erwerbsstatus zu unterschiedlichen Zeitpunkten betrachtet, wird bei der Untersuchung der Verbleibswahrscheinlichkeit nur der Zeitraum bis zum ersten Abgang aus Arbeitslosigkeit in eine ungeförderte sozialversicherungspflichtige Beschäftigung berücksichtigt.“ Es ist daher sinnvoller, die Beschäftigungschancen zu untersuchen.

Die Untersuchung attestiert hier positive Effekte bei „berufsbezogenen und -übergreifenden Weiterbildungen, berufspraktischen Weiterbildungen und Weiterbildungen in Übungseinrichtungen“. Bei längerfristigen Umschulungen ließe sich dieser Effekt nicht feststellen. Dieses Ergebnis kann allerdings auch lediglich durch die Untersuchungsmethode zustande gekommen sein. Alle Maßnahmen wurden 36 Monate lang beobachtet, von Beginn der Maßnahme an. So wurden bei einer 3-monatigen berufsbezogenen Weiterbildung 33 Monate nach der Maßnahme betrachtet, bei einer Umschulung jedoch nur 12 Monate!

Doch erst nach der Maßnahme kann sich die positive Wirkung wirklich auswirken. Der Ansatz gleich langer Untersuchungszeiträume von Beginn der Weiterbildung an benachteiligt daher längerfristige Maßnahmen wie Umschulungen. Wird dieser Untersuchungsfehler behoben, erzielen offensichtlich alle Weiterbildungsmaßnahmen positive Wirkungen auf die Beschäftigungschancen.

„Bereits vor der Reform führten nahezu alle Maßnahmen zu einer signifikanten Senkung der Verbleibswahrscheinlichkeit in Arbeitslosigkeit nach Ablauf der Maßnahme. Eine Ausnahme bilden lediglich die längeren Gruppenmaßnahmen mit Abschluss, allerdings wohl eher wegen der nach 36 Monaten abgeschnittenen Beobachtungsdauer. Nach bisherigen Erfahrungen ist hier der Beobachtungszeitraum als nicht ausreichend anzusehen.“

Die Förderung der beruflichen Weiterbildung ist ein erfolgreiches Instrument der aktiven Arbeitsmarktpolitik

Die Ergebnisse hängen offensichtlich stark von der Untersuchungsmethode und dem beobachteten Zeitraum ab. In den vorliegenden Analysen wurden Wirkungen, „die erst mehrere Jahre nach Maßnahmeende eintreten könnten, nicht untersucht. Ob und inwieweit die Reformen im Bereich der Förderung der beruflichen Weiterbildung zu einer Verbesserung der Ergebnisse führen, kann aufgrund des kurzen Beobachtungszeitraums noch nicht beantwortet werden.“

„Um tragfähige Aussagen zur Nachhaltigkeit längerer Weiterbildungsmaßnahmen treffen zu können, wäre ein deutlich längerer Beobachtungszeitraum wünschenswert. Nach neueren Ergebnissen erhöhen längere Weiterbildungen in der langen Frist die Eingliederungswahrscheinlichkeit signifikant.“

„Die Ergebnisse des Benchmarkings und der Makroanalyse geben Hinweise darauf, dass die
Förderung beruflicher Weiterbildung anderen Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik
überlegen ist. Beide Analysen deuten außerdem darauf hin, dass sich die Wirkungen der
Förderung beruflicher Weiterbildung durch die eingeleiteten Reformen ab 2003 im Vergleich
zu anderen Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik günstig entwickelt haben.“


Quelle: Die Wirksamkeit moderner Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
Bericht 2005 der Bundesregierung zur Wirkung der Umsetzung der Vorschläge der Kommission Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
Janaur 2006, Seite 141 – 161.

Sie können den Bericht hier in der Langfassung als pdf-Datei herunterladen.

Verweise zu diesem Artikel:
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 30.04.2006

Quelle: www.netzwerk-weiterbildung.info
Druckdatum: 28.03.2024