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Amtsenthebungsverfahren gegen den Betriebsrat des Berufsbildungswerkes Bremen ist vom Tisch

Der Geschäftsführer des Berufsbildungswerkes Bremen, Gerd Meyer-Rockstedt, ist mit seinem Versuch gescheitert, den gesamten neunköpfigen Betriebsrat des Berufsbildungswerkes Bremen durch das Arbeitsgericht des Amtes zu entheben.

Unter Beteiligung von vielen Kolleginnen und Kollegen, Betriebsräten, Personalräten, Mitarbeitervertretern und Gewerkschaftern in einem überfüllten Verhandlungssaal, machte der Vorsitzende Richter deutlich, dass es bei einer Entscheidung zu keiner Amtsenthebung kommen wird. Nach langwieriger Diskussion musste die Arbeitgeberseite dann einsehen, dass das von ihr angestrebte Ergebnis der Amtsenthebung nicht durchzusetzen war. Auf Vorschlag des Gerichtes wurde dann vom Arbeitgeber das Verfahren zurückgezogen. Festgelegt wurde weiterhin, dass in sogenannten Mediationsgesprächen die unterschiedlichen Standpunkte zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber aufgearbeitet werden sollen, um zu einer, wie es das Betriebsverfassungsgesetz vorschreibt, vertrauensvollen Zusammenarbeit zurückzukehren.

„“Dieses Verfahren nützt niemandem“, machte Richter Adolf Claussen allen Prozessbeteiligten klar. Die Klärung der Frage, ob die Anschuldigungen des Betriebsrates zutreffend seien oder nicht wäre mit hohem Aufwand verbunden, betonte er. Sein Vorschlag: Ein sachkompetenter Vermittler, Mediator genannt, müsse hinzugezogen werden, damit der Streit außergerichtlich geschlichtet werden könne. Während sich der Betriebsrat mit dieser Lösung anfreunden konnte, wollte die Geschäftsleitung zunächst nicht mitziehen. Sie zog im Falle eines für sie negativ ausfallenden Urteils sogar den Gang zur nächsten Instanz in Erwägung. Nach einer Sitzungsunterbrechung dann die Wende: Auch die Geschäftsleitung will nun dem Gericht folgen und zieht das amtsenthebungsverfahren zurück.“ (Weser Kurier vom 10.12.04)

Der Betriebsrat des Berufsbildungswerkes Bremen hatte im Vorfeld des Prozesses große Unterstützung erfahren, an der Verhandlung nahmen ca. 80 Personen als Zuhörer teil. Sicherlich hat auch diese Unterstützung letztlich dazu beigetragen, den Geschäftsführer letztlich zur Aufgabe seiner Klage zu bewegen.

Die Solidaritätserklärungen können Sie hier als doc-Datei herunterladen.


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Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 15.12.2004

Quelle: www.netzwerk-weiterbildung.info
Druckdatum: 28.03.2024