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Deutscher Verein definiert zehn Erfolgsmerkmale guter Jugendberufsagenturen

Jungen Menschen den Start in die Arbeitswelt erleichtern

Erfolgsmerkmale guter Jugendberufsagenturen

Der Begriff „Jugendberufsagentur“ steht als Sammelbegriff für die verschiedenen Kooperationsformen der Sozialleistungsträger mit dem Ziel, die Leistungen nach SGB II, SGB III und SGB VIII für junge Menschen zu bündeln und zu verzahnen, um den Übergang von der Schule in die Arbeitswelt zu verbessern. Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. hat am 23. September 2015 Empfehlungen für eine gelingende Zusammenarbeit an diesen Schnittstellen verabschiedet.1 Die Geschäftsstelle des Deutschen Vereins leitet daraus Erfolgsmerkmale guter Jugendberufsagenturen ab, die als Ergebnis der Veranstaltung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales „Erfolgskriterien guter Jugendberufsagenturen“ am 21. Oktober 2015 präzisiert wurden:

1. Gemeinsame Leitidee und gemeinsamer Gestaltungswill

Alle Akteure und politischen Entscheidungsträger teilen den Willen, die Leitidee durch eine systematische rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit in gemeinsamer Verantwortung umzusetzen und die notwendigen Ressourcen zur Gestaltung einer Jugendberufsagentur einzubringen. Grundlage der Zusammenarbeit ist die gesetzliche Verpflichtung, wie sie sich für den öffentlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe aus § 81 SGB VIII, für die Bundesagentur für Arbeit aus §§ 9, 9a SGB III und für die Jobcenter aus §§ 18, 18a SGB II ergibt.

2. Kooperationspartner „auf Augenhöhe“

Als Jugendberufsagentur vereinbaren die Akteure in einem regelmäßigen, unvoreingenommenen Dialog verbindliche Strukturen ihrer Zusammenarbeit, um auch zu harmonisierten Verwaltungsprozessen und verbindlich aufeinander abgestimmten Angeboten zu gelangen. Ansprache und Austausch zwischen den Akteuren erfolgen dabei „auf Augenhöhe“.

3. Einbindung von Schule und weiteren Netzwerkpartnern

Schule bildet das Fundament für einen gelingenden Übergang in die Arbeitswelt. Jugendberufsagenturen binden die allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen vor Ort als unverzichtbare Partner für einen präventiven Ansatz in die Ausgestaltung der Kooperation ein. Sie beziehen auch die besondere Expertise von Netzwerkpartnern in ihre tägliche Arbeit ein. Wirksame Netzwerke ermöglichen verzahnte und damit verbesserte Dienstleistungen zum Wohl der jungen Menschen. Die Wirtschaft und die Sozialpartner sind ebenfalls notwendige Partner.

Zielgruppe: junge Menschen

Jugendberufsagenturen nehmen grundsätzlich alle jungen Menschen in den Blick, damit keiner verloren geht. Ihr spezielles Augenmerk richten sie auch auf besonders förderungsbedürftige junge Menschen. Die Akteure der Jugendberufsagentur befassen sich mit den soziodemografischen Merkmalen junger Menschen vor Ort, verständigen sich ggf. auf eine näher konkretisierte Zielgruppe ihrer gemeinsamen Arbeit und ermitteln den Handlungsbedarf. Die jungen Menschen sollten aktiv in den Prozess eingebunden werden, der zu ihrer sozialen und beruflichen Integration initiiert wird.

5. Gemeinsame Anlaufstelle

Jugendberufsagenturen bieten jungen Menschen einen leichten und übersichtlichen Zugang zu den Beratungs- und Unterstützungsangeboten der drei kooperierenden Institutionen. Hierfür ist eine enge räumliche Zusammenarbeit – idealerweise unter einem Dach – besonders zielführend. In ländlichen Regionen sind die Anforderungen an die Einrichtung gemeinsamer Anlaufstellen indessen anspruchsvoller. Die Erreichbarkeit kann etwa durch mehrere Standorte einer Jugendberufsagentur, durch rechtskreisübergreifende Sprechstunden an verschiedenen Standorten und Förderung der Mobilität junger Menschen gewährleistet werden. Persönliche Fallübergaben helfen dabei, dass junge Menschen bei einem Wechsel zwischen den sie betreuenden Rechtskreisen und ihren Ansprechpartnern „an der Hand bleiben“.

6. Zielvereinbarungen und Erfolgsindikatoren

Die Akteure bestimmen die fachlichen Ziele, z.B. das Identifizieren und Schließen von Förderlücken zwischen den Rechtskreisen oder die Reduktion von Maßnahmeabbrüchen, an denen sich die Ergebnisqualität der Kooperation messen lässt. Um die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Jugendberufsagentur prüfen zu können, sollten sich die Kooperationspartner der Jugendberufsagentur auf operationalisierte Ziele und hierauf bezogene Zielindikatoren verständigen.

7. Harmonisierung von Abläufen und Angeboten

Damit Jugendliche ganzheitlich unterstützt werden können, müssen einerseits Prozesse zur einzelfallbezogenen Zusammenarbeit aufeinander abgestimmt sowie andererseits berufsbezogene Angebote der Jugendsozialarbeit mit den Fördermaßnahmen der Jobcenter und Agenturen für Arbeit und den kommunalen Eingliederungsleistungen verzahnt werden. Die beteiligten Sozialleistungsträger bündeln ihre Ressourcen, stimmen ihre Prozesse und Strukturen in der Jugendberufsagentur aufeinander ab und nutzen ihre lokalen Gestaltungsspielräume.

8. Transparenz

Eine Jugendberufsagentur erfordert Transparenz und schafft diese gleichzeitig für die jungen Menschen. Im Jobcenter, Jugendamt und der Agentur für Arbeit müssen die Ansprechpartner/innen, die Organisationsstrukturen und Verfahren, die gesetzlichen Grundlagen sowie die spezifischen lokalen Angebote der jeweils anderen Institutionen bekannt sein und gemeinsame Kommunikationsstrukturen – fachlich und persönlich – geschaffen werden.

9. Datenschutzkonformer Informationsaustausch

Ausgehend von der individuellen Förderplanung identifizieren die fallverantwortlichen Fachkräfte der beteiligten Träger die notwendigen Informationen, um das mit den jungen Menschen vereinbarte Ziel zu erreichen. Innerhalb der Jugendberufsagentur werden Verfahren und Inhalte vereinbart, die eine trägerübergreifende und gleichwohl datenschutzkonforme Erhebung und Übermitt¬lung von Daten ermöglichen.

10. Jugendberufsagenturen als entwicklungsoffenes, lernendes System

Die kooperierenden Sozialleistungsträger einer Jugendberufsagentur werten die Erfolge und Misserfolge ihrer Zusammenarbeit regelmäßig aus. Das Gelingen der Kooperation als Jugendberufsagentur manifestiert sich in der Qualität ihrer Ausgestaltung, dem Prozess der Zusammenarbeit und dem Ergebnis. Zur qualitativen Beurteilung der Jugendberufsagentur ist nicht allein auf die institutionelle Zusammenarbeit oder das Erreichen geschäftspolitischer Ziele abzustellen, sondern vor allem darauf, ob jeder einzelne junge Mensch durch die Zusammenarbeit eine bedarfsorientierte, ganzheitliche Unterstützung erhält. Anhand der Auswertung ermitteln die Akteure der Jugendberufsagentur Handlungsfelder für eine Weiterentwicklung ihres Kooperationsmodells.


Quelle: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V., Februar 2016


Schlagworte zu diesem Beitrag: Ausbildung, Öffentliche Beschäftigungspolitik
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 23.02.2016

Quelle: www.netzwerk-weiterbildung.info
Druckdatum: 19.03.2024