Zurück zur Übersicht

Tarif - Info Internationaler Bund (IB)

Ein IB – ein Tarifvertrag - wir werden es schaffen!

Liebe Kolleginnen und Kollegen beim IB e.V, bei den IB GmbHs, der SD-GmbH, der IB-GIS mbH, der SD-GmbH.

Mit edlen Worte, hohen Zielen und großen Versprechungen begann das „Zukunftsprojekt“, der gigantische Umstrukturierungsprozess bei der IB-Gruppe. Nun müssen Taten folgen. Allein die Aussage des IB: „Wir wollen konzernweite tarifliche Regelungen“ genügt uns nicht.

Erinnert ihr euch? Der eigentliche Umstrukturierungsprozess begann mit der Ausgliederung der beruflichen Bildung in die GmbHs. Wir haben diese Tarifflucht immer erbittert bekämpft. Wir konnten sie zwar nicht verhindern, aber Dank der gewerkschaftlich organisierten Kolleginnen und Kollegen sowie der hervorragenden Arbeit der IB-Betriebsräte gelang es dem Arbeitgeber nie, völlig freie Hand bei der Absenkung der Gehälter zu haben.

Die Gewerkschaften ver.di und GEW haben es auch ohne die Beteiligung des IB geschafft, 2012 mit dem Mindestlohntarifvertrag eine Untergrenze in der Bezahlung in der Weiterbildung tariflich und schließlich auch gesetzlich zu verankern. Damit wurde das Etappenziel einer Lohnuntergrenze erreicht. Inzwischen ist der IB dem Zweckverband des Bundesverbands der Träger beruflicher Bildung beigetreten und sitzt selber mit am Verhandlungstisch für einen Branchen-Tarifvertrag für die Weiterbildung.

Der IB hat die ehemaligen IB e.V-Beschäftigten in den letzten Jahren in eine Mehr-Klassen-Belegschaft aufgespalten. IB e.V.-Beschäftigte, Beschäftigte mit Übergangsregelungen sowie GmbH-Beschäftigte mit einer Vielfalt von tariflichen bzw. einzelvertraglichen Vereinbarungen.

Damit muss Schluss sein:
Ein IB - ein Tarifvertrag!


In Gesprächen des IB-Vorstandes am 7. Februar 2014 mit ver.di und am 14. Februar 2014 mit der GEW wurde zum wiederholten Male deutlich, was das Ziel des IB ist: Ein klares Ja, aber.
  • Tarifliche Regelung der Bezahlung der Beschäftigten, aber auf unterschiedlichen Niveaus, je nach Refinanzierung und je nach Region.

  • Tarifliche Bezahlung für die berufliche Bildung in allen Teilen des IB-Konzerns, aber maximal das, was zwischen dem BBB und ver.di / GEW erst noch verhandelt werden muss. Bis dahin will der IB im eigenen Haus keine Festlegungen treffen.

  • Nach Abschluss des Tarifvertrags Weiterbildung sollen alle Beschäftigten in der beruflichen Bildung beim IB das Gehaltsniveau des (noch nicht bekannten) Branchentarifs erhalten, aber keinen einzigen Cent mehr.

  • Der IB ist bereit, über eine Bezahlung orientiert am TVÖD-Niveau zu verhandeln, aber nur für die soziale Arbeit.

  • Der IB will einen konzernweiten Mantel, aber nicht vor Abschluss des Branchen-Tarifvertrages.

Also: Tarifliche Regelung ja, aber nicht für alle gleich und schon gar nicht jetzt. Und nicht zu vergessen: vorab soll noch das „Problem“ der Niederlassung West der IB-Mitte GmbH gelöst werden.

Wie geht es weiter?

Wir werden den Arbeitgeber zu Verhandlungen für einen Konzerntarifvertrag auffordern. Am 8. März 2014 werden die Gewerkschaftsmitglieder in der Niederlassung West der IB-Mitte GmbH beraten, ob und wenn ja welche Möglichkeiten bestehen, eine neue oder veränderte tarifliche Lösung zu finden.

Bis zur nächsten gemeinsamen ver.di/ GEW-Tarifkommission am 15. Mai 2014 sollen bundesweit in allen IB-Gliederungen Mitgliederversammlung-en, Vertrauensleuteversammlungen, Betriebsgruppensitzungen stattfinden, in denen mit den Beschäftigten unsere Ziele und deren Durchsetzung diskutiert werden sollen.

Um unsere Ziele durchzusetzen, müssen wir stark sein. Wer sich gewerkschaftlich organisiert, stärkt nicht nur der Tarifkommission den Rücken für die anstehenden Tarif-auseinandersetzungen, sondern auch sich selbst.

Mach mit:

Für einen Konzerntarifvertrag (Mantel, Entgelt, Tätigkeitsmerkmale, Altersvorsorge) für alle Beschäftigten des IB-Konzerns.

Schluss mit:

Der ungleichen Bezahlung in Ost und West!

Der Differenzierung der Gehälter nach Branchen!

Wir sind es wert!
Ein IB – ein Tarifvertrag!


Quelle: Tarifinfo IB Februar 2014



Verweise zu diesem Artikel:
Schlagworte zu diesem Beitrag: Öffentliche Beschäftigungspolitik, Mindestlohn
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 04.03.2014

Quelle: www.netzwerk-weiterbildung.info
Druckdatum: 28.03.2024