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Höhere Stundensätze für TeilnehmerInnen in Integrationskursen

In seinem Trägerschreiben führt das BAMF zur Erhöhung der Kostensätze in Integrationskursen und den Honoraren der DozentInnen aus:


„Ab dem 01.01.2013 wird der Kostenerstattungssatz für die Durchführung von Integrationskursen von derzeit 2,54 Euro pro Teilnehmer und Unterrichtseinheit (bzw. 2,60 € bei Alphabetisierungs- und Jugendintegrationskursen sowie Kursen für behinderte Menschen) auf einheitlich 2,94 Euro für alle Kursarten angepasst. Er gilt für alle Integrationskursabschnitte, die ab dem 01.01.2013 beginnen.


Gemäß Â§ 20 Absatz 2 Satz 4 Integrationskursverordnung (IntV) kann das Bundesamt die Dauer der Zulassung für Integrationskursträger verkürzen, wenn eine vom Bundesamt festzulegende Vergütungsgrenze für Honorarlehrkräfte unterschritten wird. Diese Vergütungsgrenze wird auf 20,00 Euro pro Unterrichtseinheit angehoben:

a) Die Vergütungsgrenze von 20,00 Euro gilt für alle Kursträgererstzulassungen und Folgezulassungen ab dem 10.12.2012.
b) Für bereits zugelassene Integrationskursträger, deren Zulassungsdauer mehr als ein Jahr beträgt, gilt die Vergütungsgrenze von 20,00 Euro ab dem 01.03.2013. Ein Unter-schreiten der Vergütungsgrenze führt zu einer Reduzierung der Zulassungsdauer auf ein Jahr.

Bereits zugelassene Integrationskursträger sind verpflichtet, bis zum 28.02.2013 mittels des beigefügten Vordrucks gegenüber der zuständigen Regionalstelle des Bundesamtes verbindlich zu erklären, ob ihre im Zulassungsantrag gemachte Angabe zur Honorarhöhe bei Lehrkräften aufrecht erhalten oder mit Wirkung ab 01.03.2013 geändert wird. Träger, deren Zulassung vor dem 01.03.2013 endet bzw. deren Zulassungsdauer nur ein Jahr beträgt, sind zur Abgabe des beigefügten Vordrucks nicht verpflichtet.“



Theoretisch wäre damit eine deutliche Anhebung der Honorare möglich. Selbst bei 10 – 12 TeilnehmerInnen pro Kurs steigen die Einnahmen der Träger um 4,00 – 4,80 Euro je Unterrichtsstunde. Die Erhöhung der Honorare im Bereich c von 18 auf lediglich 20 Euro je Unterrichtseinheit deutet darauf hin, dass das BAMF davon ausgeht, dass nur ein Teil der Erhöhung bei den DozentInnen ankommt.

Ob diese Erhöhung bei den DozentInnen ankommt oder die Kassen der Träger füllt, ist nicht klar. Die zumindest zu geringe Anhebung der Mindestvergütung im Bereich der „verkürzten Zulassung“ wird von den Trägern sicherlich dazu genutzt, sich den größeren Batzen der Stundensatzerhöhung einzuverleiben und nur geringe Teile davon an die Lehrkräfte weiterzugeben.

Wer aktuelle Honorare kennt, der sollte sie au mediafon einstellen. Und über Erfahrungsberichte würden wir uns sehr freuen.


Schlagworte zu diesem Beitrag: Honorar, Freiberufler/Selbstständige, Integrationskurse
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 28.01.2013

Quelle: www.netzwerk-weiterbildung.info
Druckdatum: 19.03.2024