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Bundesregierung sieht weiterhin keinen Handlungsbedarf

Honorare im Bereich der Integrationskurse stagnieren deutlich unter 20 Euro/Unterrichtseinheit

Die Honorare stagnieren auf niedrigem Niveau

Die Honorarsätze für Lehrkräfte in Integrationskursen stagnieren weiterhin auf niedrigem Niveau. Nach Angabe der Bundesregierung ergab die aktuelle Trägerbefragung 2011 bei den Honorarsätzen einen Durchschnittswert von 18,14 Euro brutto. Unsere Auswertung der eingegebenen Honorarsätze auf mediafon ergab für den Zeitraum 2010/2011 einen Durchschnittswert bei Integrationskursen von 17,57 Euro, bei den Kursen Deutsch als Fremdsprache waren es 17,77 Euro.

Die Verteilung der Honorare sah so aus:



Nach Ansicht der Bundesregierung habe die Erhöhung der Stundensätze für TeilnehmerInnen 2007 hier eine Verbesserung gebracht. „Die Einnahmesituation der Kursträger hat sich bereits mit der Erhöhung der Stundenpauschale von 2,05 Euro auf 2,35 Euro zum 1. Juli 2007 verbessert. Die verbesserte Finanzausstattung der Kursträger ermöglichte auch eine Erhöhung der Vergütung der Lehrkräfte von durchschnittlich 16,90 Euro (Jahr 2006) auf 18,35 Euro (2009) pro Unterrichtseinheit (45 Minuten).“

Ganz abgesehen davon, dass alle Durchschnittssätze im Bereich der Armutslöhne angesiedelt sind; seit 2009 ist auch nach der Bundesregierung der Durchschnittssatz wieder gefallen. Für die Bundesregierung ist auch das kein Grund, endlich für eine angemessene Entlohnung zu sorgen.


Es gibt kein Mindesthonorar in Integrationskursen

Seit längerer Zeit kursiert die Meinung, es gäbe zumindest ein Mindesthonorar von 15 Euro/Unterrichtsstunde in Integrationskursen. Die Bundesregierung stellt in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage noch einmal unmissverständlich klar: „Bei der Wertgrenze von 15 Euro handelt es sich nicht um die Festsetzung eines Mindesthonorars, sondern um eine im Rahmen der Abfragen ermittelte untere Wertgrenze.“ Die 15 Euro Honorar je Unterrichtseinheit stellen demnach keinen Mindesthonorar, sondern eine Wertgrenze dar, was immer das auch sein soll. Eigentlich ist dieser Terminus nur aus der Marx‘schen Arbeitswertlehre bekannt.

Immerhin sollen Träger, die eine Vergütung unterhalb dieser „Wertgrenze“ zahlen, auch zukünftig nur eine befristete Trägerzulassung von einem Jahr erhalten. „Soweit Träger im Rahmen des künftigen Zulassungsverfahrens keine Angaben zur Lehrkräftevergütung machen, erhalten Träger keine Zulassung mehr.“ Nur wirklich helfen wird das den betroffenen Lehrkräften nicht. Denn das Bundesamt darf keine Auskünfte über die Antworten der Träger erteilen. „Ansprechpartner für Fragen, die das Vertragsverhältnis zwischen Träger und Lehrkraft betreffen, ist der jeweilige Vertragspartner, also der Kursträger,“ so die Bundesregierung in ihrer Antwort.


Schuld sind, wenn überhaupt, die Kursträger

Für die Bezahlung der DozentInnen sind nach Ansicht der Bundesregierung allein die Kursträger verantwortlich. Und denen gehe es auch nicht schlecht.

„Von einer generell schlechten finanziellen Ausstattung der Kursträger kann insgesamt keine Rede sein. Die finanzielle Ausstattung ist abhängig von der vom Kursträger angebotenen Zahl der Kurse, dem wöchentlichen Stundenumfang der Kurse und der Kursnachfrage. Auf der Basis dieser Faktoren ergeben sich in der Praxis erhebliche Unterschiede. Bei ihrer Vergütung der Lehrkräfte besteht in der Praxis eine große Spanne. und sie unterliegt der Vertragsfreiheit zwischen Kursträger und Lehrkraft. Das BAMF kann auf die Ausgestaltung der Vertragsvereinbarungen keinen unmittelbaren Einfluss nehmen.“

So die Bundesregierung in ihrer Antwort. Rechnen wir einfach mal nach. Die Bundesregierung gibt gegenwärtig eine „geförderte durchschnittliche Teilnehmerzahl über alle Kursarten“ von rund 12, 5 TeilnehmerInnen an. Multipliziert mit dem Unterrichtsstundensatz von 2,35 Euro ergibt das pro Stunde 29,38 Euro für den Träger. Ordentliche Honorare kann davon selbst ein Träger, der guten willens ist, nicht zahlen.


Die Kosten, ein schier unüberwindliche Hürde

Um die Stundensätze für die TeilnehmerInnen auf ein Niveau anzuheben, dass akzeptable Honorarsätze für die Träger ermöglichen würde, müsste die Bundesregierung im Bundeshaushalt einige Millionen Euro mehr bereitstellen.

„Eine Anhebung der Stundenpauschale auf 3 Euro um 0,65 Euro bzw. auf4 Euro um 1,65 Euro würde bei gleichbleibender Ausgestaltung des Finanzierungssystems (Beibehaltung der Pauschalen und Zuschläge) und einer Teilnehmerzahl von rund 100 000 neuen Teilnehmern und 24 000Wiederholern jährliche Mehrausgaben von rund 44 Mio. Euro bzw. rund 110 Mio. Euro verursachen.“

Allein der Afghanistan-Einsatz der Bundeswehr wird von der Bundesregierung mit jährlichen Kosten von ca. 1 Milliarde Euro angegeben. Bei einer Truppenstärke von 5.350 Mann. Das entspricht Kosten von fast 190.000 Euro je Mann. Aber für 50 Millionen Euro mehr für Integrationskurse soll kein Geld da sein. Die zuständigen Minister der Länder hatten die Bundesregierung Anfang 2011 aufgefordert, „durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass die Lehrkräfte für ihre wichtige Arbeit angemessen entlohnt werden“. Und was sagt die Bundesregierung dazu: Es wird angemerkt, „dass der Bund für die Finanzierung und Durchführung der Integrationskurse allein zuständig ist.“ Basta und Ende der Debatte.

Die Bundesregierung drückt sich weiter um eine angemessene Finanzierung der Integrationskurse. Ohne eine deutliche Aufstockung der Mittel wird es jedoch keine auskömmlichen Honorare für Lehrkräfte in Integrationskursen geben. Politischer Druck ist nötig, damit sich die Verhältnisse ändern.


Peter Schulz-Oberschelp
Netzwerk-Weiterbildung


Sie können die vollständige Antwort der Bundesregierung hier herunterladen. Auswirkungen der Sparmaßnahmen bei Integrationskursen
und andauernde unzureichende Bezahlung der Lehrkräfte



Schlagworte zu diesem Beitrag: Freiberufler/Selbstständige, Integrationskurse
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 18.02.2014

Quelle: www.netzwerk-weiterbildung.info
Druckdatum: 28.03.2024