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Verträge für externe Ganztagsmitarbeiter müssen überprüft werden - Schwarz - Gelbes Ganztags-Billigmodell ohne Perspektive

Fallen Ganztagsangebote ab 1. Februar 2011 aus?

Mitte Dezember hat das Niedersächsische Kultusministerium Hinweise zur Vertragsgestaltung für den Einsatz von außerschulischen Kräften für die ganztagsspezifischen Angebote an die Schulleitungen geschickt. Sie sollen die ab dem 1. Februar 2011 anzuschließenden Verträge von der Schulbehörde rechtlich prüfen lassen. Auch alle übrigen Verträge können zur Überprüfung eingesandt werden.

"Wie es die Schulleitungen und die Behörde bewältigen können, diese durchaus komplizierten rechtlichen Prüfungen in der kurzen zur Verfügung stehenden Zeit durchzuführen, bleibt Geheimnis des Kultusministeriums", kritisiert der Landesvorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Eberhard Brandt. Er rechnet damit, dass ab Februar etliche Ganztagsangebote für eine Weile ausfallen müssen.

Monatelang hätten Ministerium und Schulbehörden um einwandfreie rechtliche Lösungen gerungen. Auch die jetzt vorliegenden Hinweise hält die GEW in relevanten Teilen für unpraktikabel. "Sie halten einer kritischen juristischen Überprüfung nicht stand", erklärte Rechtsanwalt Karl Otte bei einer Pressekonferenz am 14. Dezember 2010. Die Bildungsgewerkschaft hat deshalb ein Informationsschreiben an alle Schulleiterinnen und Schulleiter sowie die Personalräte gesandt. "Wir raten den Schulleitungen dringend, sich für alle Verträge mit Ganztagskräften die rechtliche Unbedenklichkeit von der Schulbehörde bestätigen zu lassen, damit Haftung, Regress und Anzeigen wegen Sozialversicherungsbetrugs auf die Behörde übergehen und Nachzahlungen zur Sozialversicherung nicht die Schulbudgets belasten", so Rechtsanwalt Otte.

Hintergrund für diese Überprüfungsaktion sind Ermittlungen der Sozialversicherungsträger, die festgestellt haben, dass Schulen freie Dienstleistungsverträge (Honorarverträge) abgeschlossen haben, bei denen es sich faktisch um Arbeitsverhältnisse handelt. Sozialversicherungsbeiträge in erheblichem Umfang müssen aus den Schulbudgets rückwirkend nachbezahlt werden. Die betroffenen Honorarkräfte erhalten unbefristete Arbeitsverträge. Es ist von 5.000 bis 7.000 Honorarverträgen die Rede, die überprüft werden müssen. Staatsanwälte überlegen, ob sie Strafverfahren gegen Schulleiterinnen und Schulleiter wegen Sozialversicherungsbetrugs einleiten. "Die Verantwortung für diese Vertragsabschlüsse trägt die politische Spitze des Ministeriums, nicht aber die Schulleitungen, die mit den hochkomplexen Vertragsabschlüssen allein gelassen wurden!", hebt Eberhard Brandt hervor und weist darauf hin, dass die GEW vor den Folgen des Personalabbaus bei der Schulbehörde seit 2003 gewarnt hat.

Die von den Schulen abgeschlossenen Kooperationsverträge sollen nach Auffassung der GEW von der Behörde kontrolliert werden, weil es sich um unzulässige Leiharbeit handeln kann, die ebenfalls die Rechtsfolge von unbefristeten Arbeitsverhältnissen mit dem Land mit rückwirken-den Arbeitgeberpflichten zur Folge haben können. Die sachgrundlos befristeten Arbeitsverträge gelten als äußerst fehlerhaft und damit regressanfällig, was ihre Überprüfung angeraten sein lässt.

"Das schwarz-gelbe Billigmodell ist gescheitert. Es ist längst überfällig, dass Ganztagsschulen wieder zusätzliche Lehrerstunden und beim Land angestellte Sozialpädagogen erhalten, um den Ganztagsbetrieb zu gewährleisten. So wie es bis 2004 nach dem alten Erlass die Regel war", fasst Eberhard Brandt die Forderung der GEW zusammen. Derzeit werden Ganztagsgenehmigungen nur erteilt, wenn die Antrag stellenden Schulen auf diese im Erlass vorgesehene zusätzliche Personalausstattung verzichten. Die Schulen bekommen ausschließlich für die Jahrgänge 3 und 4 sowie 5 und 6 ein schmales Budget, aus dem sie die überaus fragwürdigen Verträge mit externen Kräften abschließen sollen. Schulleiterinnen und Schulleiter haben sich gegenüber der GEW beklagt, dass sie wegen der befristeten Arbeitsverträge alle zwei Jahre das Ganztagspersonal austauschen müssen. In ländlichen Regionen sei es ohnehin schwer oder unmöglich, geeignetes Personal für die Minijobs zu finden.

Mit zusätzlichen Lehrerstellen allein sei es aber nicht getan, betont Eberhard Brandt: "Fachleute aus kommunalen Musikschulen, aus Museen, Theatern, vom Ballett und von Sportvereinen, Zirkuspädagogen, bildende Künstler und Schriftsteller sowie viele andere Spezialisten sind eine große Bereicherung für ein interessantes Ganztagsangebot. Sie bieten Schülerinnen und Schülern Entwicklungsmöglichkeiten, die ihnen ohne ihre besondere Leistung nicht geboten werden. Für ihre Arbeit ist ein Schul-Budget sinnvoll, vorausgesetzt, sie bekommen für ihre Arbeit ordentliche Verträge und ordentliches Geld."

Die GEW begrüßt, dass Kultusminister Bernd Althusmann angekündigt hat, dass der im Ganztagserlass vorgesehene teilweise gebundene Ganztag wieder genehmigt werden soll. Er müsse allen Schulen zustehen, in deren pädagogischem Konzept ein rhythmisierter Schultag mit integrierten Förder- und Differenzierungskonzepten verankert sei, so wie es der derzeit ausgesetzte Ganztagserlass vorsehe. Die GEW wendet sich scharf gegen Überlegungen, den teilweise gebundenen Ganztag privilegiert der Oberschule anzubieten.


Quelle: bildungsklick.de vom 14. Dezember 2010

Schlagworte zu diesem Beitrag: Freiberufler/Selbstständige, Honorar
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 19.12.2010

Quelle: www.netzwerk-weiterbildung.info
Druckdatum: 19.03.2024