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Die schleswig-holsteinische Erwachsenen- und Weiterbildung

Vorbemerkung der Fragestellerin:

Im Koalitionsvertrag der Landesregierung steht: „Der Bereich der Weiterbildung wird auch in Zukunft in unserem Bildungswesen eine steigende Bedeutung erhalten. Wir streben daher eine Verbesserung des Bildungsangebotes von Fort- und Weiterbildungen an und wollen eine stärkere Einbindung der Fort- und Weiterbildungseinrichtungen in regionale Netzwerke unterstützen. Im Sinne der Vorgaben aus Artikel 9 unserer Landesverfassung setzen wir uns auch für leistungsstarke Volkshochschulen ein.“

Innerhalb der Erwachsenen- und Weiterbildung gibt es seit vielen Jahren eine Schieflage zwischen dem Bedarf sowie der Bedeutung von Bildung und dem tatsächlichen Einsatz. Dies drückt sich zum einen darin aus, dass verbal die Bedeutung von lebenslangem Lernen und der Wert des Humankapitals hochgehalten werden. Gleichzeitig aber besonders von politischer Seite wenig unternommen wird, um Erwachsenen- und Weiterbildung auch tatsächlich zu stärken. Aktuell wird dies in Schleswig-Holstein durch den Gegensatz deutlich, dass sich die schleswig-holsteinische Landesregierung in ihrem Koalitionsvertrag für leistungsstarke Volkshochschulen einsetzt und als ersten Schritt die Finanzierung der Volkshochschulen und Bildungsstätten kürzt. Aufgabe des Landes ist es allerdings, die Rahmenbedingungen für die Erwachsenen- und Weiterbildung so zu gestalten, dass diese die an sie gestellten Anforderungen auch erfüllen können und eine flächendeckende Erreichbarkeit gewährleistet ist.


Vorbemerkung der Landesregierung:

Übergeordnetes Ziel der schleswig-holsteinischen Weiterbildungspolitik ist es, die Nachfrage nach Weiterbildung zu stärken und die Teilnahme an Weiterbildung zu erhöhen. Nur durch lebenslange Weiterbildung kann die Beschäftigungs- und Innovationsfähigkeit der Menschen und Betriebe erhalten, wirtschaftliches Wachstum gefördert und soziale Teilhabe und gesellschaftliche Integration verbessert werden.

Das Land hat jedoch, anders als in den Bildungsbereichen Schule und Hochschule, nur eine anteilige strukturelle und finanzielle Steuerungsrolle in der Weiterbildung. Das gemischtwirtschaftliche Weiterbildungssystem ist geprägt von zwischen Wirtschaft, Staat und Individuum geteilter Verantwortung und von der Beteiligung vieler Akteure. Die Landesregierung sieht sich in der Weiterbildung in der Verantwortung, für gute Rahmenbedingungen zu sorgen und Anreize zu schaffen, um mehr Menschen und Betriebe zu bewegen, Weiterbildung zu nutzen.

Bereits im Weiterbildungskonzept 2007 der Landesregierung wurde auf von Seiten des Bundes angekündigte wichtige weiterbildungspolitische Fördermaßnahmen hingewiesen. 2008 rückten die bildungspolitische Bedeutung der Weiterbildung und deren Förderung noch stärker in den Fokus. Unter dem Dach der von Bund und Ländern gemeinsam vereinbarten Qualifizierungsinitiative „Aufstieg durch Bildung“ wurde ein ganzes Bündel von neuen Förderinstrumenten installiert bzw. angekündigt.

Diese Entwicklung bringt einen erhöhten Abstimmungs- und Beratungsbedarf der Fach- und Förderpolitik in der Weiterbildung mit sich, führt aber auch dazu, dass es nach Ansicht der Landesregierung bislang keine vergleichbar guten Fördermöglichkeiten insbesondere der beruflichen Weiterbildung gibt wie heute.

Zu den neu eingeführten Förderungen durch den Bund zählen zum Beispiel
  • die (Weiter)Bildungsprämie (Prämiengutschein, Weiterbildungssparen),

  • die Fördermaßnahmen der Weiterbildung im Konjunkturpaket II,

  • die Fortsetzung und Ausweitung der Förderung der Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen (WeGebAU),

  • die Förderung der Weiterbildung in Unternehmen des Güterkraftverkehrs,

  • das Programm für die Qualifizierung der Beschäftigten in der Sozialwirtschaft (rückenwind),

  • die Förderung der beruflichen Weiterbildung von Beschäftigten (Sozialpartnerrichtlinie) und

  • die von Bund und Ländern gemeinsam finanzierte Novelle des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG).

Die Förderung durch das Land ist im Gefüge der vorhandenen Förderangebote des Bundes zu bewerten, denn alle vorgenannten Programme kommen der Weiterbildung in Schleswig-Holstein direkt oder mittelbar zugute.

Die besten und vielfältigsten Förderinstrumente können nicht die erwünschte Wirkung entfalten, wenn sie unbekannt und ungenutzt bleiben. Deshalb konzentriert sich das Engagement der Landesregierung auf die Verbesserung von Transparenz, Information und Beratung. So können die Bundesprogramme optimal von den Bürgerinnen und Bürgern und den Betrieben Schleswig-Holsteins für die Weiterbildung genutzt werden.

Die Bedeutung der Weiterbildungsinfrastruktur in Form von Information und Beratung zeigte sich u.a. bei Einführung der (Weiter)Bildungsprämie. Schleswig-Holstein konnte als erstes Bundesland flächendeckend durch die Weiterbildungsverbünde die für die Inanspruchnahme der Prämie obligatorische Beratung anbieten.


Quelle: Antwort auf die Große Anfrage der Fraktion des SSW im schleswig-holsteinischen Landtag, Drucksache 17/951


Sie können die sehr umfangreiche Anfrage (65 Seiten) hier als pdf-Datei herunterladen


Schlagworte zu diesem Beitrag: Volkshochschule, Lebenslanges Lernen, Weiterbildung
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 29.11.2010

Quelle: www.netzwerk-weiterbildung.info
Druckdatum: 28.03.2024