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Mindestlohn und Mindestarbeitsstandards in der Weiterbildung

Vorbemerkung der Fragesteller

Seit Jahren werden in der Öffentlichkeit die sozialen Verwerfungen für die Beschäftigten in der allgemeinen, politischen, kulturellen und beruflichen Weiterbildung problematisiert. Die vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) in Auftrag gegebene und seit Anfang 2006 vorliegende Studie „Zur sozialen und wirtschaftlichen Lage von Beschäftigten in der Weiterbildung“ hat erneut deutlich gemacht, dass die Beschäftigungssituation eines überwiegenden Teils der insgesamt 650 000 Lehrenden in der Weiterbildung als „atypisch“ und in der Regel als „prekär“ einzustufen ist. Der Anteil der sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisse liegt in der Branche unter 15 Prozent. Die „im Hauptberuf freiberuflich lehrenden Honorarkräfte“ (23 Prozent der Weiterbildnerinnen und Weiterbildner) sind zumeist nur durch die Kombination unterschiedlicher Verträge in der Lage, ein existenzsicherndes Einkommen zu erwirtschaften. Für eine effektive soziale Vorsorge reichen die Bezüge in der Regel nicht aus (vgl. prekär – Zeitung für Beschäftigte in der Weiterbildung, Heft 02/2009).

Die Ausweitung der ungesicherten und unterwertigen Beschäftigung in der Weiterbildung, einschließlich der Zahlung von Dumpinglöhnen für hauptberufliche Honorardozentinnen und -dozenten, hat sich seit den Hartz-Reformen und den damit verbundenen Mittelkürzungen bei der Bundesanstalt für Arbeit (BA) dynamisiert. Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) befürchten jetzt infolge des 80-Milliarden-Kürzungsprogramms der Bundesregierung einen erneuten Unterbietungswettbewerb auf Seiten der Bildungsträger und im Ergebnis weitere Lohneinbrüche, insbesondere bei kostenintensiven langfristigen Maßnahmen (vgl. Presseerklärung ver.di vom 23. Juni 2010).

Für die Beschäftigten der Weiterbildungsmaßnahmen im Bereich des Zweiten und Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II und SGB III) hat die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di in Vollmacht des Bundesverbandes der Träger der beruflichen Bildung (BBB) sowie der GEW am 27. März 2008 beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit Erfolg einen Antrag auf Aufnahme der Weiterbildungsbranche in das Arbeitnehmerentsendegesetz gestellt. Die Tarifparteien haben am 12. Mai 2009 einen Branchentarifvertrag vorgelegt und damit den Weg für die Einführung eines Branchenmindestlohns in der Weiterbildung frei gemacht. Die hierfür notwendige Erklärung der Allgemeinverbindlichkeit durch die Bundesregierung steht jedoch bis heute aus.


Frage 1. Welche Ursachen identifiziert die Bundesregierung für die prekären Vergütungsstrukturen in der pädagogischen Arbeit in der Weiterbildungsbranche, und welche Möglichkeiten sieht sie, der Ausweitung unterwertiger Beschäftigungsverhältnisse in diesem Bereich entgegenzuwirken?

Antwort der Bundesregierung

Die Ausgestaltung der Beschäftigungsbedingungen obliegt den zuständigen Tarifvertragsparteien.


Frage 2. Welche Schlüsse zieht die jetzige Bundesregierung aus der vom Bundesministerium für Bildung und Forschung 2006 veröffentlichten Studie „Zur sozialen und wirtschaftlichen Lage von Beschäftigten in der Weiterbildung“ vor dem Hintergrund der anhaltenden Prekarisierung der Beschäftigungsverhältnisse in dieser Branche?

Antwort der Bundesregierung

Fragen der tariflichen Bezahlung und der sozialen Verbesserung sind wie in anderen Branchen auch Aufgabe der Tarifvertragsparteien.


Frage 3. a) Welche Erkenntnisse über die soziale und wirtschaftliche Situation der Beschäftigten in der Weiterbildungsbranche liegen der Bundesregierung neben der unter Frage 1 genannten Studie vor?

b) Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus den unter Frage 3a genannten Erkenntnissen?

Antwort der Bundesregierung

Weitere aktuelle Erkenntnisse liegen der Bundesregierung nicht vor. Gleichzeitig wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.


Frage 4. a) Wie viele Lehrende arbeiten nach Kenntnis der Bundesregierung fest angestellt, im Hauptberuf freiberuflich lehrend und als nebenberufliche Honorarkräfte in der Weiterbildung (bitte aufschlüsseln nach Volkshochschulen, öffentlichen geförderten freien Trägern, sonstigen Weiterbildungseinrichtungen und nach Bundesländern)?

Antwort der Bundesregierung

Die von der WSF Wirtschafts- und Sozialforschung durchgeführte Studie (WSF-Studie) aus dem Jahr 2005 geht von insgesamt rund 1,35 Millionen bestehenden Beschäftigungs- bzw. Tätigkeitsverhältnissen von Lehrenden in der Weiterbildung aus. Die Zahl ist höher als die geschätzte Anzahl der Lehrenden (650 000), da Weiterbildner oft für mehrere Einrichtungen gleichzeitig tätig sind. Von diesen Beschäftigungs-/Tätigkeitsverhältnissen sind

– Sozialversicherungspflichtig 185 000 (14 Prozent)

– Honorarkräfte/Selbständige 996 000 (74 Prozent)

– Ehrenamtliche 130 000 (10 Prozent)

– Sonstige 39 000 (3 Prozent)

Eine weitere Differenzierung ist zurzeit nicht möglich. Es besteht keine Statistik, die alle Beschäftigten in den verschieden Bereichen allgemeiner politischer und beruflicher Weiterbildung gleichermaßen berücksichtigt.

Die Bundesregierung plant deshalb eine Piloterhebung bei den Trägern der Weiterbildung.


Frage 4 b) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die durchschnittlichen Einzeleinkommen der Lehrenden in der Weiterbildung (bitte aufschlüsseln nach fest Angestellten, im Hauptberuf freiberuflich Lehrenden und nebenberuflichen Honorarkräften sowie nach Volkshochschulen, öffentlich geförderten freien Trägern, sonstigen Weiterbildungseinrichtungen und nach Bundesländern)?

Antwort der Bundesregierung

Die WSF-Studie ermittelte einen Brutto-Stundensatz für Honorarkräfte bei den Volkshochschulen von ca. 17 Euro. Für einen Teil der in der Weiterbildung Lehrenden wurde 2007 erstmals ein Branchentarifvertrag zwischen der Zweckgemeinschaft von Mitgliedsunternehmen des Bundesverbandes der Träger der beruflichen Bildung (Bildungsverband) e.V. und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) abgeschlossen. Er gilt für Träger von Maßnahmen und Lehrgängen im Bereich der außerbetrieblichen/beruflichen Qualifizierung und der sozialen Integration und regelt die Anfangsvergütung und damit das monatliche Mindestentgelt. Die monatliche Anfangsvergütung (brutto) beträgt demnach für pädagogische Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen rund 2 000 Euro (West) bzw. rund 1 850 Euro (Ost).


Frage 5. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass eine hinreichende Vergütung und soziale Absicherung für die Beschäftigten wichtige Voraussetzungen für eine qualitativ hochwertige Weiterbildung sind?

Antwort der Bundesregierung

Die Entwicklung und Sicherung von Qualität in der Weiterbildung ist ein wesentlicher Faktor, um die Potenziale der Weiterbildung für Wirtschaft und Gesellschaft auszuschöpfen. Mit den Gesetzen für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt wurde in der Weiterbildungsförderung eine nachhaltige Qualitätsentwicklung in der Weiterbildung in Gang gesetzt. Die dabei eingeführten Formen der Qualitätssicherung – Wahlfreiheit der Teilnehmer durch Einführung des Bildungsgutscheins, Zertifizierung der Anbieter und der Lehrgänge, einschließlich des Nachweises eines Qualitätsmanagementsystems – führten zu einer erhöhten Wirksamkeit und Effektivitätssteigerung in der Weiterbildungsförderung. Die Eignung und Qualifizierung des Personals wirkt sich auf die Bildungsqualität aus und findet in allen etablierten Qualitätssicherungssystemen entsprechende Berücksichtigung.


Frage 6. Hat die Bundesregierung eine Folgenabschätzung der ab 1. Mai 2011 vollständig gültigen Europäischen Arbeitnehmerfreizügigkeit für die Weiterbildungsbranche erstellt?

Wenn ja, welche Folgen sieht die Bundesregierung, und welche Schlüsse zieht sie hieraus?

Wenn nein, warum nicht?

Antwort der Bundesregierung

Die Bundesregierung hat keine Folgenabschätzung für die Weiterbildungsbranche durchgeführt. Auf Grund der bereits während der Übergangsfristen schrittweise vorgenommenen Erleichterungen für den Arbeitsmarktzugang der Neu-Unionsbürger und der Verbesserung der sozialen Lage in den Beitrittsländern geht die Bundesregierung davon aus, dass sich in der Weiterbildungsbranche mit dem Eintritt der Freizügigkeit keine wesentlichen Auswirkungen auf die Aufnahme von Beschäftigungen von Neu-Unionsbürgern ergeben.


Frage 7. a) Welche Ziele verfolgt die Bundesregierung mit der im Koalitionsvertrag der Regierungsfraktionen avisierten Weiterbildungsallianz?

b) Gehört die Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen in der Weiterbildung zu den zentralen Zielen der Weiterbildungsallianz?

Wenn ja, welche konkreten Ziele formuliert die Bundesregierung in diesem Bereich, und bis wann und wie sollen diese erreicht werden?

Wenn nein, warum nicht?

Antwort der Bundesregierung

Die Bundesregierung prüft zurzeit die Ausgestaltung und Initiierung einer Weiterbildungsallianz. Die Bundesregierung wird über die Weiterbildungsallianz im Lichte des Ergebnisses der parlamentarischen Beratungen zum Haushalt 2011 entscheiden.


Frage 8. a) Wie bewertet die Bundesregierung den Zielkonflikt zwischen der im Koalitionsvertrag der Regierungsfraktionen avisierten Stärkung des lebensbegleitenden Lernens und den geplanten Kürzungen im Bereich der aktiven Arbeitsmarktpolitik?

b) Welche Auswirkungen werden die geplanten Kürzungen im Bereich der aktiven Arbeitsmarktpolitik auf die Beschäftigungsbedingungen in der Weiterbildung nach Einschätzung der Bundesregierung haben?

Antwort der Bundesregierung

Zwischen der gewollten Stärkung des lebensbegleitenden Lernens und den zu erwartenden Einsparungen im Bereich der arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen sieht die Bundesregierung keinen Zielkonflikt. Eine Förderung mit arbeitsmarktpolitischen Instrumenten ist im Rahmen von Wirkung und Wirtschaftlichkeit danach auszurichten, dass hierdurch eine zusätzliche Wirkung, also eine höhere individuelle Integrationswahrscheinlichkeit in Erwerbstätigkeit, erzielt wird. Für die Leistungsempfänger im Versicherungsbereich der Bundesagentur für Arbeit (BA) sowie im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende werden durch die erwarteten Einsparungen somit keine Einbußen im Leistungsniveau einhergehen, sondern sie werden schrittweise von den verbesserten Voraussetzungen der integrationsorientierten Arbeitsmarktpolitik der Bundesregierung profitieren. Ab dem Jahr 2011 erfolgt die praktische Umsetzung des Arbeitsmarktkonzepts der Bundesregierung vom Aprildiesen Jahres sowie ab 2012 die der geplanten Verbesserung der Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der arbeitsmarktpolitischen Instrumente. Darüber hinaus umfasst lebensbegleitendes Lernen mehr als nur die von der BA und den Grundsicherungsstellen eingesetzten arbeitsmarktpolitischen Instrumente. So hat sich die Bundesregierung klar für eine Priorität von Bildung und Forschung ausgesprochen und hält an dem Ziel fest, 12 Mrd. Euro zusätzlich für Bildung und Forschung bis 2013 bereit zu stellen. Bund und Länder haben im Rahmen der Qualifizierungsinitiative vereinbart, die Ausgaben für Bildung und Forschung bis 2015 auf 10 Prozent des Bruttoinlandsprodukts zu steigern.


Frage 8 c) Wird die Bundesregierung Maßnahmen ergreifen, um zu verhindern, dass sich die Beschäftigungsbedingungen in der Weiterbildung durch die Umsetzung des Sparpaketes weiter verschlechtern?

Antwort der Bundesregierung

Siehe Antwort zu Frage 1.


Frage 8 d) In welchen Bereichen der Weiterbildungsförderung plant die Bundesregierung Einsparungen vorzunehmen?

e) Gibt es Bereiche der Weiterbildungsförderung, für die die Bundesregierung Kürzungen im Rahmen der Umsetzung des Sparpaketes oder im Rahmen der Evaluation der arbeitsmarktpolitischen Instrumente ausschließt?

Antwort der Bundesregierung

Siehe Antwort zu Frage 8a.


Frage 9. a) Wie verhält sich die Bundesregierung zu der Tatsache, dass mittels öffentlicher Gelder in der Förderung und Durchführung von Weiter- und Ausbildungsmaßnahmen im Bereich des SGB II und SGB III ein prekäres Vergütungssystem aufrechterhalten und die Lohnspirale weiter nach unten getrieben wird?

b) Welche Maßnahmen sieht die Bundesregierung vor, insbesondere im Hinblick auf die Vergabepraxis der BA, um der unter Frage 9a genannten Tendenz entgegenzuwirken?

Antwort der Bundesregierung

Siehe Antwort zu Frage 1.


Frage 10. a) Vertritt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Erforderlichkeit und Angemessenheit von Branchenmindestlöhnen und Mindestarbeitsbedingungen am besten durch die in der entsprechenden Branchen vertretenen Tarifpartner beurteilt bzw. definiert werden kann (bitte begründen)?

Antwort der Bundesregierung

Die Bundesregierung vertritt die Auffassung, dass Mindestlöhne an die Bedürfnisse und Strukturen einer Branche angepasst sein müssen, um positive Effekte zu erzielen. Um entsprechende Mindestlöhne festzusetzen ist die maßgebliche Einbindung der Tarifvertragsparteien einer Branche unabdingbar.

Frage 10. b) Wie beurteilt die Bundesregierung die Sachkunde der vertragsschließenden Tarifpartner BBB, ver.di und GEW bezüglich der Erforderlichkeit und Angemessenheit von Mindestlöhnen und Mindestarbeitsbedingungen in der Weiterbildungsbranche (bitte begründen)?

Antwort der Bundesregierung

Die in einer Branche zuständigen Tarifvertragsparteien verfügen grundsätzlich über die für Verhandlungen über Arbeitsbedingungen erforderlichen Kenntnisse der Verhältnisse in einer Branche. Die Bundesregierung hat keinen Anlass, dies bei der Vereinigten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft und der Zweckgemeinschaft von Mitgliedsunternehmen des Bundesverbands der Träger beruflicher Bildung (Bildungsverband) e.V. anders zu beurteilen.

Frage 10. c) Wie beurteilt die Bundesregierung die Sachkunde der im Tarifausschuss vertretenen Akteure bezüglich der Erforderlichkeit und Angemessenheit von Mindestlöhnen und Mindestarbeitsbedingungen in der Weiterbildungsbranche (bitte begründen)?

Antwort der Bundesregierung

Die Bundesregierung hat keinen Anlass an der Sachkunde der Mitglieder des Tarifausschusses zu zweifeln. Der Tarifausschuss ist paritätisch mit Mitgliedern der Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer besetzt. Den Mitgliedern des Tarifausschusses stehen u. a. Stellungnahmen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, die von der Allgemeinverbindlicherklärung betroffen wären, sowie Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden zur Verfügung. Bei seiner Bewertung kann der Tarifausschuss auch gesamtwirtschaftliche Aspekte einfließen lassen.


Frage 12. a) Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung bislang keine Rechtsverordnung für die Allgemeinverbindlichkeit tarifvertraglicher Mindeststandards in der Weiterbildung nach § 7 Absatz 5 Satz 4 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) erlassen?

b) Plant die Bundesregierung eine Rechtsverordnung für die Allgemeinverbindlichkeit tarifvertraglicher Mindeststandards in der Weiterbildung nach § 7 Absatz 5 Satz 4 AEntG zu erlassen?

Wenn ja, wann soll dies geschehen?

Wenn nein, warum nicht?

c) Wenn diese Entscheidung noch nicht getroffen worden ist, nach welchen Kriterien wird die Bundesregierung entscheiden, ob sie eine Rechtsverordnung für die Allgemeinverbindlichkeit tarifvertraglicher Mindeststandards in der Weiterbildung nach § 7 Absatz 5 Satz 4 AentG erlassen wird, und für wann ist diese Entscheidung vorgesehen?

Antwort der Bundesregierung

Der Erlass einer Mindestlohn-Verordnung nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz ist in einem mehrstufigen Verfahren zu prüfen. Nachdem der Tarifausschuss ein Votum über den Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung des Mindestlohntarifvertrags abgegeben hat, das für die Branche der Aus- und Weiterbildung nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch unentschieden ausgefallen ist, muss geprüft werden, ob die Voraussetzungen für einen Verordnungserlass vorliegen. Voraussetzung für den Erlass einer Mindestlohn-Verordnung ist das Vorliegen eines öffentlichen Interesses. Ein wichtiges Kriterium für das Vorliegen eines öffentlichen Interesses ist der Grad der Repräsentativität des Mindestlohntarifvertrags für die Gesamtheit der Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die in den Geltungsbereich der Verordnung fallen würden. Eine Entscheidung über den Antrag soll kurzfristig erfolgen.


Quelle: Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 17/2809.

Die vollständige Drucksache mit einer Reihe von Tabellen können Sie hier als pdf-Datei herunterladen.


Schlagworte zu diesem Beitrag: Mindestlohn, Öffentliche Beschäftigungspolitik
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 07.09.2010

Quelle: www.netzwerk-weiterbildung.info
Druckdatum: 28.03.2024