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Arbeitgeberforderungen nach Kürzungen bei Weiterbildung sind Irrweg

Anlässlich der Forderungen der Arbeitgeber nach Milliardenkürzungen bei den Ausgaben für Arbeitslose erklärt die arbeits- und sozialpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Anette Kramme:

Fast alle sind sich einig, dass bei der Bildung nicht gespart werden sollte. Bildungsausgaben sind Zukunftseinnahmen.

Auch Weiterbildung ist Bildung. Es kann nicht sein, dass hier mit zweierlei Maß gemessen wird. Es kann auch nicht sein, dass wir denjenigen finanziell bestrafen, der sich um Weiterbildung bemüht. Die Forderung Hundts bezüglich Anrechnung von Zeiten der Weiterbildung auf das Arbeitslosengeld lehnen wir ab.

Auch die Forderung Hundts nach Streichung der Lohnzuschüsse für Arbeitgeber, die ihre Angestellten in eine Weiterbildungsmaßnahme schicken, ist ebenfalls ein Irrweg. Hundts Motto scheint: Wer sich engagiert und vorsorgt, soll die Zeche zahlen.


Es liegt doch gerade im Interesse der Arbeitgeber, gut ausgebildete Angestellte zu haben. Gute Ausbildung funktioniert heute nur noch durch stete Weiterbildung. Die Verantwortung dafür komplett beim Arbeitnehmer zu privatisieren, entspricht der neoliberalen Logik schwarz-gelber Politik. Es widerspricht aber dem gesunden Menschenverstand. Staat und Arbeitgeber haben ein Interesse an guter Aus- und Weiterbildung - Staat und Arbeitgeber müssen dafür auch gemeinsam Sorge tragen.


Quelle: Pressemeldung der SPD-Bundestagsfraktion vom 3. Juni 2010

Schlagworte zu diesem Beitrag: Öffentliche Beschäftigungspolitik, Berufliche Weiterbildung
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 04.06.2010

Quelle: www.netzwerk-weiterbildung.info
Druckdatum: 28.03.2024