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Stellungnahme der BIBB AG DQR/ECVET

zur Stellungnahme des Schulausschusses der KMK

Zuordnung der allgemeinbildenden Abschlüsse des DQR

1. Bildungsbereichsübergreifender Ansatz des DQR


Die Mitglieder der BIBB AG DQR/ECVET begrüßen, dass der Schulausschuss der KMK Vorschläge für die Zuordnung allgemeinbildender Abschlüsse zum DQR erarbeitet und den Sachverständigen der vier fachlichen Arbeitsgruppen (Metall/Elektro, Gesundheit, Handel sowie IT) zur Verfügung gestellt hat. Damit sind die Voraussetzungen geschaffen worden, Relationen bei der Zuordnung zu den einzelnen Niveaus bezüglich allgemeinbildender und beruflicher Qualifikationsprofile in den Blick zu nehmen.

Es wäre wünschenswert gewesen, wenn die Vorschläge und Begründungen innerhalb des ursprünglich geplanten Projektzeitraums den Projektgruppen vorgelegen hätten. Die Sachverständigen hätten sich dadurch rechtzeitiger mit den Vorstellungen des Schulausschusses befassen können und zum anderen wäre der eng geplante Zeitrahmen für die Erprobung und Einführung des DQR nicht unnötig gefährdet worden.

Vor dem Hintergrund der vorgeschlagenen Zuordnungen für die allgemeinbildenden Abschlüsse ergibt sich aus Sicht der Berufsbildung Klärungsbedarf bezüglich des Verhältnisses der Zuordnung von beruflichen Qualifikationsprofilen und der Zuordnung von Qualifikationsprofilen der allgemeinbildenden Schulen.


2. Grundsätzliche Einschätzung der Vorschläge des Schulausschusses der KMK

In den detaillierten Begründungen für die Zuordnung orientiert sich der Schulausschuss an der Struktur des DQR Entwurfs und begründet seine Vorschläge entlang der ā€˛Vier-Säulen-Struktur". Der Schwerpunkt der begründeten Zuordnung liegt dabei auf den Säulen Fachkompetenz-Wissen und Fachkompetenz-Fertigkeiten.

Bei der Zuordnung empfiehlt der Schulausschuss der KMK zwischen der Qualifikation ā€˛Allgemeine Hochschulreife" und der Qualifikation ā€˛Fachoberschule, Fachrichtung Wirtschaft und Verwaltung" zu unterscheiden. Im Bericht zur Stellungnahme des Schulausschusses der KMK wird lediglich darauf verwiesen, dass der Schulausschuss von der vorliegenden Expertise abweicht. Warum, wird weder näher begründet noch ist das inhaltlich nachvollziehbar. Denn die Fachoberschule ist eine Schulart der Sekundarstufe II, baut auf dem mittleren Schulabschluss auf und führt zu einem studienfähigen Abschluss.


3. Relationen zwischen berufs- und allgemeinbildenden Zuordnungsvorschlägen

Die Arbeitsgruppen Metall/Elektro, Handel, IT und Gesundheit haben sich bei ihren bisherigen Vorschlägen für die Zuordnung der Qualifikationen zu einem bestimmten Niveau an deren Wertigkeit nach Maßgabe der Deskriptoren orientiert. Bezüglich der möglichen Zuordnung der allgemeinbildenden Qualifikationen konnte auf dieser Grundlage davon ausgegangen werden, dass die ā€˛Allgemeine Hochschulreife" dem Niveau 4 zugeordnet werden sollte.

Die bisher vorliegenden Ergebnisse der Arbeitsgruppen ergeben ein differenziertes Bild für die Zuordnung der Berufsqualifikationen. So wird beispielsweise für das Berufs- und Tätigkeitsfeld Handel vorgeschlagen die duale Ausbildung zur/zum Kauffrau/-mann im Groß- und Außenhandel dem Niveau 4 oder 5 zuzuordnen. Die Ausbildung zum KFZ-Mechatroniker wird im M/E Bereich dem Niveau 4 zugeordnet. Im Bereich Gesundheit wird vorgeschlagen, die Medizinische Fachangestellte, Gesundheitsdienstberuf nach Ā§ 105 BBiG, 3-jährige duale Ausbildung, dem Niveau 4 zuzuordnen.

Am Beispiel der Medizinischen Fachangestellten wird deutlich, dass neben Wissen und Fertigkeiten die Bewertung der Säulen Sozial- und Selbstkompetenz von erheblicher Bedeutung ist - wie dies vom DQR auch explizit vorgesehen ist. Die nachfolgende beispielhafte Gegenüberstellung von einer Berufsqualifikation der DQR-Niveaustufe 4 und einer Schulqualifikationen, die der anspruchsvolleren DQR-Nivaustufe 5 zugeordnet wurde, unterstreicht das plastisch:

Von Medizinischen Fachangestellten wird u. a. erwartet, dass sie
  • stressauslösende Situationen erkennen und bewältigen
  • Gespräche personenorientiert und situationsgerecht führen
  • Beschwerden entgegennehmen und Lösungsmöglichkeiten anbieten
  • Arbeitsschritte systematisch planen, zielgerecht organisieren, rationell gestalten, Ergebnisse kontrollieren

Schülerinnen und Schüler der ā€˛Allgemeinen Hochschulreife" sollen im Bereich der Sozialkompetenz u. a.
  • in kooperativen Arbeitsformen lernen
  • Verantwortung für den gemeinsamen Lernprozess übernehmen
  • Hilfe geben und annehmen
  • Regeln und Vereinbarungen einhalten

Anhand dieser vier Punkte werden gravierende Unterschiede in der Handlungskompetenz erkennbar. Vor diesem Hintergrund ist nicht nachvollziehbar, warum die ā€˛Allgemeine Hochschulreife" einem höheren Niveau zugeordnet werden soll. Ganz im Gegenteil, die abgebildeten Sozialkompetenzen der allgemeinen Hochschulreife entsprechen eher den Anforderungen der DQR-Niveaustufe 3, wie der dargestellte Zusammenhang bzw. Vergleich verdeutlicht.


4. Der Blick auf Europa

Die derzeit bekannten Diskussionen über das Zuordnungsverhalten unserer europäischen Nachbarländer zeigen, dass die höchsten allgemeinbildenden Abschlüsse mehrheitlich dem EQF-Niveau vier zugeordnet werden. So haben bereits Irland und Malta die höchsten allgemeinbildenden Abschlüsse, die zugleich Zugangsberechtigung für den tertiären Bereich sind, abschließend dem EQR-Niveau vier zugewiesen. Im Vereinten Königreich steht eine entsprechende Referenzierung unmittelbar bevor. Auch in Flandern werden der allgemeinbildende-, der technische- und der Kunstsekundarunterricht dem NQF Niveau vier zugeordnet, was die Referenzierung zum EQR-Niveau vier bedeutet. Gleiches gilt für die Matura in Österreich, dessen Bildungssystem mit unserem artverwandt ist.

Auch vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob die Vorschläge des Schulausschusses der Realität und den Anforderungen des DQR entsprechen. Es stellt sich darüber hinaus die Frage, ob bei einer höheren Zuordnung der deutschen allgemeinbildenden Abschlüsse im Vergleich zu anderen Mitgliedsstaaten der EU Transparenz und Vergleichbarkeit noch gewährleistet wären.


5. Auswirkungen des Vorschlags des Schulausschusses in der Praxis

Folgende Beispiele zeigen des Weiteren auf, welche Auswirkungen der Vorschlag des Schulausschusses in der Praxis entfalten würde:

Die vom KMK-Schulausschusses separat entwickelte Zuordnung von allgemeinbildenden Abschlüssen Realität würde bedeuten: Ein Abiturient, der eine hochwertige Berufsausbildung absolviert, rutscht vom DQR Niveau 5 auf das DQR Niveau 4 ab. Dabei ist zu berücksichtigen, dass viele Berufe ein sehr komplexes Leistungsprofil aufweisen und deshalb oft von Absolventen der höheren allgemeinbildenden Schulen erlernt werden.

Der Europäische Hochschulqualifikationsrahmen erfasst Kurzstudiengänge, die sich im EQR Niveau 5 befinden. Die Folge der Zuordnungsvorstellung des KMK-Schulausschusses wäre in der Praxis: Ein Abiturient, der ein 2 jähriges im Ausland gängiges Kurzstudium (sog. Short Cycle Program) absolviert, bliebe auf dem Niveau 5 stehen.

Schließlich würde die von der KMK betriebene Durchlässigkeitspolitik konterkariert, die Berufsausbildungsabschlüsse der fachgebundenen Hochschulreife gleichstellet (vgl. Hochschulzugang für beruflich qualifizierte Bewerber ohne schulische Zugangsberechtigung. Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 06.03.2009).


6. Resümee

Insgesamt überzeugt der Vorschlag des KMK-Schulausschusses nicht. Er widerspricht den DQR-Niveaubeschreibungen und verabredeten Definitionen. In der Gesamtschau werden handfeste Ungereimtheiten und Missverhältnisse sichtbar, die bildungspolitische Fehlsignale aussenden und das eigentliche DQR Ziel konterkarieren: Die Förderung von Mobilität, Durchlässigkeit und Gleichwertigkeit durch eine bessere Transparenz der (Teil-) Bildungsbereiche in Deutschland und Europa.

Die Mitglieder der BIBB AG DQR/ECVET unterstreichen daher die Notwendigkeit, dass sich in den zusätzlich vereinbarten Sitzungen der Arbeitsgruppen schwerpunktmäßig mit der Frage der Relationen zwischen beruflichen und allgemeinbildenden Qualifikationsprofilen beschäftigen. Insbesondere muss es darum gehen, die Begründungszusammenhänge für die Zuordnung der Niveaus 4 und 5 zu analysieren und im Interesse eines bildungsbereichsübergreifenden Qualifikationsrahmens einvernehmliche Vorschläge zu entwickeln.


Quelle: WAP, Homepage der IG Metall


Schlagworte zu diesem Beitrag: Lebenslanges Lernen, Deutscher Qualifikationsrahmen
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 19.05.2010

Quelle: www.netzwerk-weiterbildung.info
Druckdatum: 28.03.2024