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Bildungspolitische Maßnahmen im Konjunkturpaket II

Vorbemerkung der Fragesteller

Die Koalition von CDU, CSU und SPD hat sich im Koalitionsausschuss am 13. Januar 2009 darauf geeinigt, im Rahmen des Konjunkturpaketes II ein Kommunales Investitionsprogramm aufzulegen, in dessen Mittelpunkt eine Bildungs- und Qualifizierungsinitiative stehen soll (vgl. http://www.bundesregierung. de). Auf letztere sollen als Bundeszuschuss in den Jahren 2009 und 2010 insgesamt 6,5 Mrd. Euro entfallen. Mit diesem Geld sollen Kindergärten, Schulen und Hochschulen insbesondere energetisch saniert und die Forschung gefördert werden.

Zudem sollen für 2009 und 2010 im Bundeshaushalt 1,2 Mrd. Euro zusätzlich für „Aktivierungs- und Qualifizierungsmaßnahmen“ für ALG-II-Bezieherinnen und -Bezieher in den Bundeshaushalt eingestellt werden. Weitere 770 Mio. Euro sollen an die Bundesagentur für Arbeit (BA) fließen, um hiermit insbesondere die Qualifizierung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern über 25 Jahre ohne Berufsabschluss sowie von Jugendlichen, die schon lange eine Lehrstelle suchen, zu fördern. Schließlich soll dass Programm „Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter Älterer in Unternehmen“ (WeGebAU) geöffnet und um 200 Mio. Euro aufgestockt werden.


Frage 1. a) Welches sind die zentralen Ziele, die die Bundesregierung mit der so genannten Bildungs- und Qualifizierungsinitiative im Rahmen des Konjunkturpaketes II verbindet?

b) Inwieweit stehen diese Ziele im Zusammenhang mit der aktuellen Finanzkrise?

Antwort der Bundesregierung

Das Konjunkturpaket II wurde beschlossen, um notwendige Weichen zur Mobilisierung der Wachstumskräfte zu stellen, die Auswirkungen der Krise abzufedern und darüber hinaus die Perspektiven der wirtschaftlichen Entwicklung der Bundesrepublik Deutschland zu verbessern. Ziel ist es, die Leistungsbereitschaft und Zuversicht der Menschen zu stärken und bereits im Abschwung die Grundlagen für neue Arbeitsplätze, Innovationen und für eine bessere soziale Infrastruktur zu legen. Zugleich erfahren die frühkindliche Infrastruktur und die Bildungs- und Forschungseinrichtungen einen erheblichen Modernisierungsschub.


Frage 2. a) In welchen Bildungsbereichen hält die Bundesregierung den zusätzlichen Finanzbedarf für besonders groß (bitte begründen)?

b) Welche Bildungsbereiche sollen aus Sicht der Bundesregierung welchen Anteil des aufgelegten Investitionsprogramms erhalten?

Antwort der Bundesregierung

Investitionsbedarf besteht im Bereich der frühkindlichen Infrastruktur, in Schulen, Hochschulen und Einrichtungen der Weiterbildung. Der schwerpunktmäßige Bedarf ist regional und lokal unterschiedlich und wird deshalb durch die Länder und Kommunen festgelegt.


Frage 3. a) Welche Kriterien für die Vergabe der Mittel aus dem Investitionsprogramm an konkrete Bildungseinrichtungen sollten aus Sicht der Bundesregierung vorgegeben werden, und inwieweit besteht hierüber Konsens mit den Ländern?

b) Wann und von wem wird über die Kriterien für die Vergabe der Mittel aus dem Investitionsprogramm entschieden?

Antwort der Bundesregierung

Die Auswahl konkreter Investitionsprojekte ist Sache der Länder und Kommunen. Hierbei zu beachtende Kriterien sind im Entwurf des Zukunftsinvestitionsgesetz (ZuInvG) geregelt: Die nach Artikel 104b Grundgesetz (GG) gewährten Finanzhilfen des Bundes sollen gemäß Â§ 3 Abs. 3 ZuInvG nur für zusätzliche Investitionen der Kommunen und der Länder eingesetzt werden. Nach § 4 Abs. 1 ZuInvG dürfen die Mittel im Einzelfall nicht anderweitige Finanzierungswege verdrängen. Die Maßnahmen müssen entsprechend § 4 Abs. 3 ZuInvG nachhaltig, d. h. für eine längerfristige Nutzung vorgesehen sein, insbesondere unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung.

c) Inwieweit entscheidet der Bund mit, wie die Bundesmittel durch die Länder und Kommunen eingesetzt werden?

In § 3 Abs. 1 ZuInvG hat der Bund die Förderzwecke definiert, für die die Finanzhilfen eingesetzt werden können. In § 3 Abs. 2 ZuInvG wird geregelt, dass 65 Prozent der Finanzhilfen für Investitionen mit Schwerpunkt Bildungsinfrastruktur und 35 Prozent für den Investitionsschwerpunkt Infrastruktur einzusetzen sind. Nach § 1 Abs. 3 ZuInvG sollen die Mittel überwiegend für Investitionen der Kommunen eingesetzt werden und die Länder dafür Sorge tragen, dass auch finanzschwache Kommunen Zugang zu den Finanzhilfen haben.

d) Inwiefern wird die finanzielle Lage der Kommunen bei der Vergabe berücksichtigt werden?

Nach § 1 Abs. 3 Satz 1 ZuInvG sind die Länder aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass auch finanzschwache Kommunen Zugang zu den Finanzhilfen erhalten. Finanzschwache Kommunen können – als Ausnahme vom Doppelförderungsverbot – ihren Anteil aus den KfW-Programmen „Investitionsoffensive Infrastruktur“ finanzieren.

e) Inwieweit werden auch private Bildungsinstitutionen von dem Investitionsprogramm profitieren?

Die Finanzhilfen werden nach § 3 Abs. 1 ZuInvG trägerneutral gewährt. Die Förderung von Weiterbildungseinrichtungen ist auf solche in kommunaler oder gemeinnütziger Trägerschaft begrenzt.


Frage 4. a) Inwieweit soll sich die Sanierung von Schulen und Hochschulen über Ziele der Energieeffizienz hinaus auch an pädagogischen Zielen (wie beispielsweise der Schaffung der Möglichkeit eines Ganztagsbetriebs der Schulen) orientieren (bitte begründen)?

Antwort der Bundesregierung

Die Finanzhilfen des Bundes für Investitionen mit Schwerpunkt Bildungsinfrastruktur können u. a. für Investitionen in Schulinfrastruktur und Hochschulen genutzt werden. Der Gesetzentwurf nennt in diesem Bereich als Investitionen insbesondere die energetische Sanierung. Die Mittel können für Bau- und Sanierungsmaßnahmen sowie technische Ausstattungs- und Geräteinvestitionen verwendet werden. Der konkrete Einsatz der Mittel bleibt den Ländern vorbehalten.

b) Inwieweit werden die Mittel des Konjunkturpaketes II eingesetzt, um die gleichberechtigte Teilhabe aller Kinder und Jugendlichen in der Bildung zu verbessern?

Wie bereits in der Antwort zu Frage 4a ausgeführt, bleibt der konkrete Einsatz der Mittel den Ländern vorbehalten. Die Maßnahmen werden die Rahmenbedingungen des Bildungssystems und die frühkindliche Infrastruktur weiter verbessern. Hinzu treten die steuerliche Entlastung von Familien sowie beispielsweise der „Kinderbonus“.

c) Aus welchen Gründen werden keine Mittel in die Verbesserung der Lehrqualität (z. B. durch zusätzliche Lehrkräfte, bessere Lernmittelausstattung oder spezifische Fördermaßnahmen) fließen?

Es handelt sich bei dem Entwurf des ZuInvG um ein Finanzhilfegesetz nach Artikel 104b GG. Das Grundgesetz gibt dem Bund die Möglichkeit, den Ländern Finanzhilfen für besonders bedeutsame Investitionen der Länder und Gemeinden zu gewähren. Gemeint sind dabei Finanzhilfen für Sachinvestitionen.


Frage 5. a) Auf welcher Grundlage und mit welchen Einschränkungen kann nach Auffassung der Bundesregierung die Finanzierung von bildungspolitischen Maßnahmen im Rahmen des Konjunkturpaketes II grundgesetzeskonform ausgestaltet werden, wo doch mit der Föderalismusreform I festgelegt wurde, dass der Bund keine Finanzhilfen für die Bildung mehr gewähren darf?

b) Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass es sich bei der so genannten Bildungsoffensive im Rahmen des Kommunalen Investitionsprogramms inhaltlich ausschließlich um ein Bauprogramm handelt (bitte begründen)?

Wenn nein, in welcher Weise kann die Qualität im Bildungsbereich (Lehr-/Lernkonzepte, -methoden und -mittel, Personal etc.) durch die Maßnahmen des Kommunalen Investitionsprogramms gesteigert werden, und inwiefern werden Lernenden neue Chancen im Bildungssystem eröffnet?

Antwort der Bundesregierung

Hinsichtlich der rechtlichen Grundlage des ZuInvG wird auf die Antworten zu den Fragen 4a bis 4c verwiesen.

Bei dem verfassungskonform ausgestalteten Gesetzentwurf des ZuInvG geht es nicht um bildungspolitische Einflussnahme, sondern um ein Konjunkturprogramm, das konjunkturelle Impulse zugunsten der Erhaltung von Arbeitsplätzen setzen soll. Im Übrigen wird auf die Beantwortung der Frage 1 verwiesen.

c) Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Finanzmarktkrise und des daraus resultierenden notwendigen auch bildungspolitischen Eingreifen des Staates das durch die Föderalismusreform I im Grundgesetz verankerte Kooperationsverbot für den Bildungsbereich?

Die Föderalismusreform hat für die Bildungs- und Wissenschaftspolitik klare Verantwortlichkeiten geschaffen. Für das Zusammenwirken von Bund und Ländern sehen die Artikel 91b und 104b des Grundgesetzes Kooperationsmöglichkeiten vor.


Frage 6. a) Anhand welchen Verteilungsschlüssels werden die 6,5 Mrd. Euro Bundeszuschuss unter den Bundesländern aufgeteilt (bitte auch den jeweiligen Betrag für jedes Bundesland aufschlüsseln)?

Antwort der Bundesregierung

Der Verteilungsschlüssel setzt sich je zur Hälfte aus dem Königsteiner Schlüssel 2009 und dem für den Investitionspakt 2009 geltenden Schlüssel zusammen. Die Verteilungsquote und die resultierenden Beträge, die jedes Land aus der Bundesförderung in Höhe von 6,5 Mrd Euro erhält, sind in nachfolgender Tabelle wiedergegeben:


Baden-Württemberg 804.368.500 Euro
Bayern 927.309.500Euro
Berlin 308.191.000 Euro
Berlin-Brandenburg 222.852.500 Euro
Bremen 57.492.500 Euro
Hamburg 149.240.000 Euro
Hessen 467.168.000 euro
Mecklenburg-Vorpommern 154.043.500 Euro
Niedersachsen 598.377.000 Euro
Nordrhein-Westfalen 1.386.736.000 Euro
Rheinland-Pfalz 304.739.500 Euro
Saarland 83.596.500 Euro
Sachsen 387.887.500 Euro
Sachsen-Anhalt 231.549.500 Euro
Schleswig-Holstein 209.677.000 Euro
Thüringen 206.771.500 Euro

b) In welchem Zeitraum sollen die Mittel verausgabt werden?

Die Mittel können für in den Jahren 2009 und 2010 zu beginnende Investitionsvorhaben eingesetzt werden. Im Jahr 2011 können sie noch für vor dem 31. Dezember 2010 begonnene Investitionsvorhaben eingesetzt werden, bei denen im Jahr 2011 ein selbständiger Abschnitt des Investitionsvorhabens abgeschlossen wird.


Frage 7. a) Geht die Bundesregierung im Hinblick auf den Eigenanteil der Länder davon aus, dass auch die strukturschwachen Bundesländer die Mittel vollständig abrufen können und werden (bitte begründen)?

Antwort der Bundesregierung

Da das Konjunkturpaket mit den Ländern abgestimmt wurde, ist davon auszugehen, dass alle Länder die Mittel vollständig abrufen werden.

b) Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass alle Kommunen – unabhängig von ihrer Haushaltssituation – das Konjunkturpaket nutzen und ihre Bildungseinrichtungen sanieren können?

Auf die Antwort zu Frage 3d wird verwiesen.


Frage 8. Inwieweit ist eine eventuelle Ausweitung des Investitionsprogramms vorgesehen für den Fall, dass es deutlich mehr sanierungsbedürftige Bildungseinrichtungen gibt, als durch das vorliegende Programm saniert werden können?

Antwort der Bundesregierung

Eine Ausweitung des aus konjunkturellen Gründen beschlossenen Zukunftsinvestitionsprogramms ist nicht vorgesehen.


Frage 9. Welche Maßnahmen sind geplant, um über das Konjunkturpaket II hinaus zu einer nachhaltigen und verlässlichen Bildungsfinanzierung in der Bundesrepublik Deutschland zu kommen (bitte Maßnahmen und dazugehörige Mittel aufführen)?

Antwort der Bundesregierung

Bund und Länder haben beim Qualifizierungsgipfel in Dresden am 22. Oktober 2008 vereinbart, dass in Deutschland der Anteil der Aufwendungen für Bildung und Forschung auf 10 Prozent des Bruttoinlandsprodukts bis zum Jahr 2015 gesteigert wird. Eine von ihnen eingesetzte Strategiegruppe wird bis zur Jahreskonferenz der Regierungschefs der Länder im Oktober 2009 Vorschläge zur Finanzierung ausarbeiten.


Frage 10. a) In welchem Umfang wurden die für das Programm WeGebAU zur Verfügung gestellten Mittel bisher in Anspruch genommen, und wie wird diese Situation von der Bundesregierung beurteilt?

Antwort der Bundesregierung

Im Jahr 2008 kam es zu einem deutlichen Anstieg der Inanspruchnahme der Fördermöglichkeiten nach dem Programm der Bundesagentur für Arbeit zur „Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter Älterer im Unternehmen“ (WeGebAU-Programm). Während 2007 rund 41 Mio. Euro für die Förderung von älteren und geringqualifizierten Beschäftigten ausgegeben wurden, sind im Jahr 2008 rund 167 Mio. Euro eingesetzt worden. Im Jahr 2009 (Stand: 4. Februar 2009) wurden für das Programm WeGebAU rd. 22,3 Mio. Euro verausgabt. Weiterhin sind für geplante Maßnahmen bereits Ausgabemittel in Höhe von rd. 54,2 Mio. Euro gebunden. Der Gesamtbindungsstand (Ausgaben und Bindungen) liegt somit bei rd. 76,5 Mio. Euro. Die deutlich gestiegene Inanspruchnahme lässt darauf schließen, dass neben dem Bekanntheitsgrad der bestehenden Fördermöglichkeiten auch das Bewusstsein bei Arbeitgebern und Arbeitnehmern gesteigert werden konnte, welche maßgebliche Bedeutung die berufliche Weiterbildung für die Sicherung der Beschäftigungsfähigkeit sowie Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen einnimmt.

b) Welche Gründe lassen sich aus Sicht der Bundesregierung dafür benennen, dass einzelne Unternehmen das Programm WeGebAU nicht in Anspruch nehmen?

Die Gründe dafür, dass einzelne Unternehmen das Programm WeGebAU bisher nicht in Anspruch genommen haben, sind vielschichtig. In Zeiten guter Auftragslage sehen sich gerade kleine und mittlere Unternehmen häufig nicht in der Lage, ihre Mitarbeiter für die Teilnahme an einer Qualifizierung freizustellen. Auch betriebsorganisatorische Gründe können einer Maßnahmeteilnahme entgegenstehen, z. B. wenn der Maßnahmebeginn nicht mit einer möglichen Freistellung der Arbeitnehmer korrespondiert. Nach einer im Jahr 2006 durchgeführten Betriebsbefragung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung haben über drei Viertel der Betriebe die ihnen bekannten Instrumente nicht in Anspruch genommen, weil sie dafür keinen betrieblichen Bedarf sehen.


Frage 11. a) Für welche zusätzlichen Personenkreise soll das Programm WeGebAU im Zuge des Konjunkturpaktes II geöffnet werden (bitte möglichst genau abgrenzen)?

b) Was versteht die Bundesregierung in diesem Zusammenhang unter Personen, deren Grundqualifikation bereits „längere Zeit“ zurückliegt?

c) Was versteht die Bundesregierung in diesem Zusammenhang unter Personen, die „besonders von Arbeitslosigkeit bedroht“ sind?

d) Was versteht die Bundesregierung in diesem Zusammenhang unter Personen, bei denen eine berufliche Weiterqualifizierung als „zweckmäßig für die Verbesserung ihrer künftigen Arbeitsmarktchancen“ einzustufen ist?

Antwort der Bundesregierung

Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland ist das Maßnahmepaket der Bundesregierung „Pakt für Beschäftigung und Stabilität in Deutschland“ unter Berücksichtigung bereits bestehender Förderungen konkretisiert worden. Hierbei wird die Förderung der beruflichen Weiterbildung beschäftigter Arbeitnehmer, die bisher auf von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitnehmer, Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss und ältere Arbeitnehmer in kleinen und mittleren Unternehmen begrenzt war, auf alle Arbeitnehmer erweitert, deren Berufsausbildung und letzte mit öffentlichen Mitteln geförderte Weiterbildung vier Jahre oder länger zurückliegt. Darüber hinaus sollen Leiharbeitnehmer bei einer Wiedereinstellung bei demselben Verleiher im Sinne des § 1 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes Förderleistungen zur beruflichen Weiterbildung erhalten können. Damit wird auch der Anwendungsbereich des Programms der Bundesagentur für Arbeit zur „Weiterbildung Geringqualifizierter und -beschäftigter Älterer in Unternehmen“ erweitert.


Frage 12. a) Inwieweit wird der Ausbau des Programms WeGebAU mit Maßnahmen verbunden, die auf eine Steigerung der Inanspruchnahme des Programms führen (wie beispielsweise Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit oder Änderungen der Antragsverfahren)?

b) Inwieweit rechnet die Bundesregierung im Zuge der geplanten Veränderungen auch bei den bisherigen Zielgruppen des Programms mit einer größeren Inanspruchnahme des Programms (bitte begründen)?

Antwort der Bundesregierung

Die erfolgreichen Strategien des Programms WeGebAU werden fortgesetzt und intensiviert. Der Arbeitgeber-Service und die Führungskräfte der Agenturen für Arbeit vor Ort sind sensibilisiert, aktiv auf die Arbeitgeber zuzugehen und über die Weiterbildungsförderung zu informieren und zu beraten. Der Arbeitgeber- Service als erster Ansprechpartner für die Arbeitgeber informiert bei allen Kontakten mit Betrieben/Betriebsräten über die Chancen und Möglichkeiten der Qualifizierungsförderung. Die Bundesagentur für Arbeit setzt ihre im Jahr 2008 im Rahmen der Qualifizierungsoffensive begonnene Kampagne „Weiter durch Bildung“ im Jahr 2009 fort. Die umfassende Öffentlichkeitsarbeit und offensive Bewerbung des Programms bei Arbeitgebergesprächen der Bundesagentur für Arbeit lässt erwarten, dass auch bei den bisherigen Zielgruppen mit einer weiter steigenden Inanspruchnahme des Programms zu rechnen ist.


Frage 13. Zu welchen Anteilen sollen die an die Träger der Grundsicherung und an die Bundesagentur für Arbeit fließenden Mittel auf die von der Bundesregierung benannten Zielbereiche (Qualifizierung und Aktivierung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern über 25 Jahre, die über keinen Berufsabschluss verfügen, und von Jugendlichen, die schon lange vergeblich eine Lehrstelle suchen, sowie Ausbau von Betreuung und Pflege) verteilt werden?

Frage 14. a) Zu jeweils welchem Anteil sollen die zusätzlichen Mittel von den Trägern der Grundsicherung und der Bundesagentur für Arbeit für Qualifizierungs- und Aktivierungsmaßnahmen ausgegeben werden (bitte begründen)?

b) Welche Aktivierungsmaßnahmen sollen hierbei im Mittelpunkt stehen (bitte begründen)?

c) Welche Qualifizierungsmaßnahmen sollen hierbei im Mittelpunkt stehen (bitte begründen)?

d) Ist der Fokus auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss so zu verstehen, dass diese im Nachholen eines anerkannten Berufsabschlusses unterstützt werden sollen, und strebt die Bundesregierung hiermit eine Verlagerung des Förderschwerpunktes von kurzfristigen zu langfristigen Qualifizierungsmaßnahmen an?

Wenn nein, warum nicht?

Frage 15. Wie viele Personen können durch den Ausbau der unter den Fragen 9 bis 12 genannten Maßnahmen zusätzlich gefördert werden (bitte nach Einzelmaßnahmen aufschlüsseln)?

Antwort der Bundesregierung

Im Bereich des Arbeitsförderungsrechts nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch werden den Agenturen für Arbeit die im Eingliederungstitel des Haushalts der BA veranschlagten Mittel gemäß Â§ 71b Abs. 2 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV) zur Bewirtschaftung zugewiesen. Dies gilt gemäß Â§ 74 Satz 2 SGB IV ebenso für Mittel, die im Rahmen eines Nachtragshaushaltes zur Verfügung gestellt werden. Die Agenturen für Arbeit entscheiden damit selbständig über die zusätzlichen Mittel. Die Überlegungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Verteilung der zusätzlichen im Bundeshaushalt für 2009 und 2010 vorgesehenen Mittel für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit in Höhe von insgesamt 1,2 Mrd. Euro sind derzeit noch nicht abgeschlossen. Über die aus diesen Mitteln zu finanzierenden Aktivierungs- und Qualifizierungsmaßnahmen entscheiden ebenfalls die Träger in Eigenverantwortung. Daher kann zu der Anzahl der Personen, die durch die zusätzlichen Mittel gefördert werden können, keine Aussage getroffen werden. Die Bundesregierung erwartet, dass die zusätzlichen Eingliederungsmittel entsprechend der Intention des Konjunkturpakets II überwiegend für Qualifizierungsmaßnahmen eingesetzt werden.


Quelle: Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 16/12022


Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 18.03.2009

Quelle: www.netzwerk-weiterbildung.info
Druckdatum: 19.03.2024