Zurück zur ÜbersichtEmpfehlungen zum Europäischen QualifikationsrahmenIn der Empfehlung heißt es:„Diese Empfehlung verfolgt das Ziel, einen gemeinsamen Referenzrahmen als Übersetzungsinstrument zwischen verschiedenen Qualifikationssystemen und deren Niveaus zu schaffen, und zwar sowohl für die allgemeine und die Hochschulbildung als auch für die berufliche Bildung. Dies wird zu einer besseren Transparenz, Vergleichbarkeit und Übertragbarkeit der Qualifikationsbescheinigungen führen, die den Bürgern gemäß der Praxis in den verschiedenen Mitgliedstaaten ausgestellt wurden. Jedes Qualifikationsniveau sollte grundsätzlich auf verschiedenen Bildungs- und Karrierewegen erreichbar sein. Darüber hinaus sollte der Europäische Qualifikationsrahmen es internationalen sektoralen Organisationen ermöglichen, ihre Qualifikationssysteme auf einen gemeinsamen europäischen Referenzpunkt zu beziehen und so die Beziehung internationaler sektoraler Qualifikationen zu nationalen Qualifikationssystemen aufzeigen. Diese Empfehlung leistet daher einen Beitrag zu den allgemeineren Zielen der Förderung des lebenslangen Lernens und der Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit, Mobilität und sozialen Integration von Arbeitskräften und Lernenden. Transparente Qualitätssicherungsgrundsätze und der Austausch von Informationen werden ihre Umsetzung durch die Entwicklung gegenseitigen Vertrauens fördern. Diese Empfehlung sollte der Modernisierung des Bildungs- und Ausbildungssystems, der Kopplung zwischen Bildung, Ausbildung und Beschäftigung sowie der Brückenbildung zwischen formalem, nicht formalem und informellem Lernen dienen und auch zur Validierung von durch Erfahrungen erlangten Lernergebnissen beitragen. (14) Die nationalen Qualifikationssysteme und/oder Qualifikationen werden durch diese Empfehlung weder ersetzt noch definiert. Der Europäische Qualifikationsrahmen beschreibt keine spezifischen Qualifikationen oder Einzelkompetenzen, und bestimmte Qualifikationen sollten über das jeweilige nationale Qualifikationssystem dem entsprechenden Niveau des Europäischen Qualifikationsrahmens zugeordnet werden. (15) Aufgrund ihrer nicht verbindlichen Natur steht diese Empfehlung im Einklang mit dem Subsidiaritätsprinzip, da sie das Tätigwerden der Mitgliedstaaten unterstützt und ergänzt indem sie eine engere Zusammenarbeit mit dem Ziel ermöglicht, die Transparenz zu erhöhen und die Mobilität sowie das lebenslange Lernen zu fördern. Sie sollte im Einklang mit der nationalen Gesetzgebung und Praxis umgesetzt werden. (16) Da das Ziel dieser Empfehlung, nämlich einen gemeinsamen Referenzrahmen als Übersetzungsinstrument zwischen verschiedenen Qualifikationssystemen und deren Niveaus zu schaffen, auf Ebene der Mitgliedstaaten nicht ausreichend verwirklicht werden kann und daher wegen des Umfangs und der Wirkungen der Maßnahmen besser auf Gemeinschaftsebene zu verwirklichen ist, kann die Gemeinschaft im Einklang mit dem in Artikel 5 des Vertrags niedergelegten Subsidiaritätsprinzip tätig werden. Entsprechend dem in demselben Artikel genannten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit geht diese Empfehlung nicht über das zur Erreichung dieses Ziels erforderliche Maß hinaus – EMPFEHLEN DEN MITGLIEDSTAATEN,
Im Anhang werden für die geplanten 8 Qualifizierungsstufen des EQR jeweils die Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen beschrieben, die notwendig sind, um die Qualifizierungsstufe zu erreichen. Sie können die vollständige Empfehlung des Rats und des Europäischen Parlaments hier als pdf-Datei herunterladen. Verweise zu diesem Artikel:Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 14.03.2008 |
Quelle: www.netzwerk-weiterbildung.info Druckdatum: 28.03.2024 |