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Netze knüpfen gegen Dumping



Zwar beeinflussen öffentliche Auftraggeber die Weiterbildungsbranche maßgeblich. Doch der Tarifvertrag des Öffentlichen Dienstes wirkt hier schon lange nicht mehr strukturierend. Nur einzelne Unternehmen wenden ihn noch an, in der Fläche aber sind die Arbeits- und Entlohnungsbedingungen weit davon entfernt. Manche großen und mittleren Träger haben immerhin noch Haustarifverträge mit Mantel- und Entgeltbestimmungen. In vielen Betrieben aber wird einzelvertraglich geregelt, was der „Markt“ hergibt. Das will ver.di ändern.

Michael K. aus Sachsen-Anhalt arbeitet seit zehn Jahren in der Berufsvorbereitung. Angefangen hat er bei einem mittelständischen Bildungsträger; der war tarifgebunden und zahlte Ausbildern monatlich 2.022 Euro. Vor drei Jahren gab es dann einen Notlagentarifvertrag; Michael K. bekam 100 Euro weniger. Seinen Arbeitsplatz verlor er 2005 trotzdem, nachdem der Träger sich erfolglos an einer Ausschreibung der Bundesagentur für Arbeit beteiligt hatte. Michael K. heuerte beim Gewinner an – und verdiente für die gleiche Arbeit wie vorher nur noch 1.650 Euro. Zwei Jahre später war auch hier Schluss. Nun bekommt er nur noch 1.250 Euro im Monat. Sein inzwischen dritter Arbeitgeber ist ein Unternehmen aus Niedersachsen, das in Sachsen-Anhalt mit Billigangeboten Aufträge der Bundesagentur für Arbeit abgreift.

Starke Preiseinbrüche in der Branche gab es insbesondere nach den Hartz-Gesetzen, weil die Bundesagentur für Arbeit seither Trainings- und Jugendmaßnahmen bundesweit ausschreibt. Da 55 bis 75% der Kosten bei Weiterbildungsträgern für Personal zu veranschlagen sind, schlägt der Dumpingwettbewerb fast unmittelbar auf die Entlohnung durch. In den alten Bundesländern liegen die Einstiegsgehälter nun oft bei 1.500 bis 1.800 Euro, in den neuen Bundesländern bei 1.300 bis 1.600 Euro. Michael K. ist kein Einzelfall.

Mitte 2005 führten Vertreter von ver.di, GEW und des Arbeitgeberverbandes BBB darüber Gespräche mit der Bundesagentur für Arbeit. Ziel war es, im Rahmen des Vergaberechts Regelungen zu finden, die den Billigwettbewerb beenden. Doch die Bundesagentur stellte sich stur und so scheiterte der Versuch. Um weiteres Lohndumping zu verhindern, blieb den Gewerkschaften nun nur noch der Versuch, einen Flächentarifvertrag durchzusetzen.

Im Februar 2007 wurde der „Mindestlohntarifvertrag Weiterbildung“ abgeschlossen. Unterschrieben ist er von ver.di und GEW einerseits und dem Arbeitgeberverband BBB andererseits. Mit einer 39-Stunden-Woche, 30 Tagen Urlaub und einem Einstiegsgehalt für pädagogisches Personal von 2.076 € (West) und 1.848 € (Ost) will er bestehende Standards sichern. Allerdings tritt der Vertrag erst in Kraft, wenn er für allgemeinverbindlich erklärt ist.

Der Koalitionsausschuss von SPD und CDU hat dafür Mitte Juni zwei neue Wege ermöglicht. Zum einen ist das Arbeitnehmerentsendegesetz bis zum 31.03.2008 für weitere Branchen geöffnet. Zum anderen will die Regierung das Gesetz über Mindestarbeitsbedingungen von 1952 novellieren. Welchen Weg die Weiterbildungsbranche geht, müssen die Tarifparteien gemeinsam entscheiden. In jedem Fall braucht es politische Unterstützung – und die muss auch von den Belegschaften der Weiterbildungsträger kommen. Im Herbst starten entsprechende
Aktionen.

VON ULRICH KREUTZBERG


Quelle: biwifo report 2/2007

Sie können die vollständige Ausgabe des biwifo report hier als pdf-Datei herunterladen.

Verweise zu diesem Artikel:
Schlagworte zu diesem Beitrag: Mindestlohn, Arbeitnehmerentsendegesetz
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 14.04.2009

Quelle: www.netzwerk-weiterbildung.info
Druckdatum: 29.03.2024